Gesundheitsversorgung

Drei Länder ziehen wegen Krankenhausplanung vor Gericht

Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt haben Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Sie wollen prüfen lassen, ob die Mindestmengen- und Personalvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses rechtmäßig sind.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Flur.

Gemeinsam mit Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt hat Baden-Württemberg eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Bezweckt wird damit die höchstrichterliche Überprüfung von Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auf ihre Verfassungsmäßigkeit.

„Die Klage sehen wir als notwendiges letztes Mittel, um die verbriefte Hoheit der Länder bei der Krankenhausplanung gegen wiederholte Eingriffe des G-BA zu schützen“, erklärte der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha. Auch die Gesundheitsministerin von Schleswig-Holstein, Kerstin von der Decken und ihre Amtskollegin Petra Grimm-Benne aus Sachsen-Anhalt folgen dieser Auffassung.

Mehr Flexibilität für regionale Versorgung

Nach Ansicht von Gesundheitsministerin von der Decken sind Spezialisierung und Konzentration hochkomplexer Leistungen unerlässliche Bausteine einer modernen Krankenhausplanung, jedoch müssen die Länder weiterhin flexibel agieren können, um die Versorgung unter Berücksichtigung regionaler Rahmenbedingungen sicherstellen zu können.

Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne sagte: „Wir wollen prüfen lassen, ob die geltenden Mindestmengen- und Personalvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses mit der Verantwortung der Länder für eine auskömmliche Krankenhausversorgung vereinbar sind. Das Ergebnis könnte ein wichtiges Signal an den Bund liefern.“

G-BA-Vorgaben gefährden Sicherstellung der stationären Versorgung

Die Länder befürchten, dass die Mindestmengenvorgabe des G-BA, die sich auf die stationäre Versorgung von Frühchen mit einem Aufnahmegewicht von weniger als 1.250 Gramm bezieht, zu Versorgungsverschiebungen und Versorgungsengpässen führt. Der G-BA greife in die Länderverantwortung für die Sicherstellung der stationären Versorgung ein und hebele diese praktisch aus. Selbst einer echten Diskussion hinsichtlich der Höhe der Mindestmenge in diesem Bereich habe sich der G-BA bisher verweigert. „Es kann nicht die Einhaltung starrer Grenzen für die Erfüllung von Mindestmengen maßgebend sein, wenn es darum geht, eine flächendeckende Versorgung von Frühgeborenen sicherzustellen“, sagte Lucha.

Daneben wird außerdem die Mindestmenge des G-BA im Bereich der allogenen Stammzellentransplantation angegriffen. Wird diese Mindestmenge nicht erreicht, besteht ebenfalls ein Leistungsverbot. Zudem wird die Behandlung nicht vergütet. Der G-BA hat die Mindestmenge von bisher 22 auf 40 Transplantationen für das Jahr 2025 erhöht, ohne dass die Erhöhung aus Ländersicht hinreichend belegt ist.

Will ein Land Ausnahmen von Mindestmengenvorgaben des G-BA erteilen, ist es darüber hinaus durch bundesgesetzliche Regelungen an ein bestimmtes Verfahren gebunden, das die Länder in ihrem Versorgungsauftrag erheblich und in unzulässigerweise einschränke. Die Länder könnten daher kaum noch oder nur unter erschwerten Bedingungen Vorgaben des G-BA „praxistauglich“ machen oder gegensteuern. Im Unterschied zum G-BA hätten die Länder immer die stationäre Versorgung in einem bestimmten Versorgungsgebiet im Blick und nicht nur bestimmte, abstrakte Leistungsgeschehen. „Die Expertise des G-BA dürfte nicht ausreichen, die Versorgungsproblematiken in den jeweiligen Bundesländern besser als die Krankenhausplanung zu überblicken“, sind sich die drei Länderministerinnen und -minister einig.

Einschränkungen befürchtet

Darüber hinaus werden in der Klage die Mindestvorgaben für die Personalausstattung von stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik angegriffen. Diese Vorgaben könnten in der Praxis schon aufgrund des chronischen Personalmangels von den Krankenhäusern nicht oder nur schwer umgesetzt werden, auch wenn dies wünschenswert wäre. Bisher habe der G-BA Sanktionen bei Nichterreichen der vorgegebenen Personalzahlen wiederholt ausgesetzt. Die Kläger befürchten aber, dass bei Geltung der Sanktionen ab dem Jahr 2026 Krankenhäuser und/oder Fachabteilungen ganz oder teilweise schließen oder zumindest ihr Versorgungsangebot für die Regelversorgung einschränken müssen.

Die Rechtmäßigkeit der Mm-R und der PPP-RL des G-BA unter dem Aspekt der Planungshoheit der Bundesländer – Gutachten im Auftrag des Landes Baden-Württemberg (PDF)

Weitere Meldungen

Businessfrau sitzt an einem PC
Wirtschaft

Ungenutztes Arbeitskräfte­potenzial von Frauen

Ein fahrender Regionalzug
Schienenverkehr

Deutsch-französische Freifahrten für junge Menschen

Landestreffen der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland in Baden-Württemberg
Heimat

Treffen und Tagung der Russlanddeutschen

Bundesrat Berlin
Bundesrat

Hagel zum Vorsitzenden des Bundesrat-EU-Ausschusses gewählt

Justizminister Moritz Oppelt (rechts) auf der Justizministerkonferenz
Justiz

Reform der Politikerbeleidigung gefordert

Wasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas.
Masterplan Wasserversorgung

Beirat für sichere Wasserversorgung gegründet

Gruppenbild: Team der Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg (LADS) mit Vertreterinnen und Vertretern aus 12 Städten und Landkreisen im Sozialministerium in den Räumen des Sozialministeriums.
Antidiskriminierungsstelle

LADS und Kommunen im Dialog zur Antidiskriminierungsarbeit

von links nach rechts: Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Georg Kräusslich, Präsident der Heidelberger Akademie der Wissenschaften; Prof. Dr. Irena Kogan, Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung; Prof. Dr. Largus Angenent, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Tübingen; Wissenschaftsministerin Petra Olschowski und Prof. Dr. Robert Zeiser, Medizinische Fakultät der Universität Freiburg
Forschung

Landesforschungspreise 2026 verliehen

Landgericht Ulm
Justiz

Richterin aus Baden-Württemberg zur Bundesrichterin gewählt

Ein Arzt hält in einem Behandlungszimmer in seiner Praxis in Deizisau im Landkreis Esslingen ein Stethoskop in der Hand, mit der anderen Hand bedient er eine Computertastatur. (Bild: dpa)
Gesundheitsreform

Nachbesserungen bei Kranken­versicherung-Reform gefordert

Ein Mitarbeiter montiert im Porsche Werk in Stuttgart-Zuffenhausen eine Vorderachse mit Elektromotor. (Foto: © dpa)
Automobilindustrie

Anpassungen bei EU-CO₂-Regulierung gefordert

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Klimawandel

Land rüstet sich für Extremwasserereignisse

Wasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas.
Bodenverunreinigungen

1,2 Millionen Euro für PFAS-Forschung

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Anzeige nach der Karenzzeitregelung

Innenminister Manuel Hagel (Mitte) besucht das Reutlinger Umspannwerk, in dem es in der Nacht gebrannt hatte.
Stromausfall

Ermittlungen nach Brand in Reutlinger Umspannwerk