Schule

Eckpunkte für das kommende Schuljahr 2021/2022

Lesezeit: 5 Minuten
  • Teilen
  •  
Schülerinnen und Schüler der fünften Klasse einer Realschule sitzen während des Unterrichts in ihrem Klassenzimmer.

Das Kultusministerium hat die Schulen über die Eckpunkte für das kommende Schuljahr 2021/2022 informiert. Mit der frühzeitigen Information sollen sich die Schulen bereits auf das kommende Schuljahr einstellen können.

Zum Ende eines sehr herausfordernden Schuljahres hat das Kultusministerium die Schulen am 21. Juli über die Eckpunkte des Unterrichts für das kommende Schuljahr informiert. Bereits bekannt ist, dass es nach den Sommerferien unabhängig von der Inzidenz in den ersten beiden Wochen eine Maskenpflicht an den Schulen geben wird. Dies dient dazu, Infektionen durch Reiserückkehrer möglichst zu verhindern. Ebenfalls bleibt die regelmäßige Testung als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht bestehen. 

Im Unterschied zum vergangenen Schuljahr sind im kommenden Schuljahr zum Beispiel mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen wie Schullandheimaufenthalte im Inland wieder zulässig und es können auch wieder klassen-, jahrgangs- und schulübergreifende Angebote gemacht werden. Neben den Eckpunkten für das kommende Schuljahr 2021/2022 haben die Schulen mit dem aktuellen Schreiben auch ein Merkblatt für Reiserückkehrer erhalten, das wichtige Hinweise für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern enthält. 

„Wir wollen den Schulen möglichst frühzeitig Informationen über das kommende Schuljahr zukommen lassen und haben den Schulen deswegen schon die Eckpunkte, auf die sie sich einstellen können, mitgegeben“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Sie betont: „Im neuen Schuljahr ist mir besonders wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler auch eine Phase des Ankommens haben, in der auch außerunterrichtliche Angebote wie zum Beispiel Ausflüge oder Wandertage stattfinden. Die Pandemie hat leider dazu geführt, dass das soziale Miteinander in den Schulen nicht stattfinden konnte. Dieses ist für die Schülerinnen und Schüler aber ebenfalls wichtig und wir legen beim Schulstart nach den Sommerferien und bei unseren Programmen zum Aufholen von Lernrückständen deswegen ein besonderes Augenmerk auch auf die Förderung im sozial-emotionalen Bereich.“ 

Übergabe der Schülerinnen und Schüler und Ankommen im neuen Schuljahr

Bereits zu Beginn des vergangenen Schuljahres sollten die Lehrerinnen und Lehrer den Lernstand der Schülerinnen und Schüler für die aufnehmenden Lehrkräfte dokumentieren. Dies gilt auch für das kommende Schuljahr. Die abgebende Lehrkraft eines Faches soll die aufnehmende Lehrkraft in ihrem Fach über den Lernstand einer Klasse informieren, damit diese am Lernstand anknüpfen kann. Diese Übergabe soll dokumentiert und der Schulleitung vorgelegt werden, damit Informationen vorliegen, welche Bildungsplaninhalte im aktuellen Schuljahr nicht vertieft behandelt werden konnten. 

Im neuen Schuljahr soll es zunächst eine Phase des Ankommens geben, in der das soziale Miteinander und die sozial-emotionalen Kompetenzen gefördert werden. In dieser Phase in den ersten Schulwochen soll zudem der individuelle Lernstand der Schülerinnen und Schüler erhoben werden, damit der Förderbedarf identifiziert werden kann. Das Extern: Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) (Öffnet in neuem Fenster) stellt den Lehrkräften dafür diagnostische Verfahren für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch zur Verfügung. Zum Aufholen der Lernrückstände stellt das Extern: Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) (Öffnet in neuem Fenster) Instrumente, Materialien und Fortbildungen für Lehrkräfte bereit. Außerdem startet das auf zwei Jahre angelegte Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“, mit dem eine zusätzliche und langfristige Förderung umgesetzt wird. 

Leistungsfeststellungen und Abschlussprüfungen

Bei den Vorgaben für das kommende Schuljahr gibt es in verschiedenen Bereichen auch eine Rückkehr zu den normalerweise geltenden Vorgaben. So soll im neuen Schuljahr die Leistungsfeststellung an der Schule nach der Notenbildungsverordnung vorgenommen werden. Eine Ausnahme davon stellt lediglich die Erbringung von sogenannten gleichwertigen Leistungsfeststellungen (GFS) dar. Die GFS müssen im kommenden Schuljahr nicht erbracht werden, können aber freiwillig abgelegt werden. 

Auch bei den Abschlussprüfungen ist eine Rückkehr zu den normalerweise geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen beabsichtigt. Abweichungen davon können allerdings je nach Entwicklung des Pandemiegeschehens sowie Vereinbarungen auf Ebene der Extern: Kultusministerkonferenz (Öffnet in neuem Fenster) erfolgen. Für alle schriftlichen Abschlussprüfungen steht aber bereits jetzt fest, dass es wie im vergangenen Schuljahr zusätzliche Prüfungsaufgaben zur Vorauswahl für die Lehrkräfte gibt. So können die Lehrerinnen und Lehrer die Aufgaben auswählen, deren Themen auch ausführlich im Unterricht behandelt wurden. „Die zusätzlichen Aufgaben zur Vorauswahl sind Teil unseres Versprechens, dass es faire Bedingungen für die Abschlussprüfungen gibt. Dieses Versprechen gilt auch für das kommende Schuljahr“, sagt Kultusministerin Schopper.  

Außerunterrichtliche Veranstaltungen und Schulveranstaltungen

Für außerunterrichtliche Veranstaltungen gilt, dass mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen im kommenden Schuljahr wieder zulässig sind. Dies gilt allerdings nur für das Inland. Mehrtägige Reisen ins Ausland und die von vielen Schulen durchgeführten Schüleraustausche sind weiterhin untersagt. Bei der Buchung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass im Fall der Stornierung entstehende Kosten nicht vom Land übernommen werden.  

Für Schulveranstaltungen gelten die Regelungen, welche die Corona-Verordnung für Veranstaltungen vorsieht. Das betrifft beispielsweise die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in Klasse fünf, Informationsveranstaltungen für den Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen oder zur Schullaufbahnentscheidung sowie Veranstaltungen gemäß der Extern: Verwaltungsvorschrift Berufliche Orientierung (Öffnet in neuem Fenster)

Regelungen für Sport und Musik

Der Unterricht im Fach Sport soll im kommenden Schuljahr wieder regulär nach der Kontingentstundentafel stattfinden. Abhängig von der weiteren Entwicklung des Pandemiegeschehens sind aber auch wieder Einschränkungen hinsichtlich der Art der Sportausübung nicht ausgeschlossen. 

Für das Singen und das Musizieren mit Blasinstrumenten gelten die bekannten und in der Extern: Corona-Verordnung Schule (Öffnet in neuem Fenster) enthaltenen gesonderten Hygieneauflagen. Singen und das Musizieren mit Blasinstrumenten sollte deshalb möglichst im Freien stattfinden. Diese Regelungen gelten auch für außerunterrichtliche Angebote.  

Besonderheiten bei Grundschulen, SBBZ und beruflichen Schulen

An Grundschulen sind schulische Förderangebote wie die Extern: Hector-Kinderakademien (Öffnet in neuem Fenster) oder die schulbegleitende „Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe“ (HSL) mit jahrgangs- und schulübergreifenden Gruppenbildungen wieder möglich. Ebenfalls möglich sind Besuche der künftigen Grundschulkinder an der Schule. Allerdings nur dann, wenn sichergestellt wird, dass es nicht zur Durchmischung von Kindern der Kindertageseinrichtungen und der Grundschule kommt.  

Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sind häufig in unterstützende Systeme eingebunden wie zum Beispiel in therapeutische Maßnahmen. Diese Unterstützungssysteme sollten bei der Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Sommerferien eng beteiligt werden. Ebenso sollten Absprachen mit den Trägern der Schülerbeförderung erfolgen, um frühzeitig Verfahrensprozesse zu besprechen. Mobile sonderpädagogische Angebote sind grundsätzlich wieder möglich, die Durchführung orientiert sich an den Regelungen für die Durchführung des Unterrichts an den SBBZ. Für Präsenzangebote in den SBBZ ist eine Abstimmung mit der Schulleitung erforderlich, für Angebote der Frühförderung in Kindertageseinrichtungen ist eine Abstimmung mit den Leitungen der Kitas erforderlich. 

Auch für die zentralen, schriftlichen Abschlussprüfungen an den beruflichen Schulen gilt, dass zusätzliche Aufgaben zur Vorauswahl für die Fachlehrkräfte vorgelegt werden. In den berufsbezogenen Fächern werden angemessene Schwerpunkte hinsichtlich der prüfungsrelevanten Kompetenzbereiche gesetzt. Die gemeinsame schriftliche Abschlussprüfung von Berufsschule und Wirtschaft findet wieder in der üblichen Form statt.  

Extern: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Informationen und Planungen zum neuen Schuljahr 2021/2022 (Öffnet in neuem Fenster)

Weitere Meldungen

Der Wettbewerb „KI-Champion BW“ startet. (Bild: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg)
Künstliche Intelligenz

„KI-Champions Baden-Württemberg 2025“ ausgezeichnet

Frau mit KI Brille
Digitalisierung

Land zeigt Chancen im Metaverse für die Wirtschaft auf

In einem Stuttgarter Kindergarten gibt es Lasagne zum Mittagessen. (Bild: dpa)
Ernährung

Tag der Kitaverpflegung

Ein Schild mit der Aufschrift "Universitätsklinikum" steht in Mannheim an einer Einfahrt zum Universitätsklinikum.
Krankenhäuser

Grünes Licht für Klinikverbund Heidelberg-Mannheim

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 6. Mai 2025

Ein Arbeiter sortiert einen Stapel Holzbretter in eine automatische Maschine in einer Holzbaufirma.
Forst

Vierter Fachkongress Holzbau am Bodensee

Übergabe Breitbandförderbescheide
Digitalisierung

142,7 Millionen Euro für den Breitbandausbau im Land

Ein Scan-Auto, das automatisch Parksünder registriert, fährt bei einem Pilotversuch an vor der Universität Hohenheim geparkten Fahrzeugen vorbei.
Digitalisierung

Digitale Parkraumkontrolle mit Scan-Fahrzeug

In einem Stuttgarter Kindergarten gibt es Lasagne zum Mittagessen. (Bild: dpa)
Frühkindliche Bildung

Erster Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung gewählt

Schüler eines Gymnasiums essen in der Mensa der Schule. (Foto: © dpa)
Ernährung

Neues Projekt zu nachhaltiger Schulverpflegung

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Tag der Arbeit

Hoffmeister-Kraut betont Bedeutung der Sozialpartnerschaft

Eine Gruppe von Studierenden nutzt VR-Simulatoren während des Unterrichts.
Hochschulen

71,6 Millionen Euro für zukunftsweisende Lehrprojekte

Schülerinnen und Schüler melden sich in einer Klasse.
Integration

Land macht Druck beim Thema Integration

Visualisierung Heidelberg, Universitätsklinikum INF 220/221, ehem. Pathologie, Sanierung und Nachnutzung RM/HeiCINN, 1.BA
Vermögen und Bau

Sanierung am Universitätsklinikum Heidelberg beginnt

Eine Studentin der Hebammenwissenschaft hat während einer Übung in einer Vorlesung im Ausbildungszentrum DocLab des Universitätsklinikums Tübingen ein Kleidungsstück unter ihr Oberteil gestopft, um eine schwangere Frau darzustellen, damit eine Kommilitonin eine Betreuungsssituation mit ihr üben kann. (Bild: © dpa)
Studium

Erste Absolvierende der Hebammenwissenschaft feiern Abschluss