Corona-Impfung

Modellprojekt für Impfungen durch Betriebsärzte im öffentlichen Dienst

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Eine Person wird geimpft.

Für Mitarbeiter des Justizvollzugs im Land startet ein Modellprojekt für Impfungen durch Betriebsärzte im öffentlichen Dienst. Spätestens ab Juni werden Betriebsärzte neben Impfzentren und Hausärzten die dritte tragende Säule der Impfkampagne sein.

Baden-Württemberg will die Rolle der Betriebsärzte in der Impfkampagne erheblich ausbauen. Für Impfungen durch Betriebsärzte im öffentlichen Dienst beginnt am heutigen 3. Mai 2021 offiziell ein gemeinsames Modellprojekt des Gesundheits- und des Justizministeriums.

In diesem stellt das Ministerium für Soziales und Integration dem Ministerium der Justiz und für Europa in dieser Woche Impfstoff für rund 1.500 Personen zur Verfügung. Dieser wird durch die im Justizvollzug tätigen Betriebs- und Anstaltsärzte an die Bediensteten von landesweit zehn Justizvollzugseinrichtungen verimpft. Ergänzt wird das Modellprojekt durch einzelne lokale Kooperationen mit Gesundheitsämtern vor Ort für Justizvollzugsanstalten mit einem sehr hohen Anteil an Risikopatienten unter den Gefangenen. Auf diese Weise wird in den kommenden Tagen eine nahezu flächendeckende Impfung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des baden-württembergischen Justizvollzugs erreicht.

Land will seinen Beschäftigten ein Impfangebot machen

Gesundheitsminister Manne Lucha sagte: „Spätestens im Juni werden wir nach den Lieferprognosen von Herstellern und Bund so viel Impfstoff bekommen, dass neben Impfzentren und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten auch die Betriebsärztinnen und -ärzte in die baden-württembergische Impfkampagne einsteigen werden. Viele Unternehmen im ganzen Land bereiten sich jetzt schon darauf vor, ihren Beschäftigten über die Betriebsärzte ein Impfangebot zu machen, wenn der Bund die Voraussetzungen dafür geschaffen hat. In Modellprojekten im ganzen Land bereiten wir diese Phase derzeit gemeinsam mit den beteiligten Unternehmen vor. Auch das Land als Arbeitgeber will seinen Beschäftigten dann ein Impfangebot machen. Die Beschäftigten im Justizvollzug müssen vor Ort präsent sein und sind bei ihrer wichtigen Tätigkeit täglich Ansteckungsrisiken ausgesetzt. Dass wir vielen von ihnen im Rahmen des Modellprojekts bereits ein Impfangebot machen können und dabei offene Fragen zum Impfen in Landeseinrichtungen und durch unsere Betriebsärztinnen und -ärzte klären können, freut mich deshalb sehr.“

Gefängnismitarbeiter sind höheren Ansteckungsgefahren ausgesetzt

Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf sagte: „Eine Ausbreitung von COVID-19-Infektionen innerhalb des Justizvollzugs kann besondere Gefahren verursachen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gefängnissen, die eine ohnehin besonders herausfordernde Tätigkeit haben, sind aufgrund der räumlichen Verhältnisse höheren Ansteckungsgefahren ausgesetzt. Umso wichtiger ist, dass das Gesundheitsministerium den Justizvollzug für ein großes Modellprojekt zur Impfung durch Betriebsärzte ausgewählt hat. Gerne geben wir die Erfahrungen aus diesem Modellprojekt für weitere Impfprogramme durch Betriebsärzte weiter. Das Modellprojekt ist auch ein wichtiges Zeichen des Respekts für die Mitarbeiter des Justizvollzugs, die seit Monaten die Herausforderungen der Pandemie mit herausragendem Engagement annehmen und bewältigen.“

Modellprojekte sollen offene Fragen zum Impfen in Betrieben klären

Mit den Modellprojekten sollen offene Fragen zum Impfen in Betrieben geklärt werden. Die entsprechenden Unternehmen erhalten dafür Impfstoff aus dem Kontingent des Landes – jeweils über ein nahe gelegenes Impfzentrum. Deshalb ist nur eine begrenzte Zahl von Modellprojekten möglich, da die Impfzentren den Impfstoff selbst sehr effektiv verimpfen. Bei der bisher von den Herstellern und vom Bund zur Verfügung gestellten Impfstoffmenge arbeiten auch die meisten Impfzentren des Landes noch nicht unter Volllast.

Baden-Württemberg fordert deshalb vom Bund, dass die Betriebsärztinnen und -ärzte den Corona-Impfstoff für flächendeckende Impfungen in Unternehmen direkt über den Pharmagroßhandel bestellen können sollten. Dafür muss die Bundesregierung in der Corona-Impfverordnung die notwendigen Regelungen treffen. Dort ist geregelt, dass die Abrechnung der Impfleistung über die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen soll. Die praktische Umsetzung wirft aktuell noch Fragen auf, die der Bund dringend zu klären hat.

Alle Möglichkeiten der Impfung parallel nutzen

Nach den Lieferprognosen von Herstellern und Bundesregierung sollen im Juni wöchentlich rund drei Millionen Impfdosen von Biontech für die niedergelassenen Praxen und Betriebsärzte zur Verfügung stehen. Lieferprognosen der übrigen Hersteller liegen aktuell noch nicht vor. Die steigenden Lieferungen zeigen deutlich, dass im Juni alle Möglichkeiten der Impfung parallel genutzt werden müssen. Die Impfzentren als erste Säule haben in kürzester Zeit erfolgreich ihre Arbeit aufgenommen und werden voraussichtlich im Laufe des Monats Mai ihre Volllast erreichen.

Flächendeckender Einstieg in das Impfen in Betrieben voraussichtlich im Juni

Die Arztpraxen in Baden-Württemberg haben erfolgreich Modellversuche unternommen und impfen seit April flächendeckend im gesamten Land. Sie werden im Mai zu einer gleichberechtigten Säule heranwachsen und dabei ihre Stärken einbringen: Sie sind nah an den Patientinnen und Patienten, kennen diese und vervollständigen dabei den Schutz besonders bei den Risikogruppen.

Das Land begrüßt, dass sich viele Betriebe bereits auf die Impfungen vorbereiten und drängt den Bund, die Impfstoffverteilung direkt zu regeln. Die Betriebsärztinnen und -ärzte als dritte Säule werden voraussichtlich ab Anfang Juni flächendeckend in die Impfungen ihrer Belegschaften einsteigen. Bürgerinnen und Bürger, die kein Impfangebot über ihren Arbeitgeber bekommen, können wie bisher die Impfungen in den Impfzentren und bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten wahrnehmen.

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