Tourismus

Nationale Tourismusstrategie setzt klaren Kurs auf Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit

Das Bundeskabinett hat die Nationale Tourismusstrategie verabschiedet. Sie trägt dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandorts Deutschland zu sichern und zu stärken. Davon profitiert auch Baden-Württemberg.

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Die Altstadt von Meersburg am Bodensee.
Symbolbild

Dr. Patrick Rapp, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, äußert sich zur Verabschiedung der Nationalen Tourismusstrategie im Bundeskabinett am 28. Januar 2026: „Der Tourismus ist ein enormer Wirtschaftsfaktor in Deutschland und hat darüber hinaus eine zentrale Bedeutung für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in den Regionen des Landes und ganz besonders auch in Baden-Württemberg. Mit seinen vielfältigen Regionen, von Schwarzwald und Bodensee über die Schwäbische Alb bis hin zu unseren Städten, ist der Tourismus ein zentraler Pfeiler der wirtschaftlichen Entwicklung und leistet einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in der Stadt und auf dem Land. Die Nationale Tourismusstrategie trägt dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandorts Deutschland zu sichern und zu stärken. Dies kommt auch tourismusstarken Bundesländern wie Baden-Württemberg zugute.“

Tourismusbewusstsein in Gesellschaft, Politik und Verwaltung fördern

Als klassische Querschnittsbranche gibt es kaum einen Bereich in Gesellschaft oder Politik, der keine Berührungspunkte mit dem Tourismus hat. „Gerade in einem wirtschaftsstarken und zugleich touristisch vielfältigen Land wie Baden-Württemberg ist es von besonderer Bedeutung, dass der Tourismus in den Belangen der allgemeinen Bundespolitik verankert wird und das Tourismusbewusstsein in Gesellschaft, Politik und Verwaltung gefördert wird“, so Dr. Rapp weiter.

Fachkräftesicherung und Arbeitsmarktpolitik

„Ich begrüße daher ausdrücklich, dass die Nationale Tourismusstrategie die bundespolitischen und für den Tourismus zukunftsrelevanten Themen der Fachkräftesicherung und Arbeitsmarktpolitik konkret angeht. Die geplante Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit anstelle einer täglichen bringt nicht nur für Gastronomie- und Hotellerie-Betriebe Erleichterungen. Sie bietet auch für die Mitarbeitenden flexiblere Planungsmöglichkeiten, sodass sich Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren lassen. Dass die Digitalisierung und die Vereinfachung der Visaverfahren ebenfalls noch in diesem Jahr angegangen werden sollen, um damit Reiseerleichterungen für Gäste zu erreichen sowie dem allgemeinen Fachkräftemangel entgegenzuwirken, ist ebenfalls ein wichtiger Schritt für die Sicherung der Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit“ führt Staatssekretär Rapp weiter aus.

Verbesserungen im Luftverkehr

Staatssekretär Dr. Rapp begrüßt auch die von der Bundesregierung geplanten Verbesserungen im Luftverkehr: „Insbesondere gesenkte Standortkosten im Flugverkehr sind für Baden-Württemberg von zentraler Bedeutung, da sie nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der Flughäfen und Airlines im naturgemäß sehr international geprägten Luftverkehrsmarkt stärken, sondern auch den Tourismus fördern, die Gewinnung internationaler Gäste nachhaltig unterstützen und die wirtschaftliche Anbindung Baden-Württembergs in die Welt ermöglichen. Für eine bessere Anbindung Baden-Württembergs an die Drehkreuze der Golfregion setzen wir uns zudem derzeit auch für Landerechte von Emirates am Flughafen Stuttgart ein.“ Der Tourismus trägt nach aktuellen Zahlen rund 3,7 Prozent zur Wertschöpfung in Deutschland bei. 2024 haben die Unternehmen der Tourismusbranche rund 2,7 Millionen Menschen beschäftigt – das sind sechs Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland.

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