Sicherheit

Landtag beschließt neues Verfassungsschutzgesetz

Mit der Zustimmung des Landtags zur Neuregelung des Verfassungsschutzgesetzes setzt das Land die Maßnahmen aus dem Sicherheitspaket „Sicherheit stärken, Migration ordnen, Radikalisierung vorbeugen“ konsequent um.

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Das Eingangsschild vom Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (Foto: © Christoph Schmidt/dpa)

Der Landtag hat dem Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Neuregelung des Verfassungsschutzgesetzes zugestimmt.

„Mit dem heutigen Beschluss des Landtags stärken wir den Verfassungsschutz in Baden-Württemberg ganz gezielt und setzen die Maßnahmen aus dem Sicherheitspaket ‚Sicherheit stärken, Migration ordnen, Radikalisierung vorbeugen‘ konsequent um. Der Verfassungsschutz wird immer dann tätig, wenn unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdet wird – und unsere Demokratie ist gefährdet wie schon lange nicht. Extremismus jedweder Couleur müssen wir im Keim ersticken. Mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz erweitern wir daher ganz gezielt die Befugnisse unseres Verfassungsschutzes mit Maß und Mitte. Damit geben wir dem Verfassungsschutz mehr rechtliche Möglichkeiten – vor allem auch im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus – und wir geben ihm das notwendige Rüstzeug an die Hand, das er benötigt, um unsere Demokratie wirksam zu schützen. Gleichzeitig hat Baden-Württemberg als eines der ersten Länder nunmehr ein Gesetz über den Nachrichtendienst, das alle Vorgaben der Rechtsprechung, alle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. Der Landtag hatte zuvor in seiner Sitzung am 12. November 2025 den von Innenminister Thomas Strobl eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Nachrichtendienstrechts zugestimmt.

Abfrage von Telekommunikations­verbindungsdaten und Videoaufnahmen

Mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz erhält das Landesamt für Verfassungsschutz unter anderem die Möglichkeit bei Telekommunikationsunternehmen Telekommunikationsverbindungsdaten abzufragen, die in einer bestimmten Funkzelle in einem bestimmten Zeitraum angefallen sind. Zudem soll das Landesamt für Verfassungsschutz künftig bei privaten Videobetreibern Videoaufnahmen anfordern können. Mit diesen zusätzlichen Befugnissen wird der Verfassungsschutz gestärkt, um so auch die Möglichkeit zu erhalten, im islamistischen Spektrum Kontaktnetzwerke leichter aufzuhellen oder über laufende Observationen hinaus neue Erkenntnisse zu erhalten. Außerdem wurden mit dem Gesetz alle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umfassend umgesetzt.

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