Mit einfachen Mitteln kann man sich selbst eine Schutzmaske machen, um andere zu schützen. Wir haben ein paar Tipps zusammengestellt.
Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, können einfache Masken für Mund und Nase helfen. Seit dem 27. April gilt in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht. Sie schützen vor allem davor, das Virus weiter zu verbreiten. Wer mit Bus und Bahn im öffentlichen Personennahverkehr unterwegs ist oder einkaufen geht, muss eine einfache Maske für Mund und Nase tragen. Seit dem 11. Mai gilt die Maskenpflicht auch für den Fernverkehr und in Flughafengebäuden. Aber auch auf der Arbeit, im Büro und überall wo man nicht sicher die Abstandsregeln befolgen kann sind sie sinnvoll.
Damit sind keine medizinischen Masken gemeint, wie sie im Krankenhaus benutzt werden. Diese Masken werden erst einmal für das medizinische Personal, für die Polizei oder das Personal in den Supermärkten dringend benötigt. Aber wir können trotzdem etwas tun und einen Schal, ein Tuch oder einen selbst hergestellten einfache Maske aus Stoff verwenden, den man sich über Mund und Nase zieht. Denn auch das verringert das Risiko, dass Sie jemand anderen anstecken. Und wenn Ihr gegenüber auch so ein Schutz über Mund und Nase hat, schützt man sich gegenseitig. Sie verhindern das unkontrollierte Aushusten oder Ausniesen von virenbelasteten Tröpfchen und senken die Ansteckungswahrscheinlichkeit.
Natürlich ist es für uns alle erst einmal sehr ungewohnt, mit einer Maske aus dem Haus zu gehen. Doch in dieser Zeit ist eine Maske ein Symbol der Verantwortung. Wenn viele eine Maske tragen, machen wir es dem Virus nochmal schwerer, sich zu verbreiten. Hier finden Sie eine Video-Anleitung zum richtigen Umgang mit Masken.
Anleitungen für eigene Masken
Extern: Nähanleitung für eine einfache Maske für Mund und Nase (PDF) (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Burda: Anleitung mit Schnittmuster (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Nähfrosch.de: Einfache Maske für Mund und Nase selber machen (Öffnet in neuem Fenster)
Es gibt zudem auch Schneidereien, die solche einfachen Masken anbieten. Wenn Sie also nicht selbst nähen können oder keine der anderen Alternativen in Frage kommt, rufen Sie einfach bei Ihrer Schneiderei um die Ecke an.
Natürlich gilt auch weiterhin, sich und andere durch richtige Hygiene zu schützen und die Abstandsregeln einzuhalten.
Fragen und Antworten zur Maskenpflicht in Baden-Württemberg
Download: Hinweisschild für Läden zur Maskenpflicht (PDF) (Öffnet in neuem Fenster)
Selbstgemachte Masken richtig benennen
In den vergangenen Tagen gab es Meldungen, dass Abmahnanwälte freiwillige Helferinnen und Helfer abgemahnt haben sollen, weil sie ihre Masken Mundschutz oder Mund-Nasen-Schutz genannt haben. Dies ist tatsächlich nach dem Medizinproduktegesetz nicht erlaubt.
Das Verbot im Medizinproduktegesetz dient grundsätzlich dem Schutz vor irreführenden Bezeichnungen und damit letztlich dem Schutz der Bevölkerung. Dieser Schutzzweck hat grundsätzlich – auch zu Coronazeiten – weiterhin seine Berechtigung.
Nichtsdestotrotz darf das wichtige Engagement nicht durch Abmahnungen und die aktuelle Berichterstattung hierüber beschädigt oder begrenzt werden. Hilfreich hierfür ist Extern: ein Hinweis des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (Öffnet in neuem Fenster). Dieses hat bereits auf die aktuelle Berichterstattung reagiert und wertvolle Hinweise veröffentlicht. So lässt sich dem Risiko, eine Abmahnung zu erhalten, vorbeugen. Etwa die Bezeichnung solcher Masken als Community-Masken oder ähnliches.
Umweltministerium: Umfassender Gesundheitsschutz nur bei zertifizierten Masken
Aktuelle Informationen zu Corona in Baden-Württemberg
Studien zur Wirksamkeit von Masken
Extern: Spektrum.de: Späte Kehrtwende (Öffnet in neuem Fenster)