Ländlicher Raum

Land unterstützt sieben Gemeinden bei Modernisierung Ländlicher Wege

Mit dem Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung Ländlicher Wege“ stärkt das Land das ländliche Wegenetz 2025 mit vier Millionen Euro.

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Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)
Symbolbild

„Ein modernes ländliches Wegenetz bildet die Grundlage für unsere heimische Land- und Forstwirtschaft. Es sichert und ermöglicht die Bewirtschaftung unserer Felder und Wälder. Gleichermaßen dienen unsere ländlichen Wege als Rad- und Wanderwege auch den gesteigerten Erholungsbedürfnissen der Bürger. Damit das Zusammenspiel der vielfältigen Interessen gelingt, ist die Modernisierung der Hauptwirtschaftswege unerlässlich. Daher freue ich mich sehr, mit der mittlerweile 38. Tranche weitere Fördermittel für den ländlichen Wegebau übergeben zu dürfen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Übergabe mehrerer Bewilligungsbescheide in Stuttgart.

Mit den jetzt ausgesprochenen Bewilligungen werden Baumaßnahmen zur Modernisierung von insgesamt rund 5,8 Kilometer landwirtschaftlicher Haupterschließungswege mit einem Gesamtzuschuss von rund 470.000 Euro gefördert. Seit Bestehen des Förderprogramms wurden über das Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege landesweit bereits rund 324 Kilometer ländliche Wege grundlegend modernisiert und für zukünftige Anforderungen fit gemacht.

„Vor allem die Mehrfachnutzung ländlicher Wege ist dem Land ein wichtiges Anliegen. Mit der Ertüchtigung bestehender Wege wird die Nutzung optimiert, ohne dabei zusätzliche Flächen zu versiegeln. Wir schaffen mit den Modernisierungen des Wegenetzes daher sowohl für die Land- und Forstwirtschaft als auch für Freizeitsportler beim Radfahren oder Wandern einen großen Mehrwert. Dadurch verbessern wir für viele Bürgerinnen und Bürger die Lebensqualität im Ländlichen Raum“, betonte Minister Hauk.

Die geförderten Gemeinden

Aus der aktuellen Tranche werden folgende Zuschüsse bereitgestellt:

  • Schwäbisch Hall, Rot am See: 143.200,00 Euro
  • Tuttlingen, Dürbheim: 81.680,67 Euro
  • Tuttlingen, Balgheim: 80.800,00 Euro
  • Tuttlingen, Deilingen: 30.000,00 Euro
  • Heilbronn, Obersulm: 55.558,00 Euro
  • Heilbronn, Stadt Brackenheim: 36.096,85 Euro
  • Alb-Donau-Kreis, Griesingen: 42.800,00 Euro

Summe: 470.135,52 Euro

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