RADVERKEHR

Kampagne „Vorsicht.Rücksicht.Umsicht“ zur Radverkehrssicherheit

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Eine Frau mit Fahrradhelm breitet ihre Arme aus. Zwischen den Händen ist eine Grafik mit der Aufschrift „Das sind 1,5 Meter“ eingefügt.

Die Kampagne „Vorsicht-Rücksicht.Umsicht“ hat in diesem Jahr die Radverkehrssicherheit im Fokus. Sie stellt unter anderem zehn zentrale Regeln zur Unfallvermeidung vor. Insgesamt waren die Unfallzahlen im Jahr 2020, nicht zuletzt Corona-bedingt, stark rückläufig.

Die Unfallzahlen in Baden-Württemberg waren im Jahr 2020 insgesamt stark rückläufig – nicht zuletzt aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie. Zugleich war ein Anstieg der Zahl der Unfälle unter Beteiligung von Radfahrenden zu verzeichnen. Damit konnte der Radverkehr nicht vom allgemeinen Sicherheitsgewinn im Straßenverkehr profitieren. Die Verkehrssicherheitskampagne „Vorsicht.Rücksicht.Umsicht“ des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg stellt 2021 auch aus diesem Grund das Thema Radverkehrssicherheit in den Mittelpunkt.

Flyer und Postkarten rücken das Miteinander in den Fokus. Die Materialien sensibilisieren für Unfallgefahren sowohl aus Radfahrenden- als auch aus Autofahrenden-Perspektive. Mit reflektierenden Rucksacküberzügen verhilft die Kampagne Radfahrenden zu mehr Sichtbarkeit und macht Autofahrende gleichzeitig auf den entscheidenden Mindestabstand von 1,5 Meter beim Überholen innerorts aufmerksam. Neben Artikeln und Anzeigen in verschiedenen Medien ist erstmalig auch eine Social-Media-Aktion Teil der Kampagne. Bei der „traffic safari“ unternehmen eine Influencerin und ein Influencer gemeinsam mit einer Verkehrssicherheitsexpertin eine Tour durch die Straßen Baden-Württembergs und tauschen sich live über das Verkehrsgeschehen aus. Die dabei entstehenden Kurz-Videos vermitteln auf unterhaltsame und praxisnahe Weise, nach welchen einfachen Regeln Rad- und Autofahrenden für mehr Sicherheit sorgen können.

Radverkehrssicherheit betrifft vor allem Autofahrende 

Autofahrende sind im Vergleich zu allen anderen Verkehrsteilnehmenden am häufigsten an Fahrradunfällen beteiligt. In den meisten Fällen trugen die Autofahrenden dabei die Hauptverantwortung. Für sie hat die Kampagne deshalb fünf Regeln erarbeitet, mit denen sie zu mehr Radverkehrssicherheit beitragen können. So müssen Autofahrende bei Überholmanövern innerorts mindestens 1,5 Meter Sicherheitsabstand zu Radfahrenden wahren. Kann dieser nicht eingehalten werden, darf auch nicht überholt werden. Auf den einzuhaltenden Überholabstand wird zusätzlich mit einer landesweiten Media-Kampagne bestehend aus Video-Clip, Radiospot und Großflächenplakaten aufmerksam gemacht.

Mit Schulterblick und angepasster Geschwindigkeit können Autofahrende den innerorts häufigen Abbiegeunfällen vorbeugen. Besonders beim Rechtsabbiegen missachten Autofahrende oftmals den Vorrang des geradeaus fahrenden oder entgegenkommenden Radverkehrs und verursachen damit Gefahrensituationen. „Radverkehrssicherheit geht alle an – beherzigen Sie deshalb diese Regeln und machen gemeinsam mit uns die Straßen Baden-Württembergs sicherer für alle“, appelliert daher Verkehrsminister Winfried Hermann zum Auftakt der diesjährigen Kampagne.

„Gegenseitige Rücksicht und Achtsamkeit sind die die wichtigsten Grundsätze für alle Teilnehmer am Straßenverkehr – dafür werben wir mit unserer bereits gestarteten Präventionskampagne „Abgefahren – Ra(d)geber Verkehr“. Damit ergänzen wir die langjährige Verkehrssicherheitskampagne „Vorsicht.Rücksicht.Umsicht“ für mehr Verständnis im Straßenverkehr. Die Polizei wird die Kampagne tatkräftig unterstützen, denn es geht um ein gleichberechtigtes Miteinander und den Schutz aller Menschen im Straßenverkehr, vor allem aber um den Schutz der vermeintlich Schwächeren“, so der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Radfahrende können eigene Sicherheit auf einfache Art erhöhen  

Andererseits werden tödliche Fahrradunfälle oft auch durch Radfahrende selbst verursacht. Die Verkehrssicherheitskampagne macht daher auch Radfahrende mithilfe fünf zentraler Regeln darauf aufmerksam, wie sie das eigene Unfallrisiko senken können. So sollten Radfahrende an Kreuzungen niemals neben einem Lastrkraftwagen stehen, sondern sich immer nur deutlich vor oder hinter diesem aufhalten, um nicht in den toten Winkel zu geraten. Viele Unfälle sind zudem einer schlechten Sichtbarkeit der Radfahrenden geschuldet. „Wir appellieren an alle Radfahrenden für ausreichend Sichtbarkeit zu sorgen: Schalten Sie Ihr Licht an“, so Minister Hermann. Wenn es dennoch zu einem Unfall kommt, kann ein Fahrradhelm oft das Schlimmste verhindern. Minister Hermann sagte hierzu: „Fahrradhelme sind geeignet, die Zahl schwerer Kopfverletzungen bei Fahrradunfällen deutlich zu verringern. Wer ohne Fahrradhelm fährt, fährt mit Risiko und verzichtet auf einen wirksamen Schutz. Daher empfehle ich: Tragen sie einen Helm.“

2019 hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg seine mehrjährige Verkehrssicherheitskampagne „Vorsicht. Rücksicht. Umsicht.“ gestartet. Sie rückt wechselnde Fokusthemen der Verkehrssicherheit in den Mittelpunkt. Die Kampagne macht auf wichtige Sicherheitsmaßnahmen aufmerksam, klärt über Fakten auf und gibt konkrete Tipps für Verhaltensänderungen, damit die Teilnahme am Straßenverkehr in Baden-Württemberg sicherer wird. Ziel des Landes ist die „Vision Zero“: Künftig sollen keine Todesfälle und Schwerverletzte im Straßenverkehr mehr zu beklagen sein.

In Jahr 2019 lag der Schwerpunkt der Kampagne auf Unfällen im ruhenden Verkehr und im Jahr 2020 auf Unfällen auf Landstraßen. Schwerpunkt des Kampagnenjahres 2021 ist die Radverkehrssicherheit. Im Jahr 2020 kamen bei Fahrradunfällen 58 von insgesamt 330 im Straßenverkehr getöteten Menschen ums Leben. 

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen: Grafiken Verkehrsunfallbilanz 2020 (PDF)

Ministerium für Verkehr: Vorsicht.Rücksicht.Umsicht. Verkehrssicherheitskampagne Baden-Württemberg

Kampagnenmaterial Verkehrssicherheitskampagne 2021 (PDF)

Bei Straßenverkehrsunfällen verunglückte Fahrradfahrende in Baden-Württemberg 2019 und 2020 nach Stadt- und Landkreisen (PDF)

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