Europäischer Sozialfonds

Land fördert Teilzeitausbildung mit rund vier Millionen Euro

Das Land fördert mit rund vier Millionen Euro die Teilzeitausbildung. Vor allem Alleinerziehende, Pflegende sowie Mütter mit Kindern im Bürgergeldbezug können damit Familie und Berufsqualifizierung vereinbaren.

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Ausbilderin mit Lehrling
Symbolbild

Mit rund vier Millionen Euro fördert die Landesregierung insgesamt sieben Vorhaben aus der Förderlinie „Teilzeitausbildung für Alleinerziehende, Mütter mit Kindern in Bedarfsgemeinschaften und Pflegende“ im Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Etwa 2,9 Millionen Euro der Förderung stammen aus dem ESF Plus und rund 1,1 Millionen Euro aus Landesmitteln. Die Projekte starten am 1. Januar 2026 und enden am 31. Dezember 2028.

„Wir fördern seit über zehn Jahren die Teilzeitausbildung im Land und schaffen damit Chancen für viele Menschen, aber auch für Unternehmen“, sagte Sozialminister Manne Lucha. Vor allem für Alleinerziehende, Pflegende sowie Mütter mit Kindern im Bürgergeldbezug eröffnet die Teilzeitausbildung die Möglichkeit, Familie und Berufsqualifizierung unter einen Hut zu bekommen. Auch Frauen mit Migrations- und Fluchtgeschichte profitieren von der innovativen Ausbildungsform. Die ESF-Plus-Förderung ermöglicht Beratung, Unterstützung und Empowerment der Menschen und stärkt sie auf dem Weg in eine Teilzeitausbildung.

Selbstbestimmtes Leben durch existenzsichernde Beschäftigung

„Uns ist wichtig, dass Menschen befähigt werden, eine Ausbildung zu beginnen und einen Berufsabschluss zu erwerben“, so Lucha weiter. Auf der Basis einer existenzsichernden Beschäftigung lasse sich ein selbstbestimmtes Leben aufbauen. Zudem eröffne die Teilzeitausbildung den Unternehmen eine gute Möglichkeit, ihre Ausbildungsplätze mit passenden Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen und damit Fachkräfte von morgen zu sichern.

„Wir haben erkannt, dass die Teilzeitausbildung eine gleichwertige Ausbildungsalternative für Menschen bietet, die aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sind, eine Vollzeitausbildung zu absolvieren. Durch ihre flexible Ausgestaltung ermöglicht sie eine Ausbildung, welche die individuellen Umstände und Lebenssituationen der Betroffenen berücksichtigt“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. 

Um die Teilzeitausbildung noch bekannter zu machen, fördert das Land im Rahmen des Landesarbeitsmarktprogrammes „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“ das Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg. Das Ziel der Förderung ist, dass noch mehr Menschen von dieser Ausbildungsform profitieren und ihre beruflichen Ziele erreichen können. „Dieses Modell ist eine Win-Win-Situation für Auszubildende und Unternehmen gleichermaßen“, so Hoffmeister-Kraut.

Beratung und sozialpädagogische Begleitung

Eine Evaluation der vorhergehenden ESF-Plus-Förderlinie (PDF) im Bereich Teilzeitausbildung (Förderzeitraum 2022 bis 2025) unterstreicht die Chancen, die eine Teilzeitausbildung eröffnen kann sowie die Bedeutung der individuellen Unterstützung der Menschen. Die Untersuchung hat ergeben, dass die Personengruppe mit individueller Beratung und sozialpädagogischer Begleitung in die Lage kommt, ihre besondere Lebenssituation so zu lösen, dass sie eine Ausbildung aufnehmen und auch erfolgreich abschließen kann. Themen in der Beratung sind zum Beispiel Mobilität, finanzielle Absicherung sowie Kinderbetreuung und Alltagsbewältigung.

Ziel der Förderlinie ist es, der Zielgruppe einen qualifizierten Berufsabschluss in Teilzeit zu ermöglichen. Dabei gehen die Projekte auf individuelle Bedürfnisse und Lebenssituationen der Teilnehmenden ein und begleiten sie eng.

Standorte der sieben geförderten Vorhaben

Förderung seit 2014

Das Land fördert die Teilzeitausbildung seit dem Jahr 2014. In dieser Zeit gab es insgesamt etwa 3.000 Teilnehmende. Im Schnitt absolvierten rund 60 Prozent der Menschen nach der Maßnahme eine schulische oder berufliche Bildung oder hatten einen Arbeitsplatz.

Da die Förderung der Teilzeitausbildung wichtige Förderziele der Europäischen Union (EU) und des Landes vereint – zum Beispiel Zugang zu Weiterbildung und Beschäftigung, Fachkräftesicherung, Chancengerechtigkeit, Teilhabe und Armutsbekämpfung – hat die Förderlinie Vorbildcharakter. Aus diesem Grund wurde sie vom Land und der EU als „Vorhaben von strategischer Bedeutung“ ausgewählt.

218 Millionen Euro an ESF-Plus-Mitteln in der aktuellen Förderperiode

In der aktuellen Förderperiode (2021 bis 2027) heißt der EU-Fonds Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus). Er ist das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der EU für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen der Menschen in der EU zu verbessern. Dafür stellt die EU den Mitgliedstaaten bereits seit 1957 Mittel zur Verfügung.

Baden-Württemberg erhält in der aktuellen Förderperiode rund 218 Millionen Euro an ESF-Plus-Mitteln. Der Fonds gewährt keine Vollfinanzierung von Maßnahmen, sondern beteiligt sich an den Gesamtkosten eines Vorhabens. Der ESF Plus hat einen Fördersatz von 40 Prozent. Die restlichen Mittel steuern der Projektträger oder andere private beziehungsweise öffentliche Finanzierungsquellen bei. Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen können ESF-Plus-Fördermittel beantragen, indem sie sich auf einen aktuellen Projektaufruf bewerben oder einen Antrag in einem Förderprogramm stellen. Privatpersonen können keinen Förderantrag stellen. Sie profitieren über ihre Teilnahme an ESF Plus geförderten Projekten und Förderprogrammen.

Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg

Das Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg wurde im Dezember 2011 von der Landesarbeitsgemeinschaft Mädchenpolitik Baden-Württemberg gegründet und wird seit 2015 im Rahmen des Landesarbeitsmarktprogrammes „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“ aus Landesmitteln durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert. Ziel des Netzwerks ist es, landesweit über die Möglichkeit zur Teilzeitausbildung zu informieren und über ein breites Bündnis die Umsetzung der Teilzeitausbildung in Baden-Württemberg zu fördern und zu verbreiten.

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Gruppenfoto der 54. Sportministerkonferenz. V.l.: Klaus Zimmermann, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Olaf Bull, Staatsrat beim Senator für Inneres und Sport in Bremen, Stefan Gruhner, Chef der Staatskanzlei und Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport und Ehrenamt, Florian Birkmeyer, Ministerialdirektor im Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Medien des Landes Rheinland-Pfalz, Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen, Reinhold Jost, Minister für Inneres, Bauen und Sport im Saarland, Franziska Becker, Staatssekretärin für Inneres und Sport in Berlin, Nils Thiede, Leiter der Abteilung Jugend, Familie und Sport im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern, Sandro Kirchner, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Magdalena Finke, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Ulf Bandiko, Amtschef im Ministerium des Inneren und Sport von Sachsen, Theresa Schopper, die für den Sport zuständige Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg und Vorsitzende der Sportministerkonferenz, Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport von Niedersachsen, Thomas Weikert, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Diana Stolz, hessische Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Andy Grote, Senator für Inneres und Sport in Hamburg, und Ronald Rauhe, Staatsminister für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt.
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