Landwirtschaft

Hauk kritistiert EU-Wiederherstellungsverordnung

Minister Peter Hauk warnt vor unrealistischen Vorgaben und fehlender Finanzierung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Eine Finanzierung der EU-Wiederherstellungsverordnung sei nach wie vor nicht geklärt.

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Blick über Hohenlohe
Symbolbild

„Der Erhalt und die Wiederherstellung von Biodiversität ist ebenso relevant, wie eine nachhaltige Landnutzung zur Sicherung der Ernährungs- und Rohstoffversorgung in Europa. Hinsichtlich der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur haben die große Mehrheit der Agrarressorts der Länder immer wieder auf die unrealistische Zeitvorgaben, die mangelnde Einbeziehung aller betroffenen Akteurinnen und Akteure sowie insbesondere fehlende finanzielle Ausstattung hingewiesen. Mit der vor wenigen Tagen geleakte Kostenschätzung der EU-Kommission wurde dies nun bestätigt und eine milliardenschwere Finanzierungslücke offenkundig. Eine Finanzierung der EU-Wiederherstellungsverordnung ist somit nach wie vor nicht geklärt. Der Finanzierungsbedarf zur Umsetzung der Verordnung liegt laut geleaktem Papier der EU-Kommission bei bis zu 13,1 Milliarden Euro pro Jahr. Diese Finanzierungslücke bestätigt uns in unserer Kritik. Wenn das Bundesumweltministerium glaubt, die fehlende Finanzierung der EU auf dem Rücken der deutschen Bauern auszutragen, dann hat es die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Ein solches Vorgehen ist unseriös und nicht akzeptabel. Eine Finanzierung der EU-Wiederherstellungsverordnung aus der Gemeinsamen Agrarpolitik oder der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz kommt nicht in Frage“, sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, der zugleich auch Sprecher der unionsgeführten Agrarresorts der Länder ist.

„Wenn es entgegen der Zusagen der EU-Kommission keine Finanzierungsgrundlage gibt, dann wäre die logische Konsequenz, dass damit auch die Grundlage für die Verordnung entfällt. Entgegen den Deutungen und Aussagen aus dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit ist die Finanzierung der Wiederherstellungsverordnung eben nicht geregelt, sondern immer noch offen“, so Minister Hauk.

Partnerschaftliches Vorgehen gefordert

„Der Erhalt und die Stärkung der Biodiversität sind uns ein äußerst wichtiges Anliegen. Wir in Baden-Württemberg haben dies beispielsweise bereits mit der Einführung und Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetz sehr erfolgreich gezeigt. Ein solch erfolgreicher Weg kann auch Richtschnur für die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung sein. Nämlich ein partnerschaftliches und gemeinsames Vorgehen aller beteiligten Akteure und einer geklärten Finanzierung. Das Ziel die Biodiversität zu erhalten und eine Trendwende beim Biodiversitätsschwund zu erreichen ist richtig und wichtig. Ein durchdachtes, pragmatisches und partnerschaftliches Vorgehen ist dabei unerlässlich und deutlich erfolgversprechender, als ein festgelegter, sanktionierbarer und unverhältnismäßig teurer Pflichtenkanon für die Mitgliedstaaten, wie es die EU-Wiederherstellungsverordnung mit ihren überambitionierten und kaum erfüllbaren Zielen vorsieht. Mit einem Mehr an Bürokratie sowie aus dem Ruder laufenden Kosten wird es nicht gelingen auch nur ein kleines Stück mehr Natur zu erhalten. Was wir jetzt benötigen sind Vernunft und Pragmatismus sowie Anreize, anstatt neue und nicht finanzierbare Bürokratie“, betonte Minister Peter Hauk.

Minister Hauk verwies zudem auf die vielen möglichen Belastungen der Flächeneigentümer und -bewirtschafter, die kontraproduktive Folgen für Klimaanpassungsmaßnahmen im Wald und eine teilweise in sich nicht konsistente Ausrichtung der EU-Naturwiederherstellungsverordnung. „Die Verordnung ist daher ohne eine grundlegende und finanzierbare Neugestaltung nicht tragfähig und umsetzbar“, so Minister Hauk.

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