Städtebauförderung

Nichtinvestive Städtebau­förderung 2026 startet

Das Land stellt 2026 eine Million Euro für die nichtinvestive Städtebauförderung zur Verfügung. Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg können sich bis zum 20. November 2026 bewerben.

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Urteilsplatz in Lahr, Sanierungsgebiet Nördliche Altstadt
Symbolbild

Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg können ab sofort wieder Anträge für die nichtinvestive Städtebauförderung (NIS) stellen. 2026 stellt das Land erneut eine Million Euro für diese wichtige Projektförderung zur Verfügung. Das gab die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, bekannt.

Stadtzentren und Ortsmitten beleben

„Wir wollen, dass nicht nur die Kirche, sondern auch die Menschen im Dorf und in der Stadt bleiben. Mit der nichtinvestiven Städtebauförderung setzen wir genau hier an: Wir stärken das Miteinander in den Quartieren, erhöhen die Nutzungsvielfalt und beleben unsere Stadtzentren und Ortsmitten“, so die Ministerin.

Wesentliche Ziele des Programms sind: das Miteinander von Menschen verschiedener Generationen und Kulturen in einem Quartier zu stärken; ehrenamtliches Engagement zu mobilisieren; einen Stadtteil lebendig zu gestalten und dadurch die Anstrengungen und Erfolge der investiven Städtebauförderung zu unterstützen und zu verstetigen.

Gefördert werden können zum Beispiel Projekte zur Gewinnung und Stärkung bürgerschaftlich Engagierter, handwerkliche Ferienangebote für Kinder und Jugendliche, um die sprachliche Fertigkeit zu verbessern, oder die Bespielung von Gemeinschaftsräumen, um das Miteinander zu stärken. Dabei können auch experimentelle Ansätze verfolgt werden.

Land übernimmt 60 Prozent der Projektkosten

Die Finanzhilfen erhalten die Städte und Gemeinden auf Antrag. Sie können die Fördermittel unter anderem zur Deckung der Personal- und Sachkosten eines Quartiersmanagements oder für einen Verfügungsfonds verwenden, bei dem die Bewohnerinnen und Bewohner selbst über den Einsatz entscheiden. Die Kommunen müssen in der Regel 40 Prozent der Kosten selbst tragen. Die Mittel des Landes werden für eine Projektlaufzeit von fünf Jahren bewilligt. Damit haben die Kommunen und die eingebundenen Initiativen Planungssicherheit. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die nichtinvestive Maßnahme in einem laufenden Sanierungsgebiet der Kommune durchgeführt wird.

Die Kommunen können Anträge bis zum 20. November 2026 fortlaufend bei den Regierungspräsidien einreichen.

Insgesamt 85 Gemeinden wurden in den letzten zehn Jahren mit insgesamt rund 10,5 Millionen Euro gefördert. Die Erfolge von 135 investiven Sanierungsmaßnahmen wurden damit maßgeblich unterstützt und verstetigt. 

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