Corona-Impfung

Impfzentren schließen am 30. September 2021

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Ältere Frau und Ärztin in einer Kabine eines Impfzentrums.

Die derzeit noch 45 baden-württembergischen Impfzentren schließen planmäßig zum 30. September 2021. Corona-Impfungen werden danach durch die Ärzteschaft durchgeführt. Bis Ende Dezember wird es zusätzlich weiterhin Mobile Impfteams geben.

Die derzeit noch 45 baden-württembergischen Impfzentren schließen planmäßig zum 30. September 2021. Die Impfungen werden dann noch stärker als schon bisher durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie die Betriebsärzteschaft durchgeführt. Für eine Übergangszeit von drei Monaten wird es zusätzlich weiterhin Mobile Impfteams in Baden-Württemberg geben, um die niedergelassene Ärzteschaft zu unterstützen – bei der Durchführung von Auffrischimpfungen von immobilen Personen zum Beispiel in Altenheimen oder Pflegeeinrichtungen sowie bei Impfungen an Schulen oder bei offenen Impf-Aktionen. Dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag, 14. September 2021 in Stuttgart mit.

Unterstützung durch Mobile Impfteams 

Ab 1. Oktober bis Ende Dezember werden dazu 30 Mobile Impfteams (MIT) in Baden-Württemberg landkreisübergreifend im Einsatz sein. Die MIT sind regional ausgewogen an zwölf ausgewählte Krankenhausstandorte angebunden. Den einzelnen Standorten werden konkrete Landkreise zugeordnet, die gleichberechtigt versorgt werden sollen. 

Bei den Standorten handelt es sich um Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Offenburg, Ravensburg, Schwäbisch Hall, Stuttgart, Tübingen, Ulm und Villingen-Schwenningen. Damit ist die landesweit flächendeckende Unterstützung der niedergelassenen Ärzteschaft sichergestellt. Dabei wurden die Standorte so ausgewählt, dass sie regional ausgeglichen über das Land verteilt sind. Zusätzlich wurden vor allem die Zahlen der zu versorgenden Heime und deren Bewohnerinnen und Bewohner berücksichtigt. Die Standorte versorgen dabei die ihnen zugeordneten Kreise.

Die notwendige Ausstattung (Kühlschränke, IT-Ausstattung der MIT und ähnliches) erhalten die Krankenhäuser im Zuge der Auflösung der Impfzentren aus deren Beständen. Fahrzeuge der Mobilen Impfteams werden vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen über den Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt. Die Personalkosten übernimmt das Land.

„Mittlerweile haben rund 64 Prozent der Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger mindestens eine erste Impfung erhalten, 61 Prozent sind bereits voll immunisiert. Auf dieser Grundlage können die Impfzentren wie geplant zum 30. September schließen und die Impfungen, wie bei allen anderen Impfungen üblich, wieder vorrangig in die Regelversorgung übergehen. Sie werden künftig von der niedergelassenen Ärzteschaft und der Betriebsärzteschaft durchgeführt. Um die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte vor allem bei den notwendigen Auffrischimpfungen der besonders vulnerablen Personengruppen und zum Beispiel bei Erstimpfungen in Schulen auch weiterhin zu unterstützen – auch mit Blick auf die weiterhin zu niedrige Impfquote – werden nach der Schließung der Impfzentren bis Ende Dezember 30 Mobile Impfteams in ganz Baden-Württemberg im Einsatz sein. Denn es ist klar: Die Corona-Pandemie ist noch nicht überstanden. Mit den ausgewogen im Land verteilten Mobilen Impfteams sind wir aber gut auf den Herbst vorbereitet“, so Minister Lucha.

Impfteams unterstützen niedergelassene Ärzteschaft

Jedes MIT kann rechnerisch täglich rund 70 Impfungen durchführen. Mit sieben Betriebstagen pro Woche ergibt sich für 30 MIT eine rechnerische wöchentliche Maximalkapazität von 14.700 Impfungen. Die tatsächlich durchführbaren Impfungen hängen maßgeblich auch von der Art und Größe der angefahrenen Einrichtungen beziehungsweise der ausgeführten Aktionen sowie der Tourenplanung ab. Für den Zeitraum von Oktober bis Ende Dezember wird durch die MIT damit voraussichtlich eine rechnerische Impfkapazität von rund 189.000 Impfungen bereitgestellt.

Neben einer großen Zahl von Auffrischimpfungen für vulnerable, immobile Personengruppen etwa in Heimen und Einrichtungen sind damit in der Zeit von Oktober bis Dezember auch weiterhin Impfaktionen für Erst- und Zweitimpfungen – insbesondere an Schulen oder bei Veranstaltungen, auf Marktplätzen, bei Sportveranstaltungen und an anderen öffentlichen Orten – möglich.

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