Wirtschaft

Rund 200 Maßnahmen zur Stärkung des Mittelstands

Die Task Force „Masterplan Mittelstand Baden-Württemberg“ hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Mit rund 200 Maßnahmen setzt das Land zentrale Handlungsempfehlungen des Masterplans um und stärkt damit die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands.

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Eine Mitarbeiterin der Firma Lütze fertigt Bauteile für elektronische Steuerungen für Schienenfahrzeuge.
Symbolbild

Am 29. Juli 2025 hat die vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus geleitete Task Force „Masterplan Mittelstand Baden-Württemberg“ im Ministerrat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Als interministerielle Arbeitsgruppe aller Ressorts der Landesregierung hat die Task Force geprüft, welche der Handlungsempfehlungen des Gutachtens „Masterplan Mittelstand Baden-Württemberg (PDF)“ (veröffentlicht im Oktober 2024) umgesetzt werden können beziehungsweise bereits umgesetzt sind.

Der Bericht stellt die umfassenden Aktivitäten der Landesregierung dar, die entlang von insgesamt 41 Handlungsempfehlungen in den Themenfeldern Bürokratieabbau, Arbeitskräftemangel, Finanzierung, Innovation und Digitalisierung, Gründungen und Nachfolge, Dekarbonisierung und Rahmenbedingungen zuletzt ergriffen wurden oder noch geplant sind.

Mittelstandsförderung als Kernaufgabe der Landesregierung

„Der Mittelstand ist wesentlicher Treiber der wirtschaftlichen Dynamik in Baden-Württemberg. Die Förderung mittelständischer Betriebe ist für das Wirtschaftsministerium und die gesamte Landesregierung deshalb seit jeher eine der Kernaufgaben. Der Task Force-Bericht zeigt eindrücklich, wie umfangreich und zielgerichtet kleine und mittlere Unternehmen insbesondere bei der Arbeits- und Fachkräftesicherung, dem Erhalt der Innovationsfähigkeit, bei Digitalisierung und Dekarbonisierung sowie durch Beiträge zum Bürokratieabbau durch das Land unterstützt werden. Allein in den Handlungsfeldern, die der Masterplan Mittelstand als für die Betriebe aktuell besonders herausfordernd identifiziert hat, sind wir als Land mit rund 200 Maßnahmen aktiv. Damit setzen wir zentrale Handlungsempfehlungen des Masterplans um und stärken die Wettbewerbsfähigkeit unseres Mittelstands“, betonte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. „Deutlich geworden ist zudem: Diese Anstrengungen müssen wir konsequent weiterverfolgen, damit mittelständische Unternehmen auch in Zukunft einen wesentlichen Beitrag zu Wohlstand, Beschäftigung und wirtschaftlicher Entwicklung im Land leisten können“, so die Ministerin weiter.

Über 50 neue Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Masterplans

Die im Task Force-Bericht zusammengestellten Aktivitäten reichen von Bürokratieentlastungsmaßnahmen – wie beispielsweise der Schaffung eines Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetzes, dem Verzicht auf sogenanntes Gold-Plating und den Novellierungen von Mittelstandsförderungsgesetz, Landesbauordnung und Landesgaststättengesetz – bis hin zu konkreten Förderprogrammen – beispielsweise in den Bereichen Fachkräftesicherung, Innovation und Unternehmensnachfolge. Über 50 dieser Maßnahmen sind nach Veröffentlichung des Masterplan Mittelstand neu aufgesetzt worden oder in eine neue Förderphase gestartet, wie unter anderem:

Gutachten „Masterplan Mittelstand Baden-Württemberg“

Das Gutachten „Masterplan Mittelstand Baden-Württemberg (PDF)“ wurde im Auftrag des Wirtschaftsministeriums von einem wissenschaftlichen Konsortium aus ZEW Mannheim, IAW Tübingen und ifm Mannheim erarbeitet und am 25. Oktober 2024 veröffentlicht. Der Masterplan Mittelstand unterzieht Mittelstand, Mittelstandspolitik und Mittelstandsförderung einer grundlegenden Bestandsaufnahme und gibt Impulse, damit der Mittelstand auch in Zukunft prägend für die Wirtschaft des Landes bleibt. Hierfür werden von den Gutachtern im Aktionsprogramm des Masterplans (Kapitel 4.2.) in sieben Themenfeldern 41 Handlungsempfehlungen vorgeschlagen.

Task Force „Masterplan Mittelstand Baden-Württemberg“

Die Task Force wurde als unmittelbare Reaktion auf die Veröffentlichung des Masterplan Mittelstand im Herbst 2024 eingesetzt. In Zusammenarbeit aller Ressorts der Landesregierung wurde seitdem geprüft, welche Handlungsempfehlungen des Gutachtens umgesetzt werden können bzw. bereits umgesetzt sind. Über alle Häuser hinweg konnten letztendlich rund 200 Maßnahmen identifiziert werden, die auf die Themenfelder des Aktionsprogramms des Masterplans Mittelstand einzahlen. Der nun vorgelegte Bericht fasst die Ergebnisse der Arbeit der Task Force zusammen.

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