Justiz

Darlehen für Straffällige nach verbüßter Strafe

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Ein Beamter der Justizvollzugsanstalt in Offenburg steht im Raum einer Werkstatt der Anstalt. (Foto: © dpa)

Die Stiftung „Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender“ hat im Jahr 2016 Darlehen in Höhe von rund 405.000 Euro an Straffällige nach verbüßter Strafe vergeben. Mit den Darlehen soll überschuldeten Straffälligen nach Verbüßung ihrer Strafe ein Neubeginn ermöglicht werden.

Die Stiftung „Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender“ hat im Jahr 2016 Darlehen in Höhe von rund 405.000 Euro an Straffällige nach verbüßter Strafe vergeben. Mit den Darlehen soll überschuldeten Straffälligen nach Verbüßung ihrer Strafe ein Neubeginn ermöglicht werden. Eine erfolgreiche Schuldensanierung trägt dazu bei, neue Straftaten aus wirtschaftlicher Not zu vermeiden. Zudem erhöht sie die Chancen, dass Geschädigte tatsächlich Wiedergutmachung erfahren – zum Beispiel in Form von Schmerzensgeld.

Beitrag zur Vermeidung weiterer Straftaten und zur Wiedergutmachung

Der baden-württembergische Minister der Justiz und für Europa, Guido Wolf, lobte anlässlich der Vorstellung der Jahreszahlen die Arbeit der Stiftung. Minister Wolf sagte: „Die Stiftung leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung weiterer Straftaten und zur Wiedergutmachung. Sie hilft überschuldeten Straffälligen, nachdem sie ihre Strafe verbüßt haben, sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Und sie trägt dazu bei, dass Geschädigte und Gläubiger finanzielle Wiedergutmachung erfahren.“ Strafgefangene, die an dem Programm der Stiftung teilnehmen und zinslose Darlehen erhalten, begleichen Schmerzensgeldforderungen von Geschädigten regelmäßig in voller Höhe.

Im Jahr 2016 hat die Stiftung 129 Darlehen mit einem Volumen von 405.501,46 Euro gewährt. Der Gesamtbetrag aller ausbezahlten Darlehen erhöhte sich damit gegenüber 2015 um 61.072,17 Euro. Seit 1975 wurden Darlehen in Höhe von insgesamt 24.456.291,29 Euro vergeben.

Von dieser Summe mussten lediglich Forderungen in Höhe von 414.679,78 Euro abgeschrieben oder erlassen werden. Der Abschreibungsbedarf betrug damit lediglich 5,78 Prozent der seit Bestehen der Stiftung insgesamt gewährten Darlehenssumme.

Stiftung „Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender“

Die Stiftung „Resozialisierungsfonds“ besteht seit mehr als 42 Jahren. Sie wurde 1974 beim Justizministerium Baden-Württemberg gegründet, Justizminister war damals Dr. Traugott Bender. Nach dessen Tod im Jahr 1979 wurde die Stiftung in „Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender“ umbenannt.

Mit zinslosen Darlehen hilft die Stiftung Straftätern bei der Regulierung ihrer Schulden. Das Geld ist ausschließlich für die Schuldentilgung bestimmt und wird direkt an die Gläubiger ausgezahlt. Die Schuldner müssen die Darlehen in einem Zeitraum von fünf Jahren in monatlichen Raten zurückerstatten.

Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender

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