Corona-Pandemie

Landeshilfen für Kommunen in der Eingliederungs- und Sozialhilfe

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Eine Rollstuhlfahrerin fährt in einer Wohnanlage zu ihrer Wohnung. (Foto: © dpa)

Mittels einer freiwilligen Landeshilfe in Höhe von 14 Millionen Euro unterstützt das Land die Stadt- und Landkreise dabei, die Corona-bedingten Mehraufwendungen der Einrichtungen in der Eingliederungs- und Sozialhilfe ab dem Beginn der Pandemie im Jahr 2020 zu vergüten.

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 9. März 2021 eine vom Ministerium für Soziales und Integration eingebrachte freiwillige Landeshilfe in Höhe von 14 Millionen Euro für die Stadt- und Landkreise beschlossen. Zusätzlich zu den bereits schon erfolgten Finanzhilfen werden die Kreise dabei unterstützt, die Corona-bedingten Mehraufwendungen der Einrichtungen in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und in der Sozialhilfe ab dem Beginn der Pandemie im Jahr 2020 zu vergüten.

Soziale Infrastruktur im Land sichern

„Für die Eingliederungshilfe und die Sozialhilfe im Land ist das heute ein sehr guter Tag“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha. Durch die Anschaffung von Schutzkleidung oder das Anmieten von zusätzlichen Räumen seien den Einrichtungen wesentliche Corona-bedingte Mehraufwendungen bei der Leistungserbringung entstanden. Diese wurden teilweise noch nicht vollständig von den Stadt- und Landkreisen vergütet. „Auch wenn wir als Land nicht für die Deckung der Kosten zuständig sind, wollen wir unseren Beitrag dazu leisten. Baden-Württemberg verfügt über eine sehr gute Infrastruktur in der Eingliederungs- und Sozialhilfe und über eine hohe Qualität. Das gilt für es die Zukunft zu erhalten“, so Lucha weiter.

Corona-bedingte Mehraufwendungen

Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass von den Einrichtungen bei der Erbringung der Leistungen in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (zum Beispiel in den besonderen Wohnformen) sowie der Sozialhilfe (unter anderem in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe wie zum Beispiel Tagesstätten, Fachberatungsstellen usw.) hygiene-, infektionsschutz- und arbeitsschutzrechtliche Anforderungen zu erfüllen waren und noch immer sind. Das war und ist zum Beispiel erforderlich, um Bewohnerinnen und Bewohner sowie Beschäftigte vor den pandemischen Folgen zu schützen und so die Leistungserbringung aufrechterhalten oder andere geschlossene Angebote auffangen zu können. Diese Corona-bedingten Mehraufwendungen sind grundsätzlich als Teil der Vergütungen von den örtlich zuständigen Stadt- und Landkreisen den Einrichtungen in der Eingliederungshilfe bzw. der Sozialhilfe zu vergüten.

Das Land selbst ist zwar kein Partner dieser Leistungen oder an der Finanzierung der Leistungen direkt beteiligt. Dennoch will das Land mit dieser freiwilligen und komplementären Landeshilfe über 14 Millionen Euro die Kommunen bei der Vergütung der Corona-bedingten Mehraufwendungen der Leistungserbringung ab dem Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 unterstützen. „Das Land stellt nun zusätzlich zum bereits bestehenden Kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt 14 Millionen Euro bereit. Wir erwarten aber auch, dass nun neuer Schwung in die Vergütungsverhandlungen vor Ort kommt und, dass die zuständigen Kommunen über die freiwillige Landeshilfe hinaus ebenfalls ihren Teil zur Vergütung des Corona-bedingten Mehraufwands beitragen“, erläuterte Minister Lucha.

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