Justiz

70 Jahre Verfassungsgerichtshof

Im Beisein von Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg sein 70-jähriges Bestehen gefeiert.

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Blick in das Publikum bei der Jubiläumsfeier anlässlich des 70-jährigen Bestehens des Verfassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg.
Jubiläumsfeier zum 70-jährigen Bestehen des Verfassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg

Am Montag, 28. Juli 2025, feierte der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg sein 70-jähriges Bestehen mit einem Festakt im Weißen Saal des Neuen Schlosses in Stuttgart. Präsident des Verfassungsgerichtshofs Prof. Dr. Malte Graßhof freute sich, neben dem Ministerpräsidenten des Landes und der Präsidentin des Landtags zahlreiche Gäste aus Politik, Justiz, Verwaltung und Gesellschaft begrüßen zu dürfen.

Die Demokratie braucht ein gemeinsames Fundament: Recht und Gesetz. Seit 70 Jahren erfüllt der Gerichtshof die Aufgabe, dieses Fundament zu schützen – mit Sorgfalt, Unabhängigkeit und Weitsicht.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann

Ministerpräsident Winfried Kretschmann lobte in seinem Grußwort die Arbeit des Verfassungsgerichtshofs: „Die Demokratie braucht ein gemeinsames Fundament: Recht und Gesetz. Seit 70 Jahren erfüllt der Gerichtshof die Aufgabe, dieses Fundament zu schützen – mit Sorgfalt, Unabhängigkeit und Weitsicht. Gerade jetzt wird deutlich, wie wichtig eine Instanz ist, die sich nicht treiben lässt, sondern dem Recht verpflichtet Kurs hält, auch wenn die Dynamik groß ist.“

Auch Landtagspräsidentin Muhterem Aras bedankte sich in ihrem Grußwort für die Arbeit des Verfassungsgerichtshofs: „Die Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg sind die diskreten Schiedsrichter des politischen Prozesses. Sie selbst stehen nur selten im Mittelpunkt, sie sind aber für Fairness und Vertrauen unerlässlich. Mit ihrer wichtigen ehrenamtlichen Tätigkeit stärken sie unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat. Dafür danke ich Ihnen von ganzen Herzen im Namen des Landtags von Baden-Württemberg.“

Impulse zur Zukunft der Landesverfassungsgerichte

Im Anschluss beleuchteten Frau Prof. Dr. Nathalie Behnke, Leiterin des Arbeitsbereichs „Öffentliche Verwaltung, Public Policy“ am Institut für Politikwissenschaft der Technischen Universität Darmstadt und ehemaliges Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg, Frau Dr. Roya Sangi, M.A., Rechtsanwältin bei Redeker Sellner Dahs, Berlin sowie Dr. Klaus von der Weiden, Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und Richter am Bundesverwaltungsgericht die Zukunft der Landesverfassungsgerichte jeweils in einem kurzen Impulsreferat aus einer anderen Perspektive. Moderiert wurde die anschließende Podiumsdiskussion von Gigi Deppe, Leiterin der ARD-Rechtsredaktion Hörfunk.

Umrahmt wurde der Festakt musikalisch von CITY BRASS Stuttgart, dem Blechbläserensemble der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart unter der Leitung von Prof. Wolfgang Bauer, Philipp Römer und Prof. Henning Wiegräbe.

Der Verfassungsgerichtshof

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg entscheidet im Rahmen gesetzlich geregelter Verfahren über die Auslegung der Landesverfassung. Die Entscheidungen ergehen regelmäßig durch neun Richterinnen und Richter. Drei Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs sind Berufsrichter. Drei Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Bei drei weiteren Mitgliedern liegt diese Voraussetzung nicht vor. Der Verfassungsgerichtshof entscheidet unter dem Vorsitz seines Präsidenten. Die Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichtshofs sind ehrenamtlich tätig.

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