Mit einer Änderung des Landeshochschulgesetzes wird den Universitäten ermöglicht, künftig an Universitäten mit juristischen Fakultäten ihren Jura-Studierenden den Bachelor of Law (LL.B.) verleihen zu können. Hintergrund ist der zunehmende Druck auf Studierende im anspruchsvollen Jura-Studium. Auch tragen diese Regelungen dazu bei, die durch die Staatsprüfung teilweise als hoch empfundene psychische Belastung zu vermindern. Die Universitäten Freiburg, Heidelberg und Tübingen haben bereits angekündigt, das neue Modell zu nutzen. Somit folgen diese den Universitäten Mannheim und Konstanz.
Attraktivität des Studiums steigern
Wissenschaftsministerin Petra Olschowski sagte: „Unser gemeinsames Ziel ist es, die erbrachten Leistungen der Studierenden zu honorieren, die Attraktivität des Jura-Studiums zu steigern und einen Beitrag für den Fachkräftebedarf zu leisten. Mit der jetzigen Gesetzesanpassung kann nun jede Universität mit Jura im Angebot genau das Modell anbieten, das zu den Gegebenheiten vor Ort passt. Damit ist Baden-Württemberg das absolute Land der Möglichkeiten beim Jura-Studium.“
Justizministerin Marion Gentges sagte: „Die Einführung des landesweiten Jura-Bachelors ist ein echter Gewinn für unsere Studierenden. Das haben wir beim 44. Konstanzer Symposium, das sich mit der Frage ,Muss die Juristenausbildung neu gedacht werden?‘ befasste, schon diskutiert. Der Jura-Bachelor bietet Orientierung, Anerkennung und echte berufliche Perspektiven. Ich bin überzeugt, dass wir dadurch Baden-Württemberg als Standort der juristischen Ausbildung und als Wirtschaftsstandort deutlich attraktiver machen.“
Mannheim und Konstanz als Vorreiter
An der Universität Mannheim können Jura-Studierende seit Jahren im Kombinationsstudiengang einen Bachelor of Laws erwerben und bis zum ersten Staatsexamen weiterstudieren. An der Universität Konstanz besteht seit dem aktuellen Wintersemester 2025/2026 im Rahmen eines Studiengangverbunds mit dem Staatsexamensstudiengang der Rechtswissenschaft die Option, einen Bachelor of Laws zu erhalten. Diese Möglichkeit war 2024 in das Landeshochschulgesetz aufgenommen worden. Beide Bachelor-Studiengänge sind akkreditiert und damit voll in das zweistufige Bologna-System integriert.
Für jede Universität das passende Modell
Die vom baden-württembergischen Landtag am 10. Dezember 2025 beschlossene Änderung des Landeshochschulgesetzes geht auf einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen der GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP zurück. Alle Bachelor Modelle stehen gleichwertig nebeneinander und ermöglichen es einer Universität, das für sie passende Modell entsprechend ihrer bestehenden universitären Strukturen und Besonderheiten zu wählen. Die Struktur des Jura-Studiums wird durch die Verleihung eines Bachelorgrads nicht verändert.

















