Corona-Verordnung

Corona-Verordnung Absonderung wird angepasst

Wann muss ich in Quarantäne oder Isolation?  Die Corona-Verordnung Absonderung tritt am 28. November 2020 in Kraft. Sie trifft Regelungen  zur Quarantäne und Isolierung im Krankheitsfall. Die Quarantänepflicht für Einreisende aus Risiko- gebieten besteht weiterhin.   Was bedeutet Quarantäne? In Quarantäne begebe ich mich, wenn ich direkten Kontakt zu einer an Corona erkrankten Person hatte. Die Quarantäne endet nach frühestens 10 Tagen*  *ab 1. Dezember 2020  Was bedeutet Isolation? In Isolation begebe ich mich, wenn ich selbst typische Corona-Symptome habe und eine Erkrankung  vermutet wird. Die Isolation endet nach frühestens 10 Tagen.  Ich fühle mich krank. Empfehlung: Wenn Sie typische Corona-Symptome haben, begeben Sie sich sofort in Isolation. Gehören Sie zu einer Risikogruppe oder haben zunehmende Beschwerden wenden Sie  sich telefonisch an den Hausarzt oder unter 116 117 an den kassenärztlichen Notdienst.  Ich habe Symptome und bei mir wurde ein PCR-Test durchgeführt.  Pflicht: Begeben Sie sich sofort in Isolation und warten Sie dort das Testergebnis ab.  Wie lange muss ich in Insolation? Die Isolation endet, sobald ein negativer PCR-Test vorliegt.
Ich wurde positiv auf das Corona-Virus getestet. Pflicht: Wenn Sie positiv auf Corona getestet wurden, bleiben Sie in Isolation.  Wie lange muss ich in Isolation? Bei einem positiven PCR-Test   • mit Symptomen endet die Isolation frühestens 10 Tage nach Symptombeginn und min. 48 Stunden nach Symptomfreiheit. • ohne Symptome endet die Isolation frühestens 10 Tage nach dem ersten positiven Testergebnis.  Bei einem positiven Antigen-Test endet die Isolation erst dann, wenn ein darauf  folgender PCR-Test negativ ausfällt. Zugleich endet die Quarantäne der Haushaltsangehörigen.    Ich hatte direkten Kontakt zu einer infizierten Person. Pflicht: Wenn in Ihrem Haushalt eine Person mit dem Corona-Virus infiziert ist, müssen sich alle Personen im Haushalt ebenfalls in Quarantäne begeben. Pflicht: Wenn das Gesundheitsamt Ihnen  mitgeteilt hat, dass Sie Kontaktperson der Kategorie 1 sind, müssen Sie sich in Quarantäne begeben.   Wie lange muss ich in Quarantäne? Die Quarantäne endet 10 Tage* nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person, ein negativer PCR-Test verkürzt die Quarantäne nicht. *ab 1. Dezember 2020

Die Landesregierung passt die Corona-Verordnung Absonderung an. Danach wird die häusliche Quarantäne ab dem 2. Dezember auf grundsätzlich zehn Tage festgelegt. Zudem gelten neue Regelungen zur Quarantäne in Schulen.

Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 25. November 2020 sind Bund und Länder darin übereingekommen, das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne grundsätzlich einheitlich auf im Regelfall zehn Tage festzulegen. Zudem gelten neue Regelungen zur Quarantäne in Schulen. Die Corona-Verordnung Absonderung wird in diesen Punkten angepasst und tritt am 2. Dezember 2020 in Kraft.

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