Corona-Pandemie

Landeshilfen für Kommunen in der Eingliederungs- und Sozialhilfe

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Rollstuhlfahrerin fährt in einer Wohnanlage zu ihrer Wohnung. (Foto: © dpa)

Mittels einer freiwilligen Landeshilfe in Höhe von 14 Millionen Euro unterstützt das Land die Stadt- und Landkreise dabei, die Corona-bedingten Mehraufwendungen der Einrichtungen in der Eingliederungs- und Sozialhilfe ab dem Beginn der Pandemie im Jahr 2020 zu vergüten.

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 9. März 2021 eine vom Ministerium für Soziales und Integration eingebrachte freiwillige Landeshilfe in Höhe von 14 Millionen Euro für die Stadt- und Landkreise beschlossen. Zusätzlich zu den bereits schon erfolgten Finanzhilfen werden die Kreise dabei unterstützt, die Corona-bedingten Mehraufwendungen der Einrichtungen in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und in der Sozialhilfe ab dem Beginn der Pandemie im Jahr 2020 zu vergüten.

Soziale Infrastruktur im Land sichern

„Für die Eingliederungshilfe und die Sozialhilfe im Land ist das heute ein sehr guter Tag“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha. Durch die Anschaffung von Schutzkleidung oder das Anmieten von zusätzlichen Räumen seien den Einrichtungen wesentliche Corona-bedingte Mehraufwendungen bei der Leistungserbringung entstanden. Diese wurden teilweise noch nicht vollständig von den Stadt- und Landkreisen vergütet. „Auch wenn wir als Land nicht für die Deckung der Kosten zuständig sind, wollen wir unseren Beitrag dazu leisten. Baden-Württemberg verfügt über eine sehr gute Infrastruktur in der Eingliederungs- und Sozialhilfe und über eine hohe Qualität. Das gilt für es die Zukunft zu erhalten“, so Lucha weiter.

Corona-bedingte Mehraufwendungen

Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass von den Einrichtungen bei der Erbringung der Leistungen in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (zum Beispiel in den besonderen Wohnformen) sowie der Sozialhilfe (unter anderem in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe wie zum Beispiel Tagesstätten, Fachberatungsstellen usw.) hygiene-, infektionsschutz- und arbeitsschutzrechtliche Anforderungen zu erfüllen waren und noch immer sind. Das war und ist zum Beispiel erforderlich, um Bewohnerinnen und Bewohner sowie Beschäftigte vor den pandemischen Folgen zu schützen und so die Leistungserbringung aufrechterhalten oder andere geschlossene Angebote auffangen zu können. Diese Corona-bedingten Mehraufwendungen sind grundsätzlich als Teil der Vergütungen von den örtlich zuständigen Stadt- und Landkreisen den Einrichtungen in der Eingliederungshilfe bzw. der Sozialhilfe zu vergüten.

Das Land selbst ist zwar kein Partner dieser Leistungen oder an der Finanzierung der Leistungen direkt beteiligt. Dennoch will das Land mit dieser freiwilligen und komplementären Landeshilfe über 14 Millionen Euro die Kommunen bei der Vergütung der Corona-bedingten Mehraufwendungen der Leistungserbringung ab dem Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 unterstützen. „Das Land stellt nun zusätzlich zum bereits bestehenden Kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt 14 Millionen Euro bereit. Wir erwarten aber auch, dass nun neuer Schwung in die Vergütungsverhandlungen vor Ort kommt und, dass die zuständigen Kommunen über die freiwillige Landeshilfe hinaus ebenfalls ihren Teil zur Vergütung des Corona-bedingten Mehraufwands beitragen“, erläuterte Minister Lucha.

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Visualisierung vom Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen Ansicht West
Vermögen und Bau

Frauenklinik am Universitäts­klinikum Tübingen wird erweitert

Verkehrsunfallbilanz 2025
Verkehrsunfallbilanz 2025

Straßenverkehr in Baden-Württemberg wird immer sicherer

Eine muslimische Einwanderin sitzt mit anderen Personen am Tisch und schaut sich während des Englischunterrichts Blätter mit Grammatikaufgaben an.
Integration

Lucha kritisiert Zulassungsstopp bei Integrationskursen

Stuttgart Neckarpark
Wohnraumoffensive

Land unterstützt Kommunen mit Bau-Turbo

Gruppenbild anlässlich der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zur Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und der ukrainischen Region Lwiw
Absichtserklärung

Baden-Württemberg und Lwiw vertiefen wirtschaftliche Zusammenarbeit

Visualisierung Campus St. Alban
Innovationspreis

Zehn Preise für kirchliche Wohnprojekte

Forscher im Forschungszentrum M3 des Universitätsklinikums Tübingen
Innovation

Land fördert Digitales Innovationszentrum am Uniklinikum Freiburg

Justizministerin Marion Gentges (Vierte von links) mit dem Team des Projekts „DIE MUTMACHER“
Justiz

Begleithunde unterstützen in Strafprozessen

Ein Windrad ist auf der Holzschlägermatte bei Freiburg zu sehen.
Erneuerbare Energien

Mehr Windkraft für Baden-Württemberg

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Dritter von rechts) und der Antisemitismusbeauftragte Dr. Michael Blume (Vierter von links) mit den Vorständen der Israelitischen Religionsgemeinschaften Württembergs und Baden
Religion

Kretschmann trifft Vorstände der jüdischen Gemeinschaften

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 10. Februar 2026

Flur in einem Krankenhaus
Gesundheit

248 Millionen Euro für Investitionen an 20 Kliniken

Eine Frau greift nach einem Apfel aus dem Obst- und Gemüseregal eines Reformhauses. (Foto: © dpa)
Landwirtschaft

Land mit vielfältiger Bio-Qualität auf BIOFACH präsent

Ein Mann hält ein Ringbuch mit Bauplänen, mit dem Zeigefinger deutet er auf ein Baufeld
Flächenmanagement

„Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ wird gestärkt

Wirtschaftsministerin Dr, Nicole Hoffmeister-Kraut (Zweite von rechts) überreicht Adolf Klek (Mitte) die Staufermedaille des Landes Baden-Württemberg.
Auszeichnung

Adolf Klek mit Staufermedaille geehrt