Justiz

Verurteilungen wegen Drogendelikten bei Jugendlichen halbiert

Die Zahl der Verurteilungen wegen Betäubungsmitteldelikten in Baden-Württemberg ist drastisch gesunken. Die rückläufige Entwicklung folgt auf das Cannabisgesetz.

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Ein Mann dreht einen Joint mit Marihuana. (Foto: dpa)

Die Zahl der Verurteilungen wegen Betäubungsmitteldelikten in Baden-Württemberg ist drastisch gesunken. Im Jahr 2024 waren es 44 Prozent weniger Verurteilte als im Jahr zuvor. Das geht aus der jetzt vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2024 hervor. Die rückläufige Entwicklung folgt auf das Cannabisgesetz, das zum 1. April 2024 den Besitz und Anbau für Erwachsene teillegalisierte, nicht aber für Jugendliche. Gerade bei Jugendlichen ist der Rückgang der Verurteilungen wegen eines Betäubungsmittel-Delikts aber besonders stark. Er lag bei 61,3 Prozent.

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: „Dieser krasse Rückgang erscheint zunächst skurril. Wir alle erinnern uns noch an die bundesweite Kampagne ‚legal, aber erst ab 18…‘ Die Botschaft war immer, dass Besitz und Erwerb von Cannabis für Jugendliche verboten bleiben. Die ersten Strafverfolgungszahlen zur neuen Gesetzeslage veranschaulichen jetzt, wie es tatsächlich gekommen ist: Mit dem Cannabis-Gesetz der ehemaligen Ampelregierung kiffen Jugendliche praktisch ohne Konsequenzen.“

Seit April 2024 ist der Besitz und Anbau von Cannabis in bestimmten Mengen erlaubt. Personen ab 18 Jahren dürfen bis zu 50 Gramm zu Hause und bis zu 25 Gramm außerhalb bei sich haben sowie drei Pflanzen anbauen. Für Jugendliche unter 18 bleiben Besitz und Anbau zwar verboten, jedoch drohen ihnen keine jugendstrafrechtlichen Konsequenzen mehr. Unterhalb der Schwellenwerte von 25 beziehungsweise 50 Gramm sieht das Gesetz lediglich die Beschlagnahme und eine Information an die Eltern sowie unter besonderen Umständen an das Jugendamt vor, das versuchen kann darauf hinzuwirken, dass der Jugendliche an einer freiwilligen Drogenberatung teilnimmt.

Ministerin Gentges: „Wo früher die Justiz einschreiten und Maßnahmen nach Jugendstrafrecht verhängen konnte, droht heute selbst im Extremfall nur noch ein Gespräch mit der Drogenberatung – auf rein freiwilliger Basis. Ein 14-Jähriger kann jetzt 25 Gramm Cannabis, was für 70 Joints reicht, mit sich führen, ohne dass der Staat noch Sanktionsmittel hat.“  

Nach alter Rechtslage bot das Jugendstrafrecht, das vor allem dem Erziehungsgedanken dient, eine große Bandbreite an Reaktionsmöglichkeiten und niedrigschwelliger Maßnahmen. Das sind beispielsweise die verpflichtende Teilnahme an Trainingskursen, die Erbringung von Arbeitsleistungen oder Geldauflagen. Daneben gab es gerade bei geringfügigen Verstößen im Betäubungsmittel-Bereich neben verpflichtenden Drogenberatungsgesprächen immer auch die Option einer richterlichen Ermahnung, bei der kein formelles Verfahren eingeleitet wird, der Jugendliche aber in deutlichen Worten Aufklärung und Appell durch eine Richterin oder einen Richter erteilt bekommt. Diese Möglichkeiten bestehen in dem diskutierten Bereich jetzt nicht mehr.

Ministerin Gentges: „Gerade mit Blick auf den Jugendschutz war die Legalisierung durch die Ampelregierung ein Fehler, der korrigiert werden muss. Es ist hinreichend bekannt, dass Cannabis das Risiko für Psychosen deutlich erhöht und so zu schweren, irreversiblen Gesundheitsschädigungen führen kann.“

Zahlen und Daten

Im Jahr 2024 wurden insgesamt 4.340 Personen wegen einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz verurteilt (2023: 7.744). Darunter befanden sich 3.863 Erwachsene (2023: 6.580), 343 Heranwachsende (2023: 818) und 134 Jugendliche (2023: 346). Verurteilungen nach dem Konsum- oder Medizinal-Cannabisgesetz wurden im Jahr 2024 (übergangsweise) als „Verurteilungen nach sonstigem Bundesgesetz“ in der Strafverfolgungsstatistik erfasst. Eine gesonderte statistische Erfassung findet erst ab dem Berichtsjahr 2025 statt. Die Anzahl der „nach sonstigem Bundesgesetz“ verurteilten Personen lag im Jahr 2024 bei insgesamt 676, darunter 541 Erwachsene, 84 Heranwachsende und 51 Jugendliche. Ein Vergleich mit der Strafverfolgungsstatistik der Vorjahre (2021: eine Verurteilung; 2022 und 2023: jeweils null Verurteilungen) legt die Vermutung nahe, dass es sich dabei in erster Linie um Verurteilungen nach dem Konsum- oder Medizinal-Cannabisgesetz handelt. Gesicherte Erkenntnisse liegen nicht vor.

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