Der Bundesgerichtshof bekommt eine weitere Richterin aus Baden-Württemberg. Der Richterwahlausschuss hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2026 Dr. Stefanie Wentzell zur Bundesrichterin gewählt. Derzeit ist sie Direktorin des Amtsgerichts Tübingen.
Minister der Justiz und für Migration Moritz Oppelt gratulierte zur Wahl und sagte: „Dr. Wentzell ist eine ausgezeichnete Wahl für den Bundesgerichtshof. In verschiedensten Positionen hat sie beeindruckendes analytisches Denken, äußerste Leistungsbereitschaft und besondere Belastbarkeit unter Beweis gestellt. Für ihre Leistungen in der Justiz des Landes Baden-Württemberg danke ich ihr und wünsche ihr für die anstehenden Herausforderungen Erfolg und Freude“.
Dr. Stefanie Wentzell
Nach kurzer Tätigkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei trat Dr. Stefanie Wentzell im Juni 2004 in die baden-württembergische Justiz ein und wurde zunächst bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, beim Landgericht Stuttgart und am Amtsgericht Reutlingen tätig. Zum April 2010 wurde sie an das baden-württembergische Justizministerium abgeordnet, wo sie als Referentin unter anderem mit der Konzeption für ein neues Betreuungsrecht befasst war. Ab Dezember 2013 schloss sich eine Abordnung an den Bundesgerichtshof an, wo Dr. Wentzell dem II. Zivilsenat als wissenschaftliche Mitarbeiterin zugewiesen war. Es folgten die Erprobungsabordnung am Oberlandesgericht Stuttgart sowie ein weiterer Einsatz am Landgericht Stuttgart und ab Oktober 2017 am Oberlandesgericht Stuttgart; dort gehörte sie Zivilsenaten an und war zudem mit einem Verwaltungsdezernat betraut. 2020 wechselte sie erneut an das Justizministerium, dieses Mal als Leiterin des Referats für Bürgerliches Recht. Im Juli 2024 wurde Dr. Wentzell schließlich zur Direktorin des Amtsgerichts Tübingen ernannt. Seitdem ist sie jeweils mit der Hälfte ihrer Arbeitskraft mit der Gerichtsverwaltung und mit Familiensachen befasst.
Bundesrichterwahl
Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen über die Besetzung der Richterposten beim Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht. Er setzt sich aus den zuständigen Ministern der 16 Bundesländer sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen
















