Justiz

Mehr Rückführungen in 2024 auf Westbalkan

Dank eines Projekts des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und des Landes gab es 2024 mehr Rückführungen auf den Westbalkan.

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von links nach rechts: Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek, Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge Dr. Hans-Eckhard Sommer und Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges
von links nach rechts: Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek, Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge Dr. Hans-Eckhard Sommer und Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges

Im Zuge eines Besuchs des Verwaltungsgerichts Karlsruhe tauschten sich Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Dr. Hans-Eckhard Sommer insbesondere über das im Frühjahr 2024 gestartete Projekt der beschleunigten Bearbeitung von Verfahren von Geflüchteten aus den sicheren Herkunftsstaaten des Westbalkans (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien) aus. Deren Anerkennungsquote ist regelmäßig sehr niedrig; sie lag im Jahr 2024 unter einem Prozent.

Verfahrensdauer bei Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten beschleunigt

„Durch eine besonders enge Kooperation des BAMF und des Landes Baden-Württemberg gelingt es, Asylverfahren betreffend Antragstellern aus sicheren Herkunftsstaaten des Westbalkans erheblich schneller abzuschließen und für eine zeitnahe Rückführung Sorge zu tragen. Das BAMF bearbeitet diese Asylverfahren deutlich beschleunigt. Durch Verfahrenskonzentration und Spezialisierung der Verwaltungsrichter werden auch die gerichtlichen Asylverfahren zügig abgeschlossen. Das Land stellt gleichzeitig sicher, dass die Antragsteller während dieser Zeit in der Erstaufnahme verbleiben und möglichst von dort abgeschoben werden. Unser gemeinsames Projekt wirkt: Wir führen eine hohe Zahl an Personen vom Westbalkan zurück und das auch noch vermehrt direkt aus der Erstaufnahme“, erklärten Gentges und Dr. Sommer.

Das Bundesamt hat die Bearbeitungsdauer von Asylverfahren aus den sicheren Herkunftsländern des Westbalkans deutlich reduziert. Der Präsident des Bundesamts Dr. Sommer sagte dazu: „In Abstimmung mit den Landeserstaufnahmeeinrichtungen vor Ort werden die sicheren Herkunftsländer sowie Antragstellende aus den Maghreb-Staaten in aller Regel binnen einer Frist von fünf Tagen nach Registrierung angehört und binnen 21 Tagen entschieden. Ich freue mich über die sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Land Baden-Württemberg. Herausforderungen werden gemeinsam angegangen und erfolgreich bewältigt.“

Zudem hat die Landesregierung die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuletzt personell massiv verstärkt und organisatorisch neu ausgerichtet, um auch den gerichtlichen Teil des Asylverfahrens zu beschleunigen. Dies hat sich bereits ausgezahlt. Auf Grund der getroffenen Maßnahmen konnten die Laufzeiten asylgerichtlicher Verfahren teils binnen weniger Monate drastisch reduziert werden. Beispielsweise wurden die landesweit am Verwaltungsgericht Karlsruhe konzentrierten Verfahren von Klägern aus Herkunftsstaaten mit einer Anerkennungsquote von unter fünf Prozent im vierten Quartal 2024 in durchschnittlich 1,8 Monaten (Hauptsacheverfahren) beziehungsweise 0,7 Monaten (Eilverfahren) abgeschlossen.

Das Land stellt die erforderlichen Kapazitäten für die schnelle Durchführung der Verfahren und die Unterbringung der Geflüchteten während und nach Abschluss des Asylverfahrens in den Einrichtungen der Erstaufnahme sicher.

„Alle notwendigen Schritte zur Bearbeitung von Asylverfahren sind ganz eng miteinander verzahnt. Die Entscheidungen werden in der Region getroffen, in der die Antragsteller untergebracht sind. Kurze Wege und einheitliche Ansprechpartner sorgen für hohe Qualitätsstandards“, so Ministerin Gentges und Präsident des Bundesamts Dr. Sommer weiter.

Abschiebungen von Personen aus dem Westbalkan konnten signifikant erhöht werden

Personen, denen kein Schutzstatus durch das BAMF zuerkannt wird, werden nach Abschluss des Verfahrens vollziehbar ausreisepflichtig. Bevor eine zeitnahe Rückführung umgesetzt wird, erhält der betroffene Personenkreis Angebote zur vorherigen freiwilligen Ausreise. Durch die Kombination dieser Maßnahmen – in enger Abstimmung zwischen Bundesamt und Land – kann eine hohe Zahl an Personen aus den Westbalkanstaaten in die Herkunftsländer zurückgeführt werden. So wurden in 2024 840 Personen zurückgeführt. Hinzu kommen 650 Personen aus den Staaten des Westbalkans, die in 2024 freiwillig ausgereist sind. Im Vergleich dazu wurden in 2023 593 Personen (der Staaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien) zurückgeführt.  

„Die enge Verzahnung zwischen BAMF und Land zahlt sich aus: Die Rückführungen auf den Westbalkan sind um knapp 42 Prozent angestiegen“, sagte Ministerin Gentges. Die Entwicklung setzt sich auch in 2025 fort: Allein im ersten Quartal 2025 wurden bereits 303 Personen in die Staaten des Westbalkans zurückgeführt. Der Durchschnittswert der Quartale des Jahre 2024 betrug 210 Personen.

Ministerin Gentges stellte fest: „Die hohe Zahl der Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen belegt den direkten Zusammenhang zwischen diesen beiden Formen der Aufenthaltsbeendigung. Wenn die Abschiebungszahlen steigen, steigen auch die freiwilligen Ausreisen. Der Rechtsstaat muss eine konkrete Abschiebeperspektive aufzeigen.“

Deutliche Entlastung der Stadt- und Landkreise

Durch die getroffenen Maßnahmen nimmt der Anteil derjenigen Fälle, die unmittelbar aus der Erstaufnahme zurückgeführt werden, deutlich zu. In 2024 wurden 210 und damit 25 Prozent aller vollziehbar Ausreisepflichtigen vom Westbalkan aus der Erstaufnahme zurückgeführt. Im Januar 2025 wurden von insgesamt 84 Personen vom Westbalkan 42 Personen direkt aus der Erstaufnahme abgeschoben (50 Prozent). Im Februar bzw. März 2025 waren es bereits 64 von insgesamt 103 Personen (62 Prozent) beziehungsweise 64 von insgesamt 116 Personen (55 Prozent).

„Mit der deutlichen Erhöhung der Rückführungen von Personen vom Westbalkan aus der Erstaufnahme entlasten wir die stark beanspruchten Kommunen und Menschen vor Ort. Damit kommen wir unserem Ziel, regelmäßig nur Menschen mit einer Bleibeperspektive in die Kommunen zu verteilen, ein großes Stück näher. Auch wenn bei Zugangsspitzen eine Verlegung in die vorläufige Unterbringung erfolgen muss, setzen wir auf eine zeitnahe Umsetzung der Rückführungen.“, so Ministerin Gentges abschließend.

Derzeit befinden sich 425 Personen aus dem Westbalkan in den Einrichtungen der Erstaufnahme des Landes, davon sind 415 Personen im Regierungsbezirk Karlsruhe untergebracht (Stand 2. April 2025). Die Verweildauer dieses Personenkreises in der Erstaufnahme beträgt aktuell durchschnittlich 117 Tage. Ausschlaggebend für die zentrale Unterbringung im Regierungsbezirk Karlsruhe sind die hohen Verfahrenskapazitäten von Bund und Land im naheliegenden Ankunftszentrum Heidelberg, die landesweite Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, insbesondere für sichere Herkunftsstaaten in Asylverfahren sowie die Nähe zu der für Rückführungen landesweit zuständigen Abteilung 8 des Regierungspräsidiums Karlsruhe.

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