Justiz

Zwei Juristen aus Baden-Württemberg an Bundesgerichte berufen

Der Richterwahlausschuss hat zwei Juristen aus Baden-Württemberg an Bundesgerichte gewählt: Dr. Anna Nusser wird Richterin am Bundessozialgericht, Dr. Alexander Kees Richter am Bundesverwaltungsgericht.

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Landgericht Ulm

Der Richterwahlausschuss hat am 18. Dezember 2025 in Berlin zwei Kandidaten aus Baden-Württemberg neu an Bundesgerichte gewählt. Dr. Anna Nusser (derzeit Vizepräsidentin des Sozialgerichts Karlsruhe) wird Richterin am Bundessozialgericht und Dr. Alexander Kees (derzeit Referatsleiter im Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg) wird Richter am Bundesverwaltungsgericht.

Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges gratulierte zur Wahl und sagte: „Der Richterwahlausschuss hat die beiden Kandidaten aus Baden-Württemberg aufgrund ihrer fachlichen Exzellenz und deshalb gewählt, weil beide herausragende Richterpersönlichkeiten sind. Auch wenn wir solche Richterkolleginnen und -kollegen natürlich nur ungern ziehen lassen, ist es ein schönes Zeichen, dass die baden-württembergische Justiz an den Bundesgerichten stark vertreten ist. Für ihre herausragenden Leistungen und ihren Einsatz in der Justiz des Landes Baden-Württemberg möchte ich ihnen meinen herzlichen Dank aussprechen. Ich wünsche Ihnen für die anstehenden Herausforderungen Erfolg und Freude und bin überzeugt, dass Sie auch in Ihren neuen Funktionen hervorragende Arbeit leisten werden.“

Dr. Anna Nusser

Frau Dr. Nusser absolvierte ihr rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Trier und der Universität Lausanne in der Schweiz. Nach erfolgreichem Promotionsstudium an der Universität Trier und dem Rechtsreferendariat in Hamburg begann sie 2011 ihre richterliche Karriere beim Sozialgericht Karlsruhe. Von August 2016 bis Juli 2018 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundessozialgericht abgeordnet. Dem schloss sich eine weitere Abordnung bis Juli 2020 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht an. Nach erfolgreicher Erprobungsabordnung an das Landessozialgericht Baden-Württemberg und weiteren Abordnungen an das Verwaltungsgericht Karlsruhe und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde sie im Februar 2023 zur Richterin am Landessozialgericht befördert. Seit Mai 2024 ist die Vizepräsidentin des Sozialgerichts Karlsruhe.

Dr. Alexander Kees

Herr Dr. Kees studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen und schloss ein einjähriges Auslandsstudium an der Universität in Aix-en-Provence mit der Maîtrise en droit international et européen ab. Nach seiner Promotion im April 2007 und dem Referendariat trat er im Mai 2009 in den Justizdienst Baden-Württembergs ein. Hier wurde er zunächst dem Amtsgericht Heilbronn zugewiesen und mit der Hälfte seiner Arbeitskraft an das Amtsgericht Künzelsau abgeordnet. Sodann wechselte er im Juni 2010 zum Landgericht Stuttgart und im Mai 2011 zur Staatsanwaltschaft Stuttgart. Im September 2011 wurde er an das Justizministerium Baden-Württemberg abgeordnet und im März 2015 zum Regierungsdirektor ernannt, bevor sich im April 2015 eine Abordnung an das Bundesverfassungsgericht anschloss. Dort war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bis März 2017 tätig. Anschließend wechselte er an das Verwaltungsgericht Stuttgart. Er durchlief von April 2019 bis März 2020 am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg seine Erprobungsabordnung. Nachdem er daraufhin im August 2020 zum Richter am Verwaltungsgerichtshof befördert worden war, wurde er im Juli 2021 erneut an das heutige Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg abgeordnet, wo ihm seither die Leitung des für die Fachgerichtsbarkeiten zuständigen Personalreferats obliegt. Zuletzt wurde er im Oktober 2024 zum Leitenden Ministerialrat ernannt.

Richterwahlausschuss beim Bund

Der Richterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen über die Besetzung der Richterposten beim Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht. Er setzt sich aus den zuständigen Ministern der 16 Länder sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen.

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