Haushalt

Land schnürt Milliardenpaket für die Kommunen

Baden-Württemberg gibt zwei Drittel des Bundes-Sondervermögens für Infrastruktur an die Kommunen weiter – rund 8,75 Milliarden Euro. Plus 550 Millionen Euro Extra-Hilfe. Das Land wird dazu einen Nachtragshaushalt aufstellen.

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Das Land wird zwei Drittel des Sondervermögens des Bundes für die Infrastruktur an die Kommunen weitergeben. Darüber haben sich Land und Kommunen verständigt. Kein anderes Bundesland plant bislang, Mittel in dieser Höhe an seine Kommunen weiterzuleiten.

8,75 Milliarden Euro an die Kommunen im Land

Die Bundesregierung hat für die nächsten 12 Jahre ein Sondervermögen eingerichtet. Es umfasst 100 Milliarden Euro. Das Geld steht den Ländern und Kommunen zur Verfügung und soll vor allem in die Infrastruktur investiert werden. Baden-Württemberg stehen demnach insgesamt 13,1 Milliarden Euro in den nächsten Jahren zur Verfügung. Davon gehen Zweidrittel an die Kommunen. Das sind 8,75 Milliarden Euro. Die verbleibenden Mittel benötigt das Land für eigene Investitionen. Zum Beispiel für die Sanierung der Universitätsklinika, der Hochschulen, aber auch für Verkehr und Mobilität. Die Kommunen erhalten die Mittel pauschal. Sie entscheiden frei, in welche Infrastrukturbereiche sie investieren. Eine Verrechnung mit Förderprogrammen findet nicht statt.

Zusätzlich 550 Millionen Euro

Darüber hinaus sagt das Land den Kommunen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für dieses und nächstes Jahr in Höhe von insgesamt 550 Millionen Euro zu. Das Geld soll in den kommunalen Finanzausgleich fließen. Das Land geht auf Basis der bisherigen Steuereinnahmen des Landes im Jahr 2025 davon aus, diese zusätzlichen Ausgaben finanzieren zu können.

Verständigung in weiteren Punkten

Darüber hinaus haben sich Land und Kommunen in weiteren Punkten verständigt:

Beim Bundesteilhabegesetz und dem Inklusionsausgleichsgesetz unterstützt das Land die Kommunen für die zurückliegenden Jahre einmalig mit weiteren rund 175 Millionen Euro, bei den Schulbegleitungen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren einmalig mit 47 Millionen Euro. Die Mittel dafür werden aus der Rücklage und dem geplanten Nachtragshaushalt finanziert.

Das Land wird zudem künftig 68 Prozent der kalkulierten Betriebskosten für die Ganztagsbetreuung übernehmen. Der Bund hat diesen Rechtsanspruch für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen vorgegeben. Solange der Rechtsanspruch klassenweise bis 2030 aufwächst, wird das Land den Kommunen pauschale Erstattungsbeträge anhand der kalkulierten Kosten gewähren. Insgesamt unterstützt das Land die Kommunen bei der Ganztagsbetreuung damit bis 2030 mit über 600 Millionen Euro. Ab 2030 erfolgt dann eine an den Realkosten orientierte Erstattung in Höhe von 68 Prozent.

Stimmen

Wie geht es weiter?

Damit das Geld schnell in die Kommunen fließt, wird das Land einen Nachtragshaushalt aufstellen. Darin wird die Weitergabe der Mittel an die Kommunen geregelt. So können die Kommunen schnell auf das Geld zugreifen. Das Land wird in den kommenden Wochen den Entwurf für einen Nachtragshaushalt vorbereiten. Dieser Entwurf soll bis Mitte November in den Ministerrat eingebracht werden. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren. Entsprechend der Vorgaben des Bundes werden die Mittel vom Bund erst dann zugewiesen, wenn Zahlungen anstehen. Land und Kommunen hatten sich dafür eingesetzt, dass der Bund pauschale Jahrestranchen zur Verfügung stellt. Das hat der Bund aber abgelehnt.

Was sind das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und das Inklusionsausgleichsgesetz?

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein Bundesgesetz, das die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung verbessern und das Leistungsrecht modernisieren soll. Das Inklusionsausgleichsgesetz ist eine landesrechtliche Ausgleichsregelung für kommunale Kosten der schulischen Inklusion.

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