Corona-Hilfen

Überbrückungshilfe IV kann beantragt werden

Lesezeit: 3 Minuten
  • Teilen
  •  
Eine Frau deckt in einem Restaurant in Münstertal einen Tisch ein und trägt Mundschutz.

Die neue Überbrückungshilfe IV des Bundeswirtschaftsministeriums kann ab sofort beantragt werden. Antragsberechtigt sind wie bisher Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent, Fixkosten können bis zu 90 Prozent erstattet werden. 

Ab sofort können Unternehmen die neue Überbrückungshilfe IV zum Ausgleich für Belastungen durch die Corona-Krise erhalten. Steuerberater nun bis Ende April Anträge für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Freitag, 7. Januar 2022, in Berlin mitteilte. Die Förderbedingungen haben sich nach Angaben des Ministeriums im Vergleich zum vergangenen Jahr kaum verändert.

Bereits in den nächsten Wochen würden die ersten Abschlagszahlungen ausgezahlt, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck der Deutschen Presse-Agentur. „Die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante fordert uns allen abermals Einschränkungen ab.“ Diese seien nötig, um die Gesundheit zu schützen und Krankenhäuser vor einer Überlastung zu bewahren.

„Gleichzeitig bedeuten diese Einschränkungen aber auch eine erneute Belastungsprobe für viele Unternehmen und ihre Beschäftigten, und das, nachdem sie schon knapp zwei Jahre Pandemie hinter sich haben – eine Zeit voller Unsicherheit, Einschränkungen und Sorgen, eine Zeit, die viele aufgezehrt hat.“ Mit der Überbrückungshilfe IV wolle man den Unternehmen sehr schnell eine helfende Hand reichen, um wenigstens einige Härten abzufedern.

„Wir wissen, dass es für viele Unternehmen aufwändig und kostspielig ist, 2G Regeln umzusetzen oder andere Corona-Zutrittsbeschränkungen zu vollziehen“, sagte Habeck. So sollten in der Überbrückungshilfe IV nicht nur Sachkosten, sondern auch Personalkosten angerechnet werden, die bei der Umsetzung der coronabedingten Zugangsregeln entstehen.

Für die Bearbeitung sind den Angaben zufolge die Bewilligungsstellen der Länder zuständig, die Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro je Fördermonat bewilligen könnten. Abschlagszahlungen sind Vorauszahlungen, die später mit den tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen Schäden abgeglichen werden.

Antragsberechtigt sind wie bisher Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent, Fixkosten können bis zu 90 Prozent erstattet werden. Darüber hinaus können sie weitere Zuschläge bei einem besonders starken Umsatzrückgang erhalten oder wenn sie auf besondere Weise betroffen sind wie etwa die Schausteller und Händler auf Weihnachtsmärkten oder Feuerwerkshersteller. Auch Unternehmen, die schließen, weil die Zugangsregeln den Betrieb unwirtschaftlich machen, können Überbrückungshilfe erhalten.

Kosten für die 2G-Überwachung förderfähig

Zum Antragsstart für die Überbrückungshilfe IV sagte die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Dr. Nicole-Hoffmeister-Kraut: „Mit der Überbrückungshilfe IV haben wir nun auch für das erste Quartal 2022 ein effektives Instrument an der Hand, um die Folgen der Corona-Pandemie für die stark betroffenen Unternehmen abzumildern. Ich bin froh, dass die Beantragung der Hilfen schnell auf den Weg gebracht wurde und damit auch eine zeitnahe Auszahlung erfolgen kann.“

Zugleich begrüßte die Ministerin die Klarstellung, dass auch die Kosten für die 2G-Überwachung förderfähig sind. „Die Berücksichtigung zusätzlicher Kosten für die 2G-Überwachung im Rahmen der Überbrückungshilfe IV ist richtig, da in vielen Branchen diese erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Der Bund muss aber dafür sorgen, dass auch Betriebe, die wegen eines Umsatzeinbruchs von weniger als 30 Prozent keine Überbrückungshilfen beantragen können, nicht auf diesen Kosten sitzen bleiben“, so Hoffmeister-Kraut. Ein möglicher Weg sei es, wenn diese als Sonderaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden könnten.

Die Ministerin bedauerte es, dass der Bund den Zugang zur Überbrückungshilfe nicht durch Absenkung der Umsatzhürde erleichtert hat. „In einigen Branchen mit geringen Gewinnmargen führen auch Umsatzverluste von weniger als 30 Prozent dazu, dass Betriebe in die Verlustzone rutschen, weil die Reduzierung von laufenden Kosten, beispielsweise durch Kurzarbeit, nur eingeschränkt möglich ist.“ Umso wichtiger sei es, erneut eine zeitliche Erweiterung und Flexibilisierung der steuerlichen Verrechnungsmöglichkeiten, insbesondere für Corona-bedingte Verluste, zu prüfen.

Bundeswirtschaftsministerium: Überbrückungshilfe IV

Quelle:

dpa/Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Ein Baufahrzeug hobelt auf einer Brücke den Asphalt ab.
Straßenbau

Land unterstützt Kommunen mit 120 Millionen Euro

 Ein Impfpass liegt auf einem Tisch.
Gesundheit

Jetzt Impfstatus prüfen und Impflücken schließen

Eine Frau sitzt mit einem Laptop an einem Tisch im Homeoffice.
Beruf und Familie

familyNET 4.0 geht in die siebte Runde

Maimarkt Mannheim
Ausstellung

Mannheimer Maimarkt 2025 eröffnet

Eine Gruppe von Studierenden nutzt VR-Simulatoren während des Unterrichts.
Hochschulen

71,6 Millionen Euro für zukunftsweisende Lehrprojekte

Zahlreiche Menschen sind auf einem Radweg bei Sonnenschein auf ihren Fahrrädern und E-Roller unterwegs.
Radverkehr

STADTRADELN 2025 startet am 1. Mai

Schülerinnen und Schüler melden sich in einer Klasse.
Integration

Land macht Druck beim Thema Integration

Wort-Bild-Logo der Kampagne Start-up BW. (Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg)
Startup BW

Acht neue Unternehmen im Förderprogramm Start-up BW Pre-Seed

Frau mit KI Brille
Digitalisierung

Vielfältiges Beratungsangebot beim Metaverse-Kongress

Visualisierung Heidelberg, Universitätsklinikum INF 220/221, ehem. Pathologie, Sanierung und Nachnutzung RM/HeiCINN, 1.BA
Vermögen und Bau

Sanierung am Universitätsklinikum Heidelberg beginnt

Eine Studentin der Hebammenwissenschaft hat während einer Übung in einer Vorlesung im Ausbildungszentrum DocLab des Universitätsklinikums Tübingen ein Kleidungsstück unter ihr Oberteil gestopft, um eine schwangere Frau darzustellen, damit eine Kommilitonin eine Betreuungsssituation mit ihr üben kann. (Bild: © dpa)
Studium

Erste Absolvierende der Hebammenwissenschaft feiern Abschluss

Garten- und Weinbau
Landwirtschaft

Auszahlung der EU-Frostbeihilfen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Papst Franziskus
Kirche

Kretschmann zum Tod von Papst Franziskus

Mittelalterspielplatz in Neuenburg am Rhein
Städtebau

Städtebauförderprogramm 2026 startet

Cover der 2. Staffel: SpätzlesPress - Der Baden-Württemberg-Podcast aus Berlin. Rechts die Illustration eine Löwen, der Kopfhörer im LÄND-Shape hat und vor sich ein Mikrofon, das an den Funkturm am Alexanderplatz in Berlin erinnert
Der Baden-Württemberg Podcast aus Berlin

SpätzlesPress #7: Wer ist „Wir”? Gemeinsam Gesellschaft gestalten