Coronavirus

Kein Platz für weitere Corona-Lockerungen

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Die Länder haben sich darauf geeinigt, dass ab einer 7-Tage Inzidenz über 35 in einem Stadt- oder Landkreis lokal die Corona-Maßnahmen verschärft werden können. Bei privaten Feiern sind dann höchstens 50 Gäste erlaubt. Gleichzeitig trifft das Land weitere Vorkehrungen, etwa zur Nachverfolgung von Kontakten.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann sieht angesichts seit Wochen stark steigender Corona-Infektionen keinen Platz für weitere Lockerungen. Wie schon im Frühjahr sei es stattdessen wieder an der Zeit, „schnell und rechtzeitig zu handeln, damit eine zweite Welle klein gehalten werden kann und wir alle gut durch den Herbst und Winter kommen“, sagte Kretschmann am Dienstagabend nach einer Videoschalte der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel. Kretschmann betonte: „Das Virus ist weiter unter uns – und sobald wir ihm die Chance geben, wird es sich wieder explosionsartig verbreiten.“

Nicht nachlässiger werden

Kretschmann sagte, die Bürger dürften nicht nachlässiger werden, sondern müssten sich zur Vorbeugung vor Infektionen wieder mehr zurücknehmen – gerade in der Freizeit und bei privaten Feiern. Letztere trieben die Zahl der Neuinfektionen zurzeit hoch. Daher sei es umso wichtiger, Mund-Nasen-Masken zu tragen und beispielsweise in der Öffentlichkeit Abstand zu anderen Menschen zu halten. „Unser vorrangiges Ziel muss es sein, dass das öffentliche Leben nicht noch einmal zum Erliegen kommt“, betonte Kretschmann. Schulen und Kindergärten müssten den Präsenzbetrieb trotz der Pandemie beibehalten können, auch die allmähliche Erholung der Wirtschaft dürfe nicht gefährdet werden. „Darauf kommt es an, das ist der Kern unserer ganzen Bemühungen.“

Bei ihrer Schalte hatten sich die Ministerpräsidenten mit Merkel unter anderem darauf verständigt, dass Menschen, die in einem Restaurant oder anderen Gastwirtschaften falsche Angaben zu ihrer Person machen, nun mit einem Mindestbußgeld von 50 Euro rechnen müssen. Wirte und Veranstalter müssten die Angaben künftig „auf Glaubwürdigkeit und Richtigkeit“ überprüfen, sagte Kretschmann.

„Dies ist nicht die Zeit für weitere Lockerungen und Öffnungsschritte. Vielmehr bitte ich Sie eindringlich, die allgemeinen Abstands- und Hygienemaßnahmen und das Tragen einer Maske wieder konsequent zu beachten und die Kontaktverfolgung durch korrekte und vollständige Datenabgabe zu ermöglichen. Das Virus verzeiht keine Nachlässigkeit – es zu bekämpfen kann nur gelingen, wenn jeder und jede von Ihnen mithilft!“, sagte Kretschmann nach der Schalte mit den Länderchefinnen und Länderchefs.

Grippewelle wird zusätzliche Herausforderung

„Wenn die unter Umständen weiter ansteigenden Corona-Infektionszahlen mit der zu erwartenden Grippewelle zusammentreffen, kommt es im Herbst und Winter zu einer besonderen Herausforderung für das Gesundheitssystem. Wir haben dazu in Baden-Württemberg flächendeckend Fieber-Ambulanzen und Schwerpunktpraxen für Patienten mit Atemwegserkrankungen eingerichtet. Ich fordere insbesondere die Mitbürgerinnen und Mitbürger über 60, Schwangere, Menschen mit chronischen Vorerkrankungen und medizinisches Personal auf, sich gegen die saisonale Grippe impfen zu lassen“, appellierte Kretschmann in seinem Statement.

Der Bund und die Länder sind sich einig, dass die Nachverfolgung von Infektionsketten weiterhin oberste Priorität genießt. Zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist eine Förderung von vier Milliarden Euro durch den Bund bis 2026 vorgesehen. Mit dem Geld sollen bis zu 5.000 Stellen in den Ländern geschaffen und die Digitalisierung in den Gesundheitsämtern vorangetrieben werden. In Baden-Württemberg hat die Landesregierung bereits vor dem Sommer über 200 stellen in diesem Bereich geschaffen.

Familienfeiern und private Feste treiben das Infektionsgeschehen

Leider haben die letzten Wochen gezeigt, dass gerade Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis Infektionen verbreiten. Daher müssen bei einem ansteigenden Infektionsgeschehen insbesondere Maßnahmen wie Beschränkungen für private Feiern und Veranstaltungen, Verschärfungen bei der Maskenpflicht oder zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol erlassen werden, so die Einigung von Bunde und Ländern

Wenn in einem Landkreis die 7-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner überschritten ist, soll es für private Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen eine Obergrenze von maximal 50 Teilnehmern gelten. „Für private Feiern in privaten Räumen empfehlen wir dringend eine maximale Zahl von 25 Teilnehmern“, so Kretschmann. Ausnahmen können für angemeldete Feierlichkeiten mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen gewährt werden. Wird die 7-Tages-Inzidenz von 50 überschritten, sind weitere Maßnahmen zu erlassen und soll die Teilnehmer-Zahl bei Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf 25 Teilnehmer beschränkt werden.

Bund und Länder haben sich heute im Grundsatz auf diese Punkte geeinigt. In Baden-Württemberg arbeitet die Landesregierung und die Lenkungsgruppe diese jetzt im Detail aus und wird sie in die entsprechenden Verordnungen aufnehmen.

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Quelle:

/red mit dpa

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