Sicherheit

Gesetz zum Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Der Landtag hat das Gesetz zum besseren Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Gefahren aufgrund häuslicher Gewalt debattiert.

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Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Landtag von Baden-Württemberg

Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl sagte zur Debatte im Landtag von Baden-Württemberg zum Gesetz zum besseren Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Gefahren aufgrund häuslicher Gewalt am Donnerstag, 13. November 2025: 

„Häusliche Gewalt zerstört Vertrauen, Familien, Lebenswege – und sie hinterlässt tiefe seelische und körperliche Narben. Alleine in Baden-Württemberg kamen 20 Menschen im Jahr 2024 durch Partnergewalt ums Leben. Alle zwei Minuten erlebt ein Mensch in der Bundesrepublik Deutschland häusliche Gewalt. 

Daher sind wir schon seit Jahren sehr aktiv in diesem Bereich. Wir haben etwa flächendeckend in allen Polizeipräsidien ein Gefährdungsmanagement im Bereich der häuslichen Gewalt eingeführt. Damit können wir das Rückfallrisiko von bereits bekannten Tätern besser einschätzen und auf den Einzelfall angepasste polizeiliche Maßnahmen durchführen.

Daneben haben wir in einem Forschungsprojekt gemeinsam mit der Psychologischen Hochschule Berlin und der Deutschen Hochschule für Polizei beim Polizeipräsidium Ravensburg Warnsignale im Vorfeld von Tötungsdelikten in Partnerschaften untersucht, um diese sehr frühzeitig zu erkennen, um früher schützend tätig werden zu können.

Mit dem Gesetzentwurf, der in enger Abstimmung mit den Fachleuten meines Innenministeriums entstanden ist, sorgen wir künftig für einen noch besseren Schutz vor häuslicher Gewalt. Vor allem die gesetzliche Grundlage zur Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Polizeigesetz ist ein entscheidender Schritt in Richtung handfester Abschreckung und Prävention. Die neue Regelung schafft Sicherheit, indem sie Bewegungen und Abstand kontrollierbar macht.“

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