Justizministerkonferenz

Beschleunigung asylgerichtlicher Verfahren beschlossen

Die Justizminister der Länder haben auf der 96. Justizministerkonferenz einen Antrag zur Beschleunigung asylgerichtlicher Verfahren beschlossen.

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Eine bronzene Figur der Justitia.
Symbolbild

Auf der 96. Justizministerkonferenz haben die Justizministerinnen und Justizminister den Antrag aus Baden-Württemberg, Sachsen und Hessen zur „Konzentration nach Abschiebungszielstaaten“ zur Beschleunigung asylgerichtlicher Verfahren beschlossen. Ziel ist es, Verfahren nach Abschiebungszielstaat zu bündeln, sodass sich Verwaltungsgerichte jeweils für bestimmte Zielstaaten, in die Abschiebungen gehen sollen, spezialisieren können.

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges betont: „Durch die Konzentration gerichtlicher Verfahren können wir eine Spezialisierung und damit eine Effizienzsteigerung erreichen. Was wir in Baden-Württemberg bereits umgesetzt haben, zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Um den nächsten Schritt gehen zu können, benötigen wir jedoch eine Gesetzesänderung auf Bundesebene.“

Anpassung des Asylgesetzes gefordert

Der Beschlussvorschlag zielt auf eine Anpassung des Paragrafen 83 Absatz 3 Satz 1 des Asylgesetzes (AsylG) ab, um es den Ländern zu ermöglichen, durch Rechtsverordnung einem Verwaltungsgericht Streitigkeiten hinsichtlich bestimmter Abschiebungszielstaaten für die Bezirke mehrerer Verwaltungsgerichte zuzuweisen.

Bisher können die Landesregierungen einem Verwaltungsgericht durch Rechtsverordnung bestimmte Asylverfahren hinsichtlich bestimmter Herkunftsstaaten an einem Verwaltungsgerichtsstandort zuweisen. Die Justizministerinnen und Justizminister sprechen sich nunmehr dafür aus, den Ländern auch die Möglichkeit zu eröffnen, einem Verwaltungsgericht Streitigkeiten hinsichtlich bestimmter Abschiebungszielstaaten für die Bezirke mehrerer Verwaltungsgerichte zuzuweisen. Eine solche neue Regelung würde vor allem auf Dublin-Verfahren oder Verfahren nach der Asyl- und Migrationsmanagementverordnung ab dem 1. Juli 2026 zielen.

Ministerin Gentges betont: „In diesen Verfahren kommt es nicht auf die Bedrohungslage im Herkunftsstaat an, sondern auf die jeweiligen Aufnahmebedingungen im Zielstaat der Abschiebung. Eine Konzentration nach Abschiebungszielstaaten würde eine vergleichbare Spezialisierung wie die Verfahrenszuweisung nach bestimmten Herkunftsstaaten bewirken.“

Asylverfahren signifikant verkürzt

Das Ministerium der Justiz und für Migration in Baden-Württemberg beschleunigt asylgerichtliche Verfahren erfolgreich mit einem Maßnahmenbündel. Durch eine personelle Stärkung der Verwaltungsgerichte und vorausschauende organisatorische Maßnahmen wie die Schaffung von Spezialzuständigkeiten und der Errichtung von Spezialkammern konnten die Laufzeiten von Asylsachen vor den Verwaltungsgerichten signifikant verkürzt werden, wobei die hohen rechtsstaatlichen Standards weiterhin gewährleistet bleiben. Diese lagen in Hauptsacheverfahren zuletzt bei durchschnittlich 7,6 Monaten und in Eilverfahren bei 1,5 Monaten.

Ergänzend kommen in Baden-Württemberg bereits intelligente Softwarelösungen zum Einsatz, um die Verfahren noch effizienter zu gestalten.

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