Coronavirus

Änderung der Teststrategie an Schulen und Kitas bis zu den Osterferien

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Schnelltests liegen in einer Schnellteststation auf einem Parkplatz auf einem Tisch.

Das Land ändert die Teststrategie an Schulen und Kitas bis zu den Osterferien: Ab dem 21. März 2022 sind zwei statt drei Tests pro Woche für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend, außerdem entfallen die Testungen an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen nach einem Infektionsfall.

Ab der kommenden Schulwoche sollen die Testungen auf das Coronavirus an den Schulen angepasst werden. So sollen in Baden-Württemberg vorerst die verpflichtenden drei Tests pro Schulwoche auf zwei reduziert werden. Darüber hinaus sollen die Wiedereintrittstestungen entfallen, also die Testungen an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen nach einem Infektionsfall. Das gleiche Vorgehen ist für die Kindertageseinrichtungen im Südwesten geplant. Diese Änderungen stehen unter dem Vorbehalt des Beschlusses der neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes durch Bundestag und Bundesrat in dieser Woche.

Behutsames und schrittweises Lockern

„Wir wollen mittelfristig in Richtung Normalität. Zudem erreichen uns auch Rückmeldungen von Kinder- und Jugendärzten, die zunehmend deutlich darauf hinweisen, dass Kinder und Jugendliche nur in absoluten Ausnahmefällen schwere Verläufe haben und sich daher etwa für eine Reduktion anlassloser Tests aussprechen“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper und fügt an: „Wir planen ein behutsames und schrittweises Lockern, und wollen daher das Testregime an unseren Schulen und Kitas anpassen.“ Und Sozialminister Manne Lucha ergänzt: „Die Lockerungen an Schulen und Kitas gehen Hand in Hand mit Erleichterungen auch in anderen Bereichen. Die Pandemie ist aber noch nicht vorüber. Auch im Bereich Schule und Betreuung gilt es deshalb, mit Vorsicht vorzugehen. Deswegen werden wir in Zukunft eine zweimalige Reihentestung in unseren Einrichtungen vorsehen. Vieles wäre einfacher, wenn die geplanten Bundesregelungen verständliche Vorgaben machen würden, was eine Basis-Maßnahme ist und was nicht. Dass wir einerseits weiter Testungen durchführen können, andererseits aber bezüglich der Masken in Innenräumen als Länder nicht entscheidungsbefugt sein sollen, versteht niemand."

Für abschließende Entscheidungen zu den künftigen Maßnahmen ist die Landesregierung aber auf die finalen Beschlüsse auf Bundesebene angewiesen, damit klar ist, wofür eine rechtliche Ermächtigung vorliegt. Gleiches gilt für weitere Sicherungsmaßnahmen wie die Maskenpflicht, die – anders als die Testungen an Schulen und Kitas – im aktuellen von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf nicht mehr ohne Weiteres für Schulen und Kindertageseinrichtungen möglich ist. Die neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz müssen nun aber erst einmal von Bundesrat und Bundestag beschlossen werden, derzeit läuft das parlamentarische Verfahren, das noch Änderungen hervorbringen kann. Erst danach kann das Land seine Verordnungen hierfür anpassen. Das Kultusministerium wird die Einrichtungen in seinem Zuständigkeitsbereich informieren, sobald abschließende Informationen vorliegen.

Regelungen für Befreiung von Testungen sollen beibehalten werden

Die Regelungen von der Befreiung für die Testungen sollen beibehalten werden, demnach sind Quarantäne-Befreite auch von den Testungen befreit. Es ist allerdings sichergestellt, dass diese Personen vom freiwilligen Angebot von zwei Tests pro Woche weiterhin Gebrauch machen können.

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