Ukraine-Krieg

Gentges fordert finanzielle Entlastung der Kommunen durch den Bund

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Eine ukrainische Flagge hängt vor dem Eingang eines Gebäudes.
Symbolbild

Die Kommunen haben vielen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine ein sicheres Zuhause geschaffen und tragen eine hohe finanzielle Belastung. Justizministerin Marion Gentges fordert eine finanzielle Entlastung der Kommunen durch den Bund.

Stadt- und Landkreise haben mittlerweile für 116.000 Menschen aus der Ukraine Unterkunft und eine sichere Bleibe schaffen können und damit eine enorme menschliche und finanzielle Leistung vollbracht. Der zum 1. Juni 2022 beschlossene Rechtskreiswechsel von Geflüchteten aus der Ukraine stellt die Kommunen nun vor erhebliche finanzielle Belastungen. Durch den Rechtskreiswechsel, also dem Wechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz zu den Sozialgesetzbüchern, haben die Kommunen allein bei den Kosten für Unterkunft knapp 30 Prozent zu tragen. 

„Mit beeindruckender Stärke haben die Kommunen innerhalb von rund vier Monaten 116.000 Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine ein sicheres Zuhause geschaffen. Eine Mammutleistung, der Dank und Anerkennung für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe gebührt. Dennoch verteilt der Bund die Wohltaten und lässt dabei die Kommunen finanziell im Regen stehen. Der Rechtskreiswechsel führt dazu, dass den Kommunen allein bei den Kosten für Unterkunft knapp 30 Prozent aufgebürdet werden“, so Ministerin Marion Gentges. 

Derzeit keine Unterstützung bei laufenden Flüchtlingskosten durch den Bund

Aufgrund der dadurch bedingten hohen finanziellen Belastung fordern die Kommunalen Landesverbände vom Land eine Refinanzierung ihrer Ausgaben für Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch an Geflüchtete aus der Ukraine.

„Auch die Länder erhalten derzeit keine Unterstützung bei den laufenden Flüchtlingskosten durch den Bund, obwohl dieser in der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. April 2022 eine neue Vereinbarung zugesagt hatte. Eine solche ist bislang weder geschlossen worden, noch in Sicht. Die letzte Finanzierungsvereinbarung mit dem Bund ist bereits zum Jahresende ausgelaufen. Während die Kommunen ohne Planungssicherheit ihr Menschenmöglichstes leisten, zieht sich der Bund aus seiner Verantwortung zurück“, sagte Ministerin Marion Gentges.

Rechtskreiswechsel zum 1. Juni 2022

Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. April 2022 wurde ein Rechtskreiswechsel für hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine vom Asylbewerberleistungsgesetz in den Leistungsbezug nach dem zweiten Sozialgesetzbuch beziehungsweise dem zwölften Sozialgesetzbuch zum 1. Juni 2022 beschlossen. 

Das Gesetz zur Umsetzung des Rechtskreiswechsels sieht vor, dass der Anspruch hilfebedürftiger Geflüchteter aus der Ukraine auf Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch beziehungsweise dem zwölften Sozialgesetzbuch mit dem Vorliegen persönlicher Voraussetzungen aus dem Bereich des Aufenthaltsrechts verknüpft ist. Voraussetzung für den Leistungsanspruch nach nach dem zweiten Sozialgesetzbuch beziehungsweise dem zwölften Sozialgesetzbuch ist grundsätzlich erstens eine erkennungsdienstliche Behandlung nach Paragraph 49 Aufenthaltsgesetz, zweitens die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz und drittens die Ausstellung einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung oder einer Aufenthaltserlaubnis nach Parapraph 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz durch die zuständige Ausländerbehörde. 

Informationen rund um die Ukraine-Krise

Ministerium der Justiz und für Migration: Informationen zu Geflüchteten aus der Ukraine

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