Bundesrat

Land unterstützt Modernisierung des Bundespolizeigesetzes

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine zeitgemäße rechtliche Grundlage für das Handeln der Bundespolizei.

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Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl spricht im Bundesrat
Innenminister Thomas Strobl im Bundesrat (Archivbild)

Der Bundesrat hat am 21. November 2025 dem Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes zugestimmt. Auch Baden-Württemberg hat für das Gesetz gestimmt. Damit ist der Weg frei für eine zeitgemäße rechtliche Grundlage für das Handeln der Bundespolizei.

„Mit dem modernisierten Bundespolizeigesetz erhält die Bundespolizei ein rechtlich klares Fundament für den Einsatz moderner technischer Mittel. Das nenne ich eine verantwortungsvolle Sicherheitspolitik! Vor allem Digitale Auswertungssysteme, Drohnenabwehr und Videoüberwachung sind die Antwort auf die bestehenden Gefahren. Eine Polizei, die Kriminalität im 21. Jahrhundert bekämpfen soll, muss auch Rechtsgrundlagen haben, die ins 21. Jahrhundert passen. Die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei stehen täglich an vorderster Linie – an Grenzen, Bahnhöfen und Flughäfen. Sie müssen in der Lage sein, Gefahren frühzeitig zu erkennen und entschlossen zu handeln. Die neuen Befugnisse schaffen dafür die nötigen Handlungsspielräume und zugleich Rechtssicherheit“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am 21. November 2025 in seiner Rede in der Plenarsitzung des Bundesrats in Berlin.

Neue Ermittlungs- und Überwachungsbefugnisse

Die Bundespolizei soll künftig besser gegen organisierte Schleusungskriminalität und Cybergefahren vorgehen können. Dafür soll sie neue Ermittlungs- und Überwachungsbefugnisse erhalten, wie etwa die präventive Telekommunikationsüberwachung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Sie soll in Waffen- und Messerverbotszonen mehr Möglichkeiten für Kontrollen erhalten und Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote von bis zu drei Monaten verhängen können – zum Beispiel gegen bekannte Gewalttäter bei Bahnreisen oder gegen Personen, die an Bahnhöfen wiederholt straffällig geworden sind. Erstmals soll der Einsatz und die Abwehr von Drohnen gesetzlich geregelt werden. Die Bundespolizei soll künftig eigene Drohnen zur Überwachung und Aufklärung einsetzen können, etwa bei Großveranstaltungen oder zur Kontrolle schwer zugänglicher Bahnstrecken.

„Das derzeit gültige Bundespolizeigesetz stammt in seinen Grundzügen aus den 1990er Jahren – aus einer Zeit, in der Deutschland, Europa und die Welt völlig anders aussahen. Heute erfordern etwa Schleusernetzwerke, international agierende Bandenstrukturen und hybride Gefahren eine Bundespolizei, die mit moderner Technik ausgestattet ist, die über zeitgemäße Befugnisse verfügt und die digital agiert. Deshalb ist es richtig und zwingend notwendig, dass der Bund die rechtlichen Grundlagen für die Bundespolizei erneuert“, so der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

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