Justiz

Wolf gratuliert zum Zweiten juristischen Staatsexamen

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Guido Wolf, Minister der Justiz und für Europa (Foto: © dpa)

Justizminister Guido Wolf hat 509 Juristinnen und Juristen zum Bestehen des Zweiten juristischen Staatsexamens gratuliert.

Eine besondere Prüfungskampagne in Zeiten der durch die Corona-Krise erforderlichen Kontaktbeschränkungen ist erfolgreich zum Abschluss gebracht worden: Alle 509 in den vergangenen Tagen zur mündlichen Prüfung des Zweiten juristischen Staatsexamens in Baden-Württemberg angetretenen jungen Juristinnen und Juristen haben die Prüfung bestanden und können nun als Volljuristen in das Berufsleben starten. Justizminister Guido Wolf sagte: „Es ist allgemein bekannt und jeder, der es hinter sich hat, weiß: Das Zweite juristische Staatexamen ist schon ohne Corona eine echte Herausforderung – die Kandidatinnen und Kandidaten haben diese in den vergangenen Tagen unter außergewöhnlichen Umständen hervorragend gemeistert. Ich freue mich, ihnen nun als Kolleginnen und Kollegen in Gerichten und Staatsanwaltschaften, in der Anwaltschaft oder Unternehmen zu begegnen.“

Mit der Durchführung der Prüfungen trotz der Herausforderungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat das Ministerium der Justiz und für Europa ein Stück Zukunftssicherheit geschaffen: Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich lange auf die mündliche Prüfung vorbereitet hatten und nach dieser unmittelbar ins Arbeitsleben starten wollen, war es von besonderer Bedeutung, die Ausbildung zu einem Ende zu bringen. Mit einer nur geringen Verzögerung konnten die ursprünglich ab 1. April geplanten Prüfungen vom 20. April bis 15. Mai 2020 durchgeführt werden. Und doch war vieles anders als gewohnt: Zwar fanden die Prüfungen wie sonst auch zentral in Stuttgart statt, allerdings nicht wie üblich in den Räumlichkeiten des Ministeriums der Justiz und für Europa.

Gesundheitsschutz steht im Vordergrund

Zum Schutz aller Beteiligten wurden die Prüfungen in das eigens für diesen Zweck aus- und umgeräumte Justizausbildungszentrum verlegt, welches das Landgericht Stuttgart dem Landesjustizprüfungsamt dankenswerterweise zur Verfügung gestellt hat. Sämtliche Vorgaben des Landesgesundheitsamts konnten hier eingehalten werden. Die Tische wurden mit dem notwendigen Sicherheitsabstand gestellt, die Räumlichkeiten mit Handdesinfektionsspendern ausgerüstet und der Reinigungstakt erheblich erhöht. Die traditionelle Examensfeier in Stuttgart mit mehreren hundert Gästen muss leider ausfallen.

Die Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes, Sintje Leßner, sagte: „Diese Kampagne war ein echter Kraftakt für alle, die daran beteiligt waren, aber die Mühe hat sich gelohnt.“ Minister Wolf und Sintje Leßner dankten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Ausbildungsleitern, die teilweise unter Verwendung von Videokonferenzen bis zuletzt mit den Kandidatinnen und Kandidaten Aktenvorträge trainiert haben, und vor allem auch den Prüferinnen und Prüfern für den überobligatorischen Einsatz: „Sie alle haben derzeit viele Herausforderungen in Ihrem Hauptamt zu bewältigen. Es zeugt von großer Kollegialität und Wertschätzung für den juristischen Nachwuchs, dass dennoch so viele an der Prüfung mitgewirkt haben.“ Minister Wolf betont: „Wir freuen uns auch weiterhin über Bewerberinnen und Bewerber, die diesen besonderen Zusammenhalt in der Justiz weiterführen möchten. Die Justiz bietet einen spannenden und krisenfesten Arbeitsplatz. Trotz der Kontakteinschränkungen ermöglichen wir gerne Vorstellungsgespräche.“

Das Zweite juristische Staatsexamen

Der erfolgreiche Abschluss des Zweiten juristische Staatsexamens stellt die Befähigung zum Richteramt, für die Rechtsanwaltschaft und den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst fest. Sie schließt an das zwei Jahre dauernde Rechtsreferendariat an und besteht aus zwei Teilen. Nur wer die anspruchsvollen schriftlichen Prüfungen besteht, wird zur mündlichen Prüfung zugelassen. Dort werden die Kandidatinnen und Kandidaten im Zivil-, Straf- und öffentlichem Recht sowie in einem selbst gewählten Schwerpunktbereich geprüft. Erst nach erfolgreichem Abschluss der mündlichen Prüfung ist die Zweite juristische Staatprüfung bestanden.

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