Soziales

4,3 Millionen Euro für berufliche Weiterbildung von Langzeitarbeitslosen

Mit insgesamt rund 4,3 Millionen Euro unterstützen der Europäische Sozialfonds Plus und das Land vier Projekte zur nachhaltigen Integration Langzeitarbeitsloser in Baden-Württemberg.

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Ein Beratungsgespräch. (Bild: Roland Weihrauch / dpa)
Symbolbild

Der Europäische Sozialfonds (ESF Plus) unterstützt im Rahmen des Aufrufs zur „Assistierten Qualifizierung“ vier Projekte zur nachhaltigen Integration Langzeitarbeitsloser in Baden-Württemberg. Die Fördermittel aus dem ESF Plus belaufen sich auf rund 3,35 Millionen Euro. Das Land unterstützt die Vorhaben zusätzlich mit rund 900.000 Euro. Der Förderzeitraum läuft vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028. Ziel der Förderung ist es, innovative Ansätze zur beruflichen Weiterbildung von langzeitarbeitslosen Menschen in Baden-Württemberg zu erproben. Qualifizierungs-Mentoren sollen die Teilnehmenden individuell unterstützen, damit sie sich praxisnah weiterbilden und so ihre Chancen auf eine Beschäftigung erhöhen.

Niedrigschwelliger Zugang zur beruflichen Weiterbildung

„In Zeiten der demografischen, digitalen und ökologischen Transformation gewinnt berufliche Weiterbildung zunehmend an Bedeutung“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha. Weiterbildung eröffne berufliche Perspektiven und erhöhe die Entwicklung von Beteiligungschancen – das sei gerade auch für langzeitarbeitslose Menschen sehr wichtig. „In einer sich wandelnden Arbeitswelt ist Weiterbildung der Schlüssel, um seine Arbeitskraft zukunftssicher zu machen. Und sie ist ein starkes Instrument, um Langzeitarbeitslosigkeit zu beenden“, so der Minister weiter. Die assistierte Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen ist eine Weiterentwicklung der bisher geförderten assistierten Beschäftigung. Damit verfolgt der ESF Plus ab diesem Jahr einen neuen Ansatz: Es geht um einen niedrigschwelligen Zugang zur beruflichen Weiterbildung und um die erfolgreiche Verbindung von Arbeit und Lernen.

„Die Weiterbildung ist ein zentraler Baustein unserer Arbeitsmarktpolitik. Insbesondere für Langzeitarbeitslose ohne berufliche Abschlüsse bildet die Weiterbildung eine wichtige Brücke für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt", sagte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Ziel ist, dass noch mehr Langzeitarbeitslose von einer beruflichen Weiterbildung profitieren und ihre beruflichen Ziele erreichen können. „Wir können es uns nicht leisten, auf diese Potenziale zu verzichten. Gerade für Langzeitarbeitslose können individuelle Hemmnisse die Weiterbildungsbereitschaft einschränken. Daher ist für uns entscheidend, die Menschen zu befähigen, sich zu qualifizieren. Es reicht nicht aus, lediglich Angebote bereitzustellen – vielmehr müssen Barrieren abgebaut, Motivation sowie Selbstvertrauen gestärkt und individuelle Begleitung ermöglicht werden. Die Förderung setzt genau hier an“, so Hoffmeister-Kraut.

Maßgeschneiderte Unterstützung durch Qualifizierungs-Mentoren

Die Qualifizierungs-Mentoren spielen dabei eine wichtige Rolle, indem sie gezielte Unterstützungsangebote bereitstellen, die auf die individuellen Bedürfnisse von Langzeitarbeitslosen abgestimmt sind. Durch diese maßgeschneiderte Unterstützung wird ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftegewinnung geleistet, indem Menschen der Zugang zu qualifizierten Beschäftigungen ermöglicht und gleichzeitig die Fachkräftebasis gestärkt wird.

Das Qualifizierungs-Mentoring setzt in der Regel vor Aufnahme einer Weiterbildung ein (Phase I). Das bedeutet, die Qualifizierungs-Mentorin oder der -Mentor informiert und berät potenzielle Teilnehmende zum Thema Weiterbildung. Danach begleitet sie oder er jene Menschen mit Rat und Tat, die sich für eine Weiterbildung entschieden haben und die Qualifizierung durchlaufen (Phase II). Die Mentoren sind auch die Ansprechpersonen für den Bildungsträger, der die Qualifizierung anbietet und umsetzt.

Mehrheit der Langzeitarbeitslosen ohne Berufsabschluss

Im Jahresdurchschnitt 2025 waren im Land in der Grundsicherung für Arbeitsuchende rund die Hälfte der Menschen langzeitarbeitslos (Als langzeitarbeitslos gilt man nach einem Jahr ununterbrochener Arbeitslosigkeit.). Etwa zwei Drittel von ihnen verfügen über keinen Berufsabschluss. Gerade für Langzeitarbeitslose ist die Chance, eine passende und nachhaltige Arbeitsstelle zu finden, sehr eingeschränkt. Die berufliche Weiterbildung wird trotz zahlreicher gesetzlicher Förderangebote, die im Sozialgesetzbuch (Sozialgesetzbuch Zweites Buch und Sozialgesetzbuch Drittes Buch) verankert sind, sowohl von Langzeitarbeitslosen als auch von Beschäftigten bislang zu wenig in Anspruch genommen. Das kann daran liegen, dass diese Menschen zum einen individuelle und passgenaue Unterstützung und Begleitung auf dem Weg zur Weiterbildung brauchen und zum anderen, dass ihnen Hürden im Weg stehen, die es gilt abzubauen, zum Beispiel familiäre Betreuungspflichten, lange Anfahrtswege und Zweifel an der Sinnhaftigkeit von Weiterbildung.

Individuelle Begleitung und Praxisbezug

Individuelle beziehungsweise Umfeld bedingte Hemmnisse und negative Bildungserfahrungen können Weiterbildungsorientierung, -bereitschaft und -erfolg der Zielgruppe einschränken. Der ESF Plus und die Landesregierung schaffen mit der vorliegenden Förderung gemeinsam niedrigschwellige und praxisbasierte berufliche Weiterbildungsansätze, welche die Zielgruppe durch eine individuelle Begleitung der beruflichen Weiterbildung unterstützen. Die Initiative wirkt zudem dem Arbeits- und Fachkräftemangel nachhaltig entgegen. Sie hebt Qualifizierungspotenziale und eröffnet individuelle Teilhabeperspektiven in einer Erwerbsgesellschaft.

Liste der geförderten Träger

Gesamtsumme ESF-Plus-Förderung (gerundeter Betrag): 3.351.000 Euro

Europäischer Sozialfonds Plus

In der aktuellen Förderperiode (2021 bis 2027) heißt der Fonds der Europäischen Union (EU) Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus). Er ist das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der EU für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen der Menschen in der EU zu verbessern. Dafür stellt die EU den Mitgliedstaaten bereits seit 1957 Mittel zur Verfügung.

Baden-Württemberg erhält in der aktuellen Förderperiode 2021 bis 2027 rund 218 Millionen Euro an ESF-Plus-Mitteln. Der Fonds gewährt keine Vollfinanzierung von Maßnahmen, sondern beteiligt sich an den Gesamtkosten eines Vorhabens. Der ESF Plus hat einen EU-Fördersatz von 40 Prozent. Die restlichen Mittel steuern der Projektträger oder andere private beziehungsweise öffentliche Finanzierungsquellen bei. Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen können ESF-Plus-Fördermittel beantragen, indem sie sich auf einen aktuellen Projektaufruf bewerben oder einen Antrag in einem Förderprogramm stellen. Privatpersonen können keinen Förderantrag stellen. Sie profitieren über ihre Teilnahme an vom ESF Plus geförderten Projekten und Förderprogrammen.

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