Ländlicher Raum

Land unterstützt Beteiligungsprojekte im Ländlichen Raum

Das Förderprogramm „Gut Beraten!“ unterstützt innovative bürgerschaftliche Ideen für die Gestaltung der ländlichen Räume. In zwei Jurysitzungen wurden insgesamt acht Projekte ausgewählt.

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„Zivilgesellschaftliches und ehrenamtliches Engagement ist das Rückgrat für einen lebendigen Ländlichen Raum. Ob in Vereinen, Initiativen oder Projekten – engagierte Menschen setzen sich mit Leidenschaft und Tatkraft für ihre Gemeinschaft ein. So schaffen sie Begegnungsorte, fördern den sozialen Zusammenhalt und entwickeln nachhaltige Lösungen für lokale Herausforderungen. Doch bei der Umsetzung solcher Projekte stellen sich oftmals Fragen zur Entwicklung, Organisation und Durchführung. Genau hier setzt das Förderprogramm ‚Gut Beraten!‘ an: Es bietet gezielte Unterstützung, um Ideen erfolgreich in die Tat umzusetzen und nachhaltige Veränderungen zum Erhalt des lebendigen, attraktiven Ländlichen Raums anzustoßen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der 41. Jurysitzung des Programms „Gut Beraten!“.

Das Programm unterstützt bürgerschaftliche Initiativen in Baden-Württemberg bei Fragen zur Erarbeitung und Umsetzung von Beteiligungsprojekten vor Ort und ist damit weit mehr als nur eine finanzielle Förderung. Es steht für eine zukunftsweisende Entwicklung ländlicher Räume. In den Themenschwerpunkten „Ländlicher Raum“, „Quartiersentwicklung“, „Mobilität“ sowie „Energie und Klimaschutz“ werden bürgerschaftliche Initiativen in Baden-Württemberg mit bis zu 4.000 Euro gefördert, die durch Beteiligungsprojekte aktiv die Zukunft ihrer Gemeinde mitgestalten.

40. Jurysitzung am 25. Februar 2025

Alle drei Monate findet eine neue Auswahlphase mit anschließender Jurysitzung statt. Im Rahmen der 40. Jurysitzung am 25. Februar 2025 konnten insgesamt vier Projekte im Schwerpunkt „Ländlicher Raum“ herausragen:

  • Das Projekt „Haus des Lebens“ schafft in Waldshut-Tiengen einen selbstbestimmten Wohn- und Lebensraum für Seniorinnen und Senioren im Ländlichen Raum. Bei diesem Vorhaben sollen gezielt Leerstände, Bauernhöfe ohne Nachfolge und Bauernhöfe mit überschüssigem Wohnraum einbezogen werden.
  • Auf dem Gelände einer ehemaligen Bio-Gärtnerei in Tettnang soll durch die Gründung einer solidarischen Landwirtschaft eine gemeinschaftsgetragene Gemüsegärtnerei entstehen, die 70 bis 100 Haushalte mit saisonalem und ökologisch produziertem Gemüse versorgen kann. Aufgrund der solidarischen Finanzierungsform steht dieses Angebot auch Menschen mit geringem Einkommen zur Verfügung.
  • Die ZEITBANKplus in der Gemeinde Seckach ist ein bewährtes Konzept, bei dem Menschen durch gegenseitige Hilfe Zeitgutschriften sammeln und nutzen können. Dieses Engagement soll nun ausgeweitet werden, um ein generationenübergreifendes, inklusives und kooperatives Netzwerk zu schaffen.
  • Die Initiativgruppe „Daheim in Heitersheim“ möchte das Modell ZEITBANKpuls für eine zeitgemäße Nachbarschaftshilfe und als wichtige Ergänzung des sozialen Netzes der Stadt einführen. Ziel des Vorhabens ist, soziale Bindungen zu stärken und den Bürgerinnen und Bürgern Teilhabe, gegenseitige Unterstützung und soziale Sicherheit zu ermöglichen.

41. Jurysitzung am 29. April 2025

Im Rahmen der 41. Jurysitzung am 29. April 2025 wurden darüber hinaus vier weitere Projekte im Schwerpunkt „Ländlicher Raum“ ausgewählt:

  • Mit „Gemeinsam können wir etwas bewegen“ will die Initiative „Lebenswert“ ein Fürsorge- und Unterstützungsnetzwerk schaffen. In diesem Zuge soll auch ein Grundstück in Blaubeuren-Asch zur Nutzung im Sinne der Dorfgemeinschaft entwickelt und damit der generationsübergreifende Austausch gefördert werden.
  • In Rainau soll durch eine breite Bürgerbeteiligung die Umsetzung konkreter Maßnahmen des entwickelten Leitbilds vorbereitet werden. Der Bürgerverein fördert mit diesem Projekt nicht nur das gemeinschaftliche Engagement im Dorf, sondern auch die Eigeninitiative der Bürgerinnen und Bürger.
  • Die Pfarrhausinitiative Offingen möchte für das denkmalgeschützte Pfarrhaus ein Konzept zur Nutzung des Gebäudes im Sinne des Gemeinwohls erarbeiten. Es sollen Gemeinschaftsräume entstehen und ein Ort für seniorengerechtes Wohnen geschaffen werden.
  • Die bislang provisorische „Kaffeemühle“ in den Räumlichkeiten einer alten Mühle in Ofterdingen soll zu einem soziokulturellen Dorfzentrum ausgeweitet werden. Mit verschiedensten Veranstaltungen und einem Café wird es zu einem Ort der Begegnung, des Lernens und der Kommunikation.

„Mit den geförderten Projekten schaffen wir Vorbilder, die neue Impulse setzen und Ideen für weitere Initiativen und Gemeinden im Ländlichen Raum bringen. So sichern wir die hohe Lebensqualität auf dem Land nachhaltig. Ich gratuliere den ausgewählten Projekten und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung“, sagte Hauk.

In diesem Jahr feiert das Förderprogramm bereits sein zehnjähriges Jubiläum. Neben „Gut Beraten“ unterstützt die Allianz für Beteiligung e.V. zivilgesellschaftliche Initiativen auch mit anderen Förderangeboten. Barbara Bosch, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung erläuterte dazu: „Mit den Förderprogrammen ‚Beteiligungstaler‘, ‚Gut Beraten‘, ‚Nachbarschaftsgespräche‘ und ‚Quartiersimpulse‘ stärken wir interdisziplinäres Engagement. Projekte von Kommunen und der Zivilgesellschaft werden gefördert und nachhaltig gestaltet.“

Förderprogramm „Gut Beraten!“

Der Kabinettsausschuss Ländlicher Raum unterstützt das Programm „Gut Beraten!“ im Schwerpunkt „Ländlicher Raum“ und fördert damit zivilgesellschaftliche Initiativen kleiner Kommunen, die mit Maßnahmen der Bürgerbeteiligung zur Zukunftssicherung des Ländlichen Raums beitragen möchten. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der Prozessbegleitung, indem die ausgewählten Projekte Beratungsleistungen zur Umsetzung erhalten.

Die Beratungsgutscheine sind sechs Monate gültig und jeweils bis zu 4.000 Euro wert. Der Themenschwerpunkt „Ländlicher Raum“ blickt seit September 2015 auf über 200 geförderte Projekte zurück und wird regelmäßig gut nachgefragt.

Aktuell besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen der 42. Antragsphase noch bis zum 30. Juni 2025 zu bewerben.

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