Coronavirus

Förderprogramm für mobile Raumluftfilter und CO₂-Sensoren verlängert

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Ein Luftfilter steht in einem Klassenraum an einer Grundschule.

Das Land hat die Antragsfrist des Förderprogramms für mobile Raumluftfilter und Kohlenstoffdioxid-Sensoren in Schulen und Kindertageseinrichtungen bis zum 18. März verlängert. Der zusätzliche Meldezeitraum wurde eingerichtet, um gewappnet zu sein, falls die Nachfrage auch wegen Omikron nochmal anzieht.

Die Landesregierung hat beschlossen, das Förderprogramm für die Anschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten und von Kohlenstoffdioxid(CO₂)-Sensoren um drei Monate zu verlängern. Die Antragsfrist ist am 20. Dezember 2021 ausgelaufen und wird nach der Beschlussfassung durch den Ministerrat und der Anpassung der Förderrichtlinie nun auf den 18. März 2022 terminiert. „Träger, die nun noch an der Landes- und Bundesförderung partizipieren wollen, können also bis dahin weitere Meldungen abgeben“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper und fügt an: „Es stehen noch Fördermittel zur Verfügung, und wir haben uns entschieden, einen zusätzlichen Meldezeitraum anzubieten, um gewappnet zu sein, falls die Nachfrage auch wegen Omikron nochmal anzieht.“

Außerdem hat der Bund am 22. Dezember 2021 mitgeteilt, dass die Fristen für die Mittelbindung und die Auszahlung der Bundesmittel ebenfalls um drei Monate verlängert werden können. Damit wird die Förderrichtlinie auch an die geänderten terminlichen Vorgaben des Bundes angepasst.

Weiterhin Fördermittel verfügbar

Das Land Baden-Württemberg stellt für die Förderung insgesamt 70 Millionen Euro bereit, von denen bis Ende des vergangenen Jahres etwa 51,5 Millionen Euro durch Meldungen der Träger belegt waren. Hinzu kommen 26,1 Millionen Euro an Bundesförderung, von denen ungefähr 16,1 Millionen Euro für die Förderung verplant sind. Somit sind über die Förderung des Landes noch etwa 18,5 Millionen Euro und über die Förderung des Bundes noch ungefähr zehn Millionen Euro an Mitteln verfügbar.

In der Förderrichtlinie des Landes werden vier Fördertatbestände unterschieden:

  1. Kauf von mobilen Raumluftfiltergeräten für den Einsatz in Räumen der Schulen beziehungsweise Kindertageseinrichtungen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit für die Nutzung durch Kinder unter zwölf Jahren;
  2. Kauf von mobilen Raumluftfiltergeräten für den Einsatz in Räumen der Schule mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit für die Nutzung durch Kinder ab zwölf Jahren;
  3. Kauf von marktgängigen CO₂-Sensoren zur Unterstützung des Lüftens;
  4. Kauf von mobilen Raumluftfiltergeräten für den Einsatz in Räumen von Kindertageseinrichtungen oder Schulen mit nicht eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, soweit diese in der Schule von Kindern der Klassen 1 bis 6 genutzt werden.

Bund und Länder beteiligen sich an den Kosten

Werden mobile Raumluftfiltergeräte für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit in Kindertageseinrichtungen oder Schulen beschafft, in denen Kinder unter zwölf Jahren beschult beziehungsweise betreut werden, so beteiligt sich der Bund an der Förderung. Die Bundesförderung beträgt in diesen Fällen 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von insgesamt bis zu 5.000 Euro pro Gerät. Beteiligt sich der Bund an der Förderung, so beträgt die Landesförderung und der Eigenanteil der Träger noch jeweils 25 Prozent. Die Förderung von Land und Bund ist damit auf die Höchstsumme von 3.750 Euro je Gerät begrenzt.

Die Anschaffung mobiler Raumluftgeräte für eingeschränkt belüftbare Räume in Schulen mit ausschließlich Schülerinnen und Schülern ab zwölf Jahren, also vor allem auch von beruflichen Schulen, sowie für nicht eingeschränkt belüftbare Räume in Kindertageseinrichtungen und in Schulen mit Kindern der Klassen 1 bis 6 werden vom Land mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. An diesen Fördertatbeständen beteiligt sich der Bund nicht. Der Eigenanteil der Träger beläuft sich damit auf 50 Prozent der Anschaffungskosten, die Förderung ist dann auf 2.500 Euro je Gerät begrenzt. Bei der Beschaffung der CO₂-Sensoren trägt das Land ebenfalls 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, ohne dass sich der Bund an der Förderung zusätzlich beteiligt.

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Informationen zu mobilen Raumluftfiltergeräten und CO₂-Sensoren

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Gruppenfoto der 54. Sportministerkonferenz. V.l.: Klaus Zimmermann, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Olaf Bull, Staatsrat beim Senator für Inneres und Sport in Bremen, Stefan Gruhner, Chef der Staatskanzlei und Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport und Ehrenamt, Florian Birkmeyer, Ministerialdirektor im Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Medien des Landes Rheinland-Pfalz, Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen, Reinhold Jost, Minister für Inneres, Bauen und Sport im Saarland, Franziska Becker, Staatssekretärin für Inneres und Sport in Berlin, Nils Thiede, Leiter der Abteilung Jugend, Familie und Sport im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern, Sandro Kirchner, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Magdalena Finke, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Ulf Bandiko, Amtschef im Ministerium des Inneren und Sport von Sachsen, Theresa Schopper, die für den Sport zuständige Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg und Vorsitzende der Sportministerkonferenz, Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport von Niedersachsen, Thomas Weikert, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Diana Stolz, hessische Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Andy Grote, Senator für Inneres und Sport in Hamburg, und Ronald Rauhe, Staatsminister für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt.
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