Forst

Zehn Jahre Alt- und Totholzkonzept in Wirtschaftswäldern

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Symbolbild: Ein Biotopbaum liegt im Wald. (Bild: Marius Becker/dpa)

Der Wald im Land ist vielseitig, der Erhalt von Alt- und Totholz trägt maßgeblich zur Sicherung und zur Stärkung der Biodiversität bei. Vor zehn Jahren wurde das Alt- und Totholzkonzept vorgestellt, seit 2010 ist die Umsetzung im Staatswald verbindlich.

„Ziel unserer naturnahen Waldwirtschaft ist es, die unterschiedlichen Anforderungen an die Funktionen des Waldes auf ganzer Fläche zu erfüllen. Unsere bewirtschafteten Wälder sind Klimaschützer, Rohstofflieferanten, Erholungsstätten für die Menschen sowie Rückzugsorte für viele Tier- und Pflanzenarten. Mit unserem Alt- und Totholzkonzept stellen wir auf großer Fläche sicher, dass es genügend alte und abgestorbene Bäume gibt, die den darauf spezialisierten Arten und damit dem Naturschutz dienen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Dienstag (29. Oktober). Genau vor zehn Jahren hatte der damalige Forstminister Peter Hauk bei einer Veranstaltung in Bad Boll (Landkreis Göppingen) das Alt- und Totholzkonzept (AuT) der Öffentlichkeit vorgestellt.

Im Staatswald steige die Anzahl der ausgewiesenen Baumgruppen jedes Jahr kontinuierlich um rund 2.500 Gruppen an. Bis zum Jahresende 2018 sei dadurch bei ForstBW ein Netzwerk mit insgesamt rund 244.000 Einzelbäumen entstanden. Zusätzlich seien bis Ende 2018 über 2.400 großflächige Waldrefugien ausgewählt worden. Auch würden immer mehr kommunale oder größere private Waldbesitzer das AuT-Konzept auf freiwilliger Basis anwenden. „Addiert man die gesamte Fläche der Habitatbaumgruppen und Waldrefugien in Baden-Württemberg auf, kommt man auf eine Gesamtfläche von rund 13.500 Hektar. Damit übersteigen sie in Summe die Größe des Nationalparks Schwarzwald bereits über ein Drittel. Unsere Forstleute und Waldbesitzer sind als Waldnaturschützer vor Ort die tragenden Säulen für den Erfolg und den kontinuierlichen Fortgang des Konzepts“, erklärte Minister Hauk.

Totholzbewohnende Arten sollen langfristig vom Netz an Altholzinseln profitieren

Während Waldrefugien dauerhaft an einen Standort gebundene Altholzinseln mit durchschnittlich drei Hektar Größe seien, wäre die Ausweisung der Baumgruppen als ein dynamisches Modell zwischen „Werden und Vergehen“ zu sehen: Ist eine Gruppe vollständig zusammengebrochen und zersetzt, wird an einer anderen Stelle eine neue Gruppe von alten Bäumen ausgewiesen. „So ist sichergestellt, dass vor allem totholzbewohnende Arten, zum Beispiel Fledermausarten, aber auch verschiedene totholzbewohnende Käferarten, wie der Heldbock, der Alpenbock oder der Eremit langfristig von dem sich über die Jahre entwickelnden und immer dichter werdenden Netz an Altholzinseln profitieren“, sagte Forstminister Hauk.

Wie genau die Umsetzung des AuT-Konzepts die Strukturvielfalt und das Alt- und Totholzvorkommen in Wirtschaftswäldern erhöht, ist eine Fragestellung, welcher an der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) derzeit nachgegangen wird.

Seit 2010 verbindliche Umsetzung im Staatswald

Den Auftrag, gemeinsam mit der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ein Altholz-, Habitatbaum- und Totholzkonzept für den Staatswald zu entwickeln, erhielt die FVA bereits 2008. Das Konzept wurde in Zusammenarbeit vieler Experten der Forst- und Naturschutzverwaltung „mit Leben gefüllt“. Die Umsetzung des AuT-Konzeptes ist seit 2010 im Staatswald verbindlich.

In kommunalen und privaten Wäldern werden auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW) und dem naturschutzrechtlichen Ökokonto die Naturschutzleistungen honoriert und Mehraufwendungen oder Nutzungsverzichte anteilig ausgeglichen.

ForstBW: Alt- und Totholzkonzept Baden-Württemberg

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Pressemitteilung zum Alt- und Totholzkonzept vom 22. Oktober 2009

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