„Die Zeiten im Weinbau sind herausfordernd. Die EUROVINO bietet eine gute Plattform für den Weinbau, das Miteinander zwischen Erzeugern, Vermarktern und Konsumenten zu stärken. Mit gezielten Fördermaßnahmen stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft unserer Weinbaubetriebe und schaffen zugleich die Voraussetzungen für einen umweltbewussten und noch nachhaltigeren Weinbau. Die aufgelegten Programme unterstützen Betriebe dabei, innovative Investitionen umzusetzen, Rebflächen umweltschonend zu bewirtschaften und die Bodenfruchtbarkeit sowie Artenvielfalt in den Weinbergen zu fördern. Gleichzeitig sollen angepasste Förderkonditionen und niedrigere Mindestinvestitionsbeträge auch kleineren Betrieben den Zugang zu finanzieller Unterstützung erleichtern. Unser Ziel ist es den Betrieben praxisnahe Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Leistungsfähigkeit der Betriebe stärken und den Umwelt- und Klimaschutz im Weinbau fördern“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk anlässlich der EUROVINO in Karlsruhe.
Neue Maßnahme für mehr Nachhaltigkeit im Weinbau
Das Land entwickelt das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II) weiter. Ab 2027 steht Winzerinnen und Winzern – vorbehaltlich der Genehmigung der Kommission der Europäischen Union (EU) – mit der Rotationsbrache im Weinbau eine neue Maßnahme zur Verfügung. Dabei werden Rebflächen zeitweise stillgelegt, damit sich der Boden regenerieren kann. Die Maßnahme soll die Artenvielfalt stärken, die Bodenruhe unterstützen und wird mit einer Prämie in Höhe von 2.500 Euro je Hektar gefördert. Die Auszahlung der Fördermittel ist für die Jahre 2028 und 2029 vorgesehen. Im Hinblick auf die EU-Agrarförderung ab 2028 soll der Verpflichtungszeitraum für mehrjährige Maßnahmen ab 2027 auf zwei Jahre verkürzt werden. „Mit diesen Anpassungen setzt das Land ein deutliches Signal: Weinbaubetriebe sollen ökologisch und nachhaltig wirtschaften können, ohne an Handlungsspielraum zu verlieren“, sagte Minister Hauk.
Land stärkt Investitionen im Weinbau
Außerdem unterstützt das Land Baden-Württemberg bei praxisnahen Investitionen im Weinbau und passt dafür die Förderung für die Investitionen im Weinbau für 2026 an. „Die Förderquote für Maßnahmen in Qualität, Innovation, Kellerwirtschaft und Vermarktung wird einmalig von 27 auf 40 Prozent erhöht und nutzt damit den maximal möglichen EU-Fördersatz. Das ist ein weiteres Bekenntnis für die Zukunft des Weinbaus in Baden-Württemberg“, so Minister Hauk.
Zeitgleich werde die Mindestinvestitionssumme deutlich gesenkt: Künftig reichen 5.000 Euro, statt bisher 30.000 Euro, um in den Genuss einer Förderung zu gelangen. So erhalten auch kleinere Betriebe Zugang zur Förderung und können in Maschinen, Technik oder andere Betriebsausstattung investieren, die die Arbeitsabläufe verbessern und effizienter gestalten oder die Qualität verbessern.
Mehr Unterstützung für Marketing und Absatz
Weine aus Baden-Württemberg stehen für höchste Qualität. Mit der Erhöhung des Fördersatzes für Maßnahmen zur Absatzförderung in Mitgliedstaaten von bisher 50 Prozent auf bis zu 60 Prozent will das Land zur Attraktivierung der Vermarktung beitragen. Voraussetzung dafür ist das Inkrafttreten des EU-Weinpakets sowie dessen Umsetzung auf nationaler Ebene. Mit der Anpassung ist voraussichtlich ab 2027 zu rechnen. „Wir wollen die einheimische Bevölkerung für Wein aus Baden-Württemberg begeistern, wollen aber auch dazu beitragen, den Europäischen Markt ansprechen. Die Erhöhung des Fördersatzes soll neue Impulse im Marketing setzen und Absatzaktivitäten stärken. Diese Mittel sollen den Weinbau unterstützen und den Absatz und die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Weine stärken“, betont Minister Hauk. Darüber hinaus stellt das Land der Marketinggesellschaft Baden-Württemberg einmalig ein Budget in Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung.
Anpassungen bei der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab 2026
Ab 2026 werden die Fördersätze für alle Maßnahmen zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen um 2.000 Euro je Hektar angehoben.
Ab 2027 ist – vorbehaltlich des Inkrafttretens des EU-Weinpakets und dessen nationaler Umsetzung – vorgesehen, den Fördersatz für die Pflanzung von pilzwiderstandsfähigen Rebsorten auf bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten zu erhöhen. „Mit diesen Erhöhungen wollen wir Maßnahmen unterstützen, die die Anpassung an den Klimawandel erleichtern und die Umwelt schützen. Nebenbei kann durch den verstärkten Einsatz pilzwiderstandsfähiger Sorten der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erheblich reduziert werden“, sagte Minister Peter Hauk.
















