Energie

Land verdoppelt Förderung für regionale Energieagenturen

Das Land fördert kostenlose Beratungen im Bereich Klimaschutz, Energie- und Wärmewende und unterstützt so das Engagement der Kommunen, Bürgerinnen und Bürger.

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Zwei Monteure einer Firma für Solartechnik installieren auf einem Dach Solarpanele. (Bild: © dpa)
Symbolbild

Das Land Baden-Württemberg sichert die dauerhafte Finanzierung der regionalen Energieagenturen: Dafür haben das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, die Landkreise und Städte in Baden-Württemberg jetzt entsprechende Verträge unterzeichnet. Damit erhalten die regionalen Energieagenturen aus dem Doppelhaushalt des Landes 2025/2026 deutlich mehr Geld.

Verdoppelung der Förderung für flächendeckende Beratung durch die regionalen Energieagenturen

„Baden-Württemberg und seine Bürgerinnen und Bürger sind in vielerlei Hinsicht Energiewende-Spitzenreiter – sei es bei Solar oder dem Umstieg auf klimafreundliche Heizmethoden. Dabei spielen die regionalen Energieagenturen im Land eine Schlüsselrolle“, führt Energieministerin Thekla Walker aus. „Diese in Baden-Württemberg einmalige Beratungsstruktur wollen wir erhalten und stärken wir – daher haben wir die Förderung für die regionalen Energieagenturen verdoppelt. Das Engagement der Kommunen aber auch der Bürgerinnen und Bürger unterstützen wir als Land durch flächendeckende Beratung: zu Fördermitteln, der besten Lösung für das eigene Haus oder der Strategie einer ganzen Kommune. Die Energieagenturen helfen mit diesem Angebot den Betroffenen und dem Handwerk vor Ort gleichermaßen.“

Kostenlose Beratungs- und Informationsangebote im Bereich Klimaschutz, Energie- und Wärmewende

Insgesamt stellt das Energieministerium für das verbleibende Jahr 2025 rund neun Millionen Euro und für 2026 rund 13,5 Millionen Euro für kostenlose Beratungsleistungen zur Verfügung. Diese Mittel sollen zur Stärkung der Beratungs- und Informationsangebote im Bereich Klimaschutz, Energie- und Wärmewende für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen sowie Unternehmen genutzt werden. Im Ergebnis erhalten die regionalen Energieagenturen damit deutlich mehr finanzielle Unterstützung. Gleichzeitig findet so eine spürbare Entbürokratisierung statt.

Die zusätzlichen Mittel werden zum 1. Juli 2025 durch das Umweltministerium an die Land-  und Stadtkreise ausbezahlt.

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