Coronaimpfung

Auffrischimpfungen in Baden-Württemberg für Personen ab 60 Jahre

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ärztin impft in ihrer Praxis eine Patientin gegen das Coronavirus.

Ab sofort sind die sogenannten Boosterimpfungen in Baden-Württemberg auch für Personen ab 60 Jahren möglich. Voraussetzung ist, dass die Zweitimpfung mehr als sechs Monate zurückliegt.

Bereits seit dem 1. September 2021 können sich in Baden-Württemberg bestimmte Personen ein drittes Mal gegen das Coronavirus impfen lassen. Die sogenannten Auffrischimpfungen werden beispielsweise für Menschen in Pflegeeinrichtungen, mit einer Immunschwäche oder für alle angeboten, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung ist immer, dass die Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Ab sofort können sich in Baden-Württemberg bei individuellem Wunsch, nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung und ärztlicher Aufklärung auch Menschen ab 60 Jahren ein drittes Mal gegen das Coronavirus impfen lassen.

„Wir haben den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zügig umgesetzt, damit besonders gefährdete Menschen weiterhin gut gegen einen schweren Krankheitsverlauf geschützt sind“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag, 21. September 2021 in Stuttgart. „Zwar ist die Zahl der belegten Intensivbetten derzeit relativ stabil, doch müssen wir die Situation sorgfältig im Auge behalten. Umso wichtiger ist es, die zahlreichen Impfangebote im Land wahrzunehmen.“

Verschiedene Impfmöglichkeiten

Alle Gruppen, für die diese Impfung aktuell empfohlen wird, können zeitnah eine Auffrischimpfung bekommen. Bis 30. September kann diese noch im Impfzentrum erfolgen. Zusätzlich und in der Zeit nach dem 30. September ist eine Auffrischimpfung bei der Hausärztin oder beim Hausarzt und bei der Betriebsärztin oder beim Betriebsarzt möglich. Nach der Schließung der Impfzentren wird es noch 30 Mobile Impfteams im Land geben, die weiterhin Menschen direkt vor Ort in den Heimen und Einrichtungen impfen werden. Daneben sind Auffrischimpfungen auch bei den Vor-Ort-Impfaktionen in den Stadt- und Landkreisen möglich.

Zu beachten ist, dass die Auffrischimpfung erst dann erfolgen kann, wenn die Zweitimpfung oder im Fall von Johnson & Johnson bzw. bei Genesenen die einmalige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt.

Bedingung, um eine Auffrischimpfung zu erhalten, sind der Nachweis über die Erst- und Zweitimpfungen in Form des gelben Impfausweises, des digitalen Impfnachweises oder eines Ersatzimpfnachweises, ein Lichtbildausweis sowie im Fall von Personen mit Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie ein entsprechendes ärztliches Attest, ärztliche Vorbefunde oder ein Arztbrief. Beschäftigte von medizinischen Einrichtungen müssen eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers mitbringen, aus der hervorgeht, dass sie bei ihrer Tätigkeit regelmäßig Kontakt zu Personen haben, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht.

Auffrischimpfungen ausschließlich mit mRNA-Impfstoffen

Auffrischimpfungen werden ausschließlich mit den mRNA-Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna durchgeführt. Erfolgten die ersten beiden Impfungen bereits mit einem mRNA-Impfstoff, so soll die Auffrischimpfung mit dem mRNA-Impfstoff desselben Herstellers durchgeführt werden. Auch Personen, die eine Kreuzimpfung mit AstraZeneca und einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, sollen den mRNA-Impfstoff desselben Herstellers als Auffrischimpfung erhalten. Als Beispiel: Wurde eine Person zunächst mit AstraZeneca erst- und mit Biontech/Pfizer zweitgeimpft, so erfolgt die Auffrischimpfung ebenfalls mit Biontech/Pfizer. Eine Person, die Erst- und Zweitimpfung mit dem Impfstoff von Moderna erhalten hat, erhält auch eine Auffrischimpfung mit diesem Impfstoff. Personen, die bisher ausschließlich mit den Vektorimpfstoffen von AstraZeneca bzw. Johnson und Johnson geimpft wurden, können für die Auffrischimpfung den Impfstoff von Biontech/Pfizer oder den von Moderna erhalten. Für die Auffrischimpfung ist eine einzelne Impfdosis ausreichend.

Berechtigte Personengruppen für die Boosterimpfung

Folgende Personen können eine Auffrischimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erhalten:

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben bei individuellem Wunsch, nach Nutzen-Risiko-Abwägung und ärztlicher Aufklärung,
  • Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort untergebracht sind; hierzu zählen insbesondere
    • vollstationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflege-und Unterstützungsbedarf nach § 2 Absatz 3, § 4 Absatz 2 und § 5 des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes,
    • besondere Wohnformen und ambulant betreute Wohngruppen der Eingliederungshilfe sowie Werkstätten und Förderstätten für Menschen mit Behinderungen,
    • Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (Obdachlosenunterkünfte) und vergleichbare Einrichtungen für Wohnungslose nach den §§ 67 bis 69 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
  • Personen mit einer relevanten angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie,
  • Pflegebedürftige, die zu Hause betreut oder gepflegt werden,
  • Personen, die bei der Grundimmunisierung ausschließlich die Vektorviren-Impfstoffe Vaxzevria von AstraZeneca oder COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International erhalten haben, ungeachtet des Alters oder einer anderweitigen Indikation.

Für Personen, die in den oben genannten Einrichtungen, in ambulanten Pflege- oder Betreuungsdiensten, in Unterstützungsdiensten für besonders gefährdete Menschen mit Behinderungen, im Rettungsdienst oder in mobilen Impfteams tätig sind, wird eine Auffrischimpfung derzeit nicht allgemein öffentlich empfohlen; sie ist jedoch nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch möglich. Gleiches gilt für Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Kontakt zu Personen haben, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.

Bei den überall im Land stattfindenden Vor-Ort-Impfaktionen (#dranbleibenBW) werden neben Erst- und Zweitimpfungen auch Auffrischimpfungen durchgeführt. Wer seine Auffrischimpfung bei einem offenen Impfangebot ohne Termin wahrnehmen möchte, sollte sich vorab informieren, ob der bei der Grundimmunisierung verwendete mRNA-Impfstoff bei dem jeweiligen Vor-Ort-Impftermin angeboten wird. Daneben werden die Auffrischimpfungen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und der Betriebsärzteschaft durchgeführt.

Informationen über die Öffnungszeiten der Impfzentren sowie die Vor-Ort-Impfaktionen und den jeweils angebotenen Impfstoff

Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zur Auffrischimpfung für Menschen ab 60 Jahren

Bekanntmachung des Sozialministeriums zur Änderung der Bekanntmachung über die öffentliche Empfehlung einer Auffrischimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vom 16. September 2021 (PDF)

Bekanntmachung des Sozialministeriums über die öffentliche Empfehlung einer Auffrischimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vom 19. August 2021 (PDF)

Impfkampagne #dranbleibenBW

Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Gruppenfoto der 54. Sportministerkonferenz. V.l.: Klaus Zimmermann, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Olaf Bull, Staatsrat beim Senator für Inneres und Sport in Bremen, Stefan Gruhner, Chef der Staatskanzlei und Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport und Ehrenamt, Florian Birkmeyer, Ministerialdirektor im Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Medien des Landes Rheinland-Pfalz, Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen, Reinhold Jost, Minister für Inneres, Bauen und Sport im Saarland, Franziska Becker, Staatssekretärin für Inneres und Sport in Berlin, Nils Thiede, Leiter der Abteilung Jugend, Familie und Sport im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern, Sandro Kirchner, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Magdalena Finke, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Ulf Bandiko, Amtschef im Ministerium des Inneren und Sport von Sachsen, Theresa Schopper, die für den Sport zuständige Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg und Vorsitzende der Sportministerkonferenz, Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport von Niedersachsen, Thomas Weikert, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Diana Stolz, hessische Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Andy Grote, Senator für Inneres und Sport in Hamburg, und Ronald Rauhe, Staatsminister für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt.
Sportministerkonferenz

Mehr Bewegung für Kinder und Jugendliche in Deutschland

Eröffnung der Wanderausstellung der IBA'27 in der baden-württembergischen Landesvertretung in Berlin
Städtebau

IBA’27-Ausstellung in Berlin eröffnet

Eine junge Frau wird geimpft.
Ärztliche Versorgung

Auswahlverfahren zur Landarztquote 2026 abgeschlossen

Eine Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) sitzt auf einem Finger und sticht zu.
Gesundheitsschutz

Kein erhöhtes Risiko wegen West-Nil-Virus

In einer Wohngemeinschaft sitzen Studierende um den Küchentisch und unterhalten sich (Bild: © dpa).
Wohnraumförderung

Land fördert im Neubau bundesweit die meisten Wohnheimplätze

Vier Jugendliche sitzen auf einer Freitreppe und betrachten etwas auf dem Smartphone
Bürgerbeteiligung

Auswahlprozess für neuen Jugendberaterkreis gestartet

Start-up WOW Challenge
Start-up BW

BLACKPIN.IOT im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch“

Erzieherin und Kind beim Lesen
Literatur

Frederick Tag 2026 gestartet

Vordere Reihe (von links nach rechts): Julia Hellmann, Minister der Justiz und für Migration Moritz Oppelt und Petra Klein  Hintere Reihe (von links nach rechts): Dr. Sarah Straub, Michael Kühn, Anne Stöhr, Panajotis Neuert und Claudia Österle
Justiz

Tag der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer 2026

Gesundes Essen bei der Zubereitung.
Ernährung

Impulse für eine gelungene Seniorenverpflegung

Ministerin Theresa Schopper (rechts) spricht zur Eröffnung der Netzwerkkonferenz Baukultur
Baukultur

Netzwerkkonferenz Baukultur 2026

Logo er Frauenwirtschaftstage 2026
Gleichstellung

22. Frauenwirtschaftstage eröffnet

Ehemalige Chapel auf dem Hospitalgelände in Heidelberg
Städtebau

Land fördert 45 Kommunen mit rund 16,6 Millionen Euro

Wirtschaftsmedaille des Landes Baden-Württemberg für besondere berufliche oder unternehmerische Leistungen, die der baden-württembergischen Wirtschaft dienen.
Auszeichnung

Wirtschaftsmedaille für BeneVit-Gründer Kaspar Pfister

Ein Mann hält ein Ringbuch mit Bauplänen, mit dem Zeigefinger deutet er auf ein Baufeld
Flächenmanagement

Land fördert 27 Maßnahmen zur Flächengewinnung durch Innenentwicklung