Coronavirus

Landesregierung beschließt Maskenpflicht

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Das Kabinett hat sich auf eine Pflicht zum Tragen von sogenannten „Alltagsmasken“ beim Einkaufen und im öffentlichen Personenverkehr ab Montag, 27. April 2020, verständigt. Außerdem soll die Notfallbetreuung für Kinder ausgebaut werden.

„Eine Bedeckung von Mund und Nase kann helfen, die Verbreitung des Virus zu bremsen. Wenn alle eine Alltagsmaske tragen, schützen wir uns gegenseitig und helfen mit, die Verbreitung des Virus weiter zu verlangsamen und somit Menschenleben zu retten. Deshalb hat die Landesregierung heute eine Maskenplicht beschlossen, die ab 27. April gelten soll“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag, 21. April, im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats. An der heutigen Sitzung hatte auch der Präsident des Robert-Koch-Instituts, Prof. Dr. Lothar H. Wieler, teilgenommen.

In der vergangenen Woche hatten sich die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin bereits darauf verständigt, den Bürgern das Tragen von sogenannten Alltagsmasken in der Öffentlichkeit dringend zu empfehlen.

Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Personenverkehr

„Konkret heißt das: wir alle sind ab kommendem Montag verpflichtet, beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln Mund und Nase zu bedecken“, so Kretschmann. Damit sei ausdrücklich kein medizinischer Mundschutz gemeint, es genüge ein Schal, Tuch oder eine selbst gemachte oder gekaufte Stoffmaske.  „In diesen Zeiten ist das Tragen einer Alltagsmaske ein Symbol der Verantwortung; es zeigt, dass wir aufeinander Acht geben und alles tun, um die Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen“, betonte Kretschmann.  

Auf der Webseite der Landesregierung finden sich Anleitungen, wie eine Alltagsmaske hergestellt werden kann.

Das Kabinett hat beschlossen, dass die Notbetreuung erweitert wird. „Mir ist bewusst, dass die momentanen Einschränkungen besonders für Familien mit Kindern eine große Belastung sind. Dennoch dürfen wir in dieser fragilen Situation kein Risiko eingehen und wir können die Kitas zum jetzigen Zeitpunkt nicht regulär öffnen. Um Betroffene zu entlasten werden wir jedoch ab 27. April die Notbetreuung weiter ausbauen“, so Kretschmann.

Schrittweise Ladenöffnungen

„Viele Menschen haben uns in den letzten Tagen gefragt, warum wir bei der Öffnung der Geschäfte so vorsichtig sind und die Öffnung auf Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmeter begrenzt haben. Dazu will ich zuerst einmal all denjenigen, deren Geschäfte wir noch nicht öffnen konnten, sagen: ich verstehe Ihre Sorgen und Ängste und Sie können mir glauben: Ich würde nichts lieber tun, als alles sofort wieder zu öffnen“, so Kretschmann.

Viele hätten sich vielleicht gerade erst voller Energie auf den Weg in die Selbständigkeit gemacht, andere investierten schon seit Jahrzehnten all ihr Herzblut in ihren Betrieb. „Wir haben es in den letzten Wochen mit einem gewaltigen gemeinsamen Kraftakt geschafft, dass unser Gesundheitssystem nicht überlastet wurde.“ Das sei ein Erfolg – aber ein sehr zerbrechlicher Erfolg. „Wenn wir jetzt leichtsinnig würden, dann würden wir alles gefährden, was wir in den letzten Wochen mit großer Mühe aufgebaut haben. Denn wenn die Epidemie sich wieder exponentiell verbreiten würde, dann müssten wir erneut wochenlang runterfahren, mit gewaltigen Kosten – gerade für die Wirtschaft.“

„Es hängt an uns allen, ob die Öffnung gelingt und wann wir den nächsten Öffnungsschritt gehen können. Nur wenn wir alle diszipliniert bleiben und uns an die Kontaktbeschränkungen halten, dann können wir das Virus weiter unter Kontrolle halten. Also halten wir weiter Abstand. Und halten wir zusammen“, betonte Kretschmann.

Fragen und Antworten zur Maskenpflicht

Auch einfache Masken helfen

Vorsichtige Lockerungen der Corona-Verordnung im Bereich von Wirtschaft und Schulen

Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Kabinett beschließt sechste Anpassung der Corona-Verordnung

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Hinweisschild für Läden zur Maskenpflicht (PDF)

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