Corona-Verordnung

Neue Corona-Verordnung zu Quarantäne und Isolation

Wann muss ich in Quarantäne oder Isolation?  Die Corona-Verordnung Absonderung tritt am 28. November 2020 in Kraft. Sie trifft Regelungen  zur Quarantäne und Isolierung im Krankheitsfall. Die Quarantänepflicht für Einreisende aus Risiko- gebieten besteht weiterhin.   Was bedeutet Quarantäne? In Quarantäne begebe ich mich, wenn ich direkten Kontakt zu einer an Corona erkrankten Person hatte. Die Quarantäne endet nach frühestens 10 Tagen*  *ab 1. Dezember 2020  Was bedeutet Isolation? In Isolation begebe ich mich, wenn ich selbst typische Corona-Symptome habe und eine Erkrankung  vermutet wird. Die Isolation endet nach frühestens 10 Tagen.  Ich fühle mich krank. Empfehlung: Wenn Sie typische Corona-Symptome haben, begeben Sie sich sofort in Isolation. Gehören Sie zu einer Risikogruppe oder haben zunehmende Beschwerden wenden Sie  sich telefonisch an den Hausarzt oder unter 116 117 an den kassenärztlichen Notdienst.  Ich habe Symptome und bei mir wurde ein PCR-Test durchgeführt.  Pflicht: Begeben Sie sich sofort in Isolation und warten Sie dort das Testergebnis ab.  Wie lange muss ich in Insolation? Die Isolation endet, sobald ein negativer PCR-Test vorliegt.
Ich wurde positiv auf das Corona-Virus getestet. Pflicht: Wenn Sie positiv auf Corona getestet wurden, bleiben Sie in Isolation.  Wie lange muss ich in Isolation? Bei einem positiven PCR-Test   • mit Symptomen endet die Isolation frühestens 10 Tage nach Symptombeginn und min. 48 Stunden nach Symptomfreiheit. • ohne Symptome endet die Isolation frühestens 10 Tage nach dem ersten positiven Testergebnis.  Bei einem positiven Antigen-Test endet die Isolation erst dann, wenn ein darauf  folgender PCR-Test negativ ausfällt. Zugleich endet die Quarantäne der Haushaltsangehörigen.    Ich hatte direkten Kontakt zu einer infizierten Person. Pflicht: Wenn in Ihrem Haushalt eine Person mit dem Corona-Virus infiziert ist, müssen sich alle Personen im Haushalt ebenfalls in Quarantäne begeben. Pflicht: Wenn das Gesundheitsamt Ihnen  mitgeteilt hat, dass Sie Kontaktperson der Kategorie 1 sind, müssen Sie sich in Quarantäne begeben.   Wie lange muss ich in Quarantäne? Die Quarantäne endet 10 Tage* nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person, ein negativer PCR-Test verkürzt die Quarantäne nicht. *ab 1. Dezember 2020

Mit der ab 28. November gültigen Corona-Verordnung Absonderung sind die Quarantäne- und Isolationsregeln für Baden-Württemberg einheitlich festgelegt.

Ab Samstag, 28. November 2020, gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Absonderung. Danach müssen sich Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind oder sein könnten – das sind Krankheitsverdächtige, positiv getestete Personen und deren Haushaltsangehörige sowie die jeweiligen engen Kontaktpersonen der Kategorie I – zum Schutz ihrer Mitmenschen in häusliche Quarantäne begeben. Sie sollten sich also sofort und ohne Umwege nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und dort möglichst keinen Besuch empfangen.

Die Verordnung enthält einheitliche Regelungen für Baden-Württemberg, wonach sich die genannten Personen sofort und ohne weitere Anordnung der örtlich zuständigen Behörde selbständig in Quarantäne begeben müssen. Dadurch sollen mögliche weitere Ansteckungen oder Übertragungen besser verhindert sowie eine Entlastung der Gesundheitsämter erreicht werden.

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Die Quarantäne ist aus infektiologischer Sicht eine entscheidende Maßnahme zur Unterbrechung möglicher Infektionsketten und damit zum Schutz aller Menschen schnellstmöglich umzusetzen“.

Die wesentlichen Regelungsinhalte im Überblick

  • Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus haben und damit krankheitsverdächtig sind (Fieber, trockener Husten, Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns etc.), müssen sich unverzüglich nach Anordnung oder Durchführung eines PCR-Tests in Quarantäne begeben. Erhält diese Person ein negatives Testergebnis, so endet die Quarantäne automatisch.
  • Positiv auf das Coronavirus getestete Personen müssen sich unverzüglich nach Kenntnisnahme des positiven Testergebnisses zuhause isolieren. Die häusliche Isolation endet in der Regel 10 Tage nach dem positiven Test oder nach Symptombeginn.
  • Wenn eine Person mittels Antigentest positiv getestet wurde, wird empfohlen eine PCR-Testung anzuschließen. Ist auch der PCR-Test positiv, so verbleibt die Person bis zum Ende der 10 Tage in häuslicher Isolation.
  • Für Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen beginnt die Quarantäne unverzüglich nachdem diese von dem positiven Test der im Haushalt lebenden Person erfahren haben. Die Quarantäne endet frühestens 14 Tage (ab dem 1. Dezember 2020 frühestens 10 Tage) nach der Testung oder nach dem Symptombeginn der positiv getesteten Person.
  • Hatte man Kontakt zu einer positiv getesteten Person, muss man sich dann unverzüglich in Quarantäne begeben, wenn einem mitgeteilt wird, dass man vom Gesundheitsamt als Kontaktpersonen der Kategorie I eingestuft wurde. Die Quarantäne endet in der Regel 14 Tage (ab dem 1. Dezember 2020 in der Regel 10 Tage) nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person.

Hinweis zu der Quarantänedauer

Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 25. November 2020 sind Bund und Länder darin übereingekommen, das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne ab dem 1. Dezember 2020 grundsätzlich einheitlich auf im Regelfall 10 Tage festzulegen. Die Verordnung wird in diesem Punkt angepasst und tritt am 2. Dezember 2020 in Kraft.

Das Recht der zuständigen Behörden, von der Verordnung abweichende oder weitergehende Maßnahmen zu erlassen, bleibt unberührt. 

Das Ministerium für Soziales und Integration wiederholt seinen Appell an alle Menschen in Baden-Württemberg, den Infektionsschutz sehr ernst zu nehmen und sich entsprechend freiwillig bei ersten Symptomen, die auf eine Infektion hindeuten, in häusliche Quarantäne zu begeben. Gesundheitsminister Manne Lucha: „Die Ansage muss ganz klar heißen: Wir bleiben zuhause und retten damit Menschenleben.“

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung Absonderung

Corona-Verordnung Absonderung

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