Familien

Mit dem Landesfamilienpass in die Sommerferien starten

Mit dem Landesfamilienpass können Familien kostenlos oder ermäßigt Freizeit- und Kulturangebote sowie Ausflugsziele im Land besuchen.

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Eine Frau und zwei Jungen erzeugen an einem Exponat der experimenta mit ihren Armen farbige Schatten.
Symbolbild

Familien in Baden-Württemberg dürfen sich auf zahlreiche neue Vergünstigungen und Attraktionen im Rahmen des Landesfamilienpasses freuen. So gewährt etwa die WESTbahn Familien mit einem Landesfamilienpass vom 11. August bis mindestens 15. September 2025 für Reisen innerhalb Deutschlands 25 Prozent Rabatt, für Verbindungen nach Österreich sind es immerhin 15 Prozent Rabatt auf den regulären WESTflexpreis. Und das inklusive kostenloser Sitzplatzreservierung bei jeder Online-Buchung. Sozialminister Manne Lucha stellte die erweiterten Angebote für das Jahr 2025 pünktlich zum Beginn der Sommerferien am Mittwoch, 30. Juli 2025, in Stuttgart vor und dankte allen Kooperationspartnern herzlich für deren Engagement.

„Mit dem Landesfamilienpass ermöglichen wir vielen Familien, Freizeit- und Kulturangebote sowie Ausflugsziele im Land zu entdecken – und das zu besonders familienfreundlichen Preisen. Das ist gelebte Teilhabe und ein starkes Zeichen für Familienfreundlichkeit in Baden-Württemberg. Diese Erfolgsgeschichte wollen wir mit unseren Kooperationspartnern im Land weiter ausbauen“, sagte Minister Lucha. Dazu gehören beispielsweise Freizeitparks, Museen und Freibäder.

Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?

Einen Landesfamilienpass können Familien beantragen, wenn sie mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkinder) in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass bereits bei einem kindergeldberechtigenden Kind, wenn sie mit diesem zusammen in einem Haushalt leben. Dies gilt auch für Familien, die mit einem schwerbehinderten Kind zusammenleben, Kinderzuschlag, Wohngeld beziehungsweise Bürgergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.

Familien können den Landesfamilienpass bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen. Einmal im Jahr erhalten sie dort auch die Gutscheinkarte mit 54 einzelnen Gutscheinen. Bei einer Vielzahl der Angebote genügt es, für die Ermäßigung nur den Landesfamilienpass vorzulegen. Für wenige Angebote ist ein besonderer Gutschein aus der Gutscheinkarte erforderlich.

In den Familienpass können zusätzlich zu der antragstellenden Person bis zu vier weitere frei wählbare erwachsene Bezugspersonen eingetragen werden – wie zum Beispiel ein getrennt lebender Elternteil, Oma, Opa, aber auch eine Familienbegleiterin oder ein Nachbar.

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