Justiz

Kindgerechtes Vernehmungszimmer vorgestellt

Justizministerin Marion Gentges hat das landesweit erste moderne kindgerechte Vernehmungszimmer der Justiz am Amtsgericht Karlsruhe vorgestellt.

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Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges im kindgerechten Vernehmungszimmer am Amtsgericht Karlsruhe
Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges im kindgerechten Vernehmungszimmer am Amtsgericht Karlsruhe

Die Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges, hat am 8. Dezember 2025 das landesweit erste moderne kindgerechte Vernehmungszimmer der Justiz am Amtsgericht Karlsruhe vorgestellt. Das neue Vernehmungszimmer ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer kinderfreundlicheren Justiz und bietet eine sichere und vertrauensvolle Umgebung für die Vernehmung von Kindern und Jugendlichen. Durch moderne Technik und kindgerechte Inneneinrichtung soll die Belastung von Kindern und Jugendlichen bei Vernehmungen minimiert werden.

Das Vernehmungszimmer ist mit modernster Technik ausgestattet, darunter verdeckte Kamera- und Mikrofontechnik, um eine unauffällige Aufzeichnung der Vernehmung zu ermöglichen. Eine Deckenkamera kann auch Zeichnungen oder Skizzen auf dem Vernehmungstisch aufzeichnen, um einen umfassenden Überblick über die Vernehmung zu gewährleisten. Der Raum verfügt über insgesamt fünf verschiedene Kameras und kann ohne Umbau auch für die Vernehmung von Erwachsenen genutzt werden.

Wichtiger Beitrag für kinderfreundlichere Justiz

„Das Vernehmungszimmer ist ein wichtiger Beitrag für eine kinderfreundlichere Justiz“, sagte Gentges bei der Eröffnung. „Wir wollen die Belastung von Kindern und Jugendlichen bei Vernehmungen minimieren und gleichzeitig die Qualität der Aussagen verbessern – ein Gewinn für den Opferschutz und den Rechtsstaat.“

Das Vernehmungszimmer ermöglicht es, Vernehmungen ohne physische Anwesenheit des Kindes oder Jugendlichen im Gerichtssaal durchzuführen, was die Belastung für die jungen Zeugen weiter reduziert. Eine stille Kommunikation mit dem Vernehmenden wird über einen Chat mittels Tablets sichergestellt und gestellte Fragen können auch über einen unsichtbaren Kopfhörer an den Vernehmenden weitergegeben werden.

Gleichzeitig werden die rechtlichen Anforderungen für derartige Vernehmungen erfüllt. Durch die technische und räumliche Trennung zwischen Vernehmungszimmer und Sitzungssaal werden die Anwesenheitsrechte von Angeklagten, Verteidigern und Staatsanwälten gewahrt, ohne dass die Zeuginnen und Zeugen direkt mit Prozessbeteiligten konfrontiert werden müssen.

Eine erste Evaluierung der Pilotphase ist nach circa sechs Monaten geplant. Perspektivisch ist eine entsprechende Ausstattung an weiteren Amtsgerichten mit Sitz bei einer Staatsanwaltschaft denkbar.

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