Denkmalförderung

Rund 5,9 Millionen Euro für 50 Kulturdenkmale

Im Rahmen der zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms 2025 unterstützt das Land 50 Sanierungsprojekte in ganz Baden-Württemberg mit insgesamt 5,9 Millionen Euro.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Veringenstadt, Burgweg
Burgruine mit Kapelle St. Peter in Veringenstadt

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat zum Erhalt und zur Sanierung von 50 Kulturdenkmalen im Land rund 5,9 Millionen Euro an Fördermitteln im Rahmen der zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms freigegeben.

„Das reiche, kulturelle Erbe unseres Landes ist nicht nur ein Zeuge unserer Vergangenheit, sondern auch eine Brücke in die Zukunft. Ich möchte allen danken, die sich mit großem Einsatz für den Erhalt unserer Kulturdenkmale einsetzen. Ich freue mich sehr, dass wir diese Menschen, Vereine, Kommunen und Kirchen wieder mit unserer Förderung unterstützen können“, sagte Ministerin Nicole Razavi.

Land fördert kirchliche, kommunale und private Vorhaben

Im Rahmen dieser zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms 2025 werden 50 Maßnahmen freigegeben, davon entfallen 20 auf private Vorhaben, elf auf kommunale und 19 auf kirchliche Projekte. Ministerin Razavi betonte: „Durch die gezielte Unterstützung wollen wir sicherstellen, dass unsere Denkmale lebendig bleiben und auch künftige Generationen inspirieren können.“

Die Förderung umfasst beispielsweise Schreiner-, Glaser- und Restaurierungsarbeiten sowie Arbeiten an der Orgel der Katholischen Kirche St. Petrus und Paulus mit 500.000 Euro in Bad Schussenried-Steinhausen, die Instandsetzung der Steinfassade, des Dachs und der Fenster der Evangelischen Stadtkirche Schönau mit 170.000 Euro, die Instandsetzung des Kirchturms einschließlich des Glockenstuhls der Remigiuskirche in Sachsenheim-Häfnerhaslach mit 160.000 Euro, die Renovierung der Burgruine mit Kapelle St. Peter in Veringenstadt mit 90.000 Euro, die Instandsetzung und statische Sicherung der Katholischen Kirche St. Georg in Dischingen-Trugenhofen mit 75.000 Euro und die Instandsetzung der Fassade der Kapellenkirche in Rottweil mit 39.000 Euro.

Unter den kommunalen Vorhaben befinden sich beispielsweise die Fassadensanierung und die Instandsetzung der Einfriedung des Neuen Rathauses in Villingen-Schwenningen mit Fördermitteln in Höhe von 450.000 Euro, die Sicherung, Konservierung und Reparatur der Fassade eines Wohnhausensembles in Stuttgart-Ost mit 95.000 Euro Förderung und die Sanierung der Burgruine Helfenstein in Geislingen-Weiler mit 52.000 Euro Förderung.

Weitere Fördermittel unterstützen private1 Maßnahmen wie beispielsweise den Umbau und die Umnutzung des Alten Forsthaus zu acht Wohneinheiten in Lenzkirch und die Sanierung und den Umbau des ehemaligen Pfarrhauses und Rathauses in ein Wohnhaus in Bad Schussenried.

Geförderte Maßnahmen

Denkmalförderprogramm 2025, Zweite Tranche – Übersicht über die förderfähigen kirchlichen und kommunalen Maßnahmen ab 35.000 Euro:

Denkmalförderung in Baden-Württemberg

Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Anträge auf Förderung aus dem Denkmalförderprogramm des Landes können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

1 Grundsätzlich dürfen aus Gründen des Datenschutzes Informationen über private Antragstellerinnen und Antragssteller nicht weitergegeben werden. Bei den oben genannten Vorhaben liegt eine Einwilligung der Eigentümerinnen und Eigentümer vor.

Weitere Meldungen

Blick über Hohenlohe
Ländlicher Raum

Sanierung des Bildungs- und Begegnungszentrums Hohebuch

Kellner im Festzelt des Cannstatter Wasen trägt Speisen
Gastronomie

Mehrwertsteuer auf Speisen in Gastronomiebetrieben gesenkt

Mitarbeiter der Straßenmeisterei im Einsatz (Foto: © dpa)
Straßenverkehr

Neue Halle für die Straßenmeisterei Gaildorf

Bescheidübergabe an die IHK Ulm
Berufsbildung

Land fördert Neubau des Bildungszentrums der IHK Ulm

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Katastrophenschutz

Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen

Porträt des verstorbenen Ministers a.D. Klaus v. Trotha
Nachruf

Ehemaliger Wissenschaftsminister Klaus von Trotha verstorben

Staatspreis Baukultur 2024: Anerkennung in der Kategorie Mischnutzung, Alte Brauerei Mannheim
Baukultur

Land fördert Gestaltungsbeiräte in sechs Kommunen

Tauberufer in Wertheim
Städtebauförderung

Kernstadt Wertheim erfolgreich saniert

Mitarbeiter des Bereichs der atmosphärischen Aerosolforschung beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT) arbeiten im Wolkenlabor an der Anlage für Aerosol Interaktionen und Dynamik in der Atmosphäre (AIDA). (Foto: dpa)
Ländlicher Raum

Land fördert Innovationen und nachhaltige Technologien

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 2. Dezember 2025

Ein fahrender Regionalzug
Schienenverkehr

Ausbau der Schiene im Land geht weiter voran

Weintrauben
Weinbau

Klare Regeln und weniger Bürokratie für Weinbaubetriebe

Ein Polizist sitzt im Polizeipräsidium an einem Arbeitsplatz der sogenannten intelligenten Videoüberwachung. (Foto: ©dpa)
Datenschutz

Ministerrat beschließt Änderung des Landesdatenschutzgesetzes

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Forst

Holzbaulösungen für Kommunen und die Wohnungswirtschaft

Logo von Start-up BW
Start-up BW

Dion+ im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch 2025“