Justiz

Initiativen aus Baden-Württemberg prägen Justizministerkonferenz

Justizministerin Marion Gentges hat sich auf der Justizministerkonferenz für eine effektive und zukunftsfähige Justiz eingesetzt.

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Marion Gentges (links), Ministerin der Justiz und für Migration, und Georg Eisenreich (rechts), Bayerns Justizminister
Marion Gentges (links), Ministerin der Justiz und für Migration, und Georg Eisenreich (rechts), Bayerns Justizminister

Auf der 96. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister wurden richtungsweisende Initiativen von Baden-Württemberg beraten. Im besonderen Fokus stand die Erweiterung der Zulässigkeit der forensischen DNA-Analyse bei der Aufklärung schwerer Straftaten. Weitere Kernthemen waren die Beschleunigung gerichtlicher Asylverfahren, die Zukunft des Zivilprozesses und der Abbau von Bürokratie im Betreuungswesen.

Justizministerin Marion Gentges hat sich auf der Justizministerkonferenz im sächsischen Bad Schandau für eine effektive und zukunftsfähige Justiz stark gemacht.

DNA-Analyse in Strafverfahren breiter nutzen

Ein Kernanliegen von Ministerin Gentges war die Zulassung der DNA-Analyse zur Ermittlung der biogeographischen Herkunft von Personen in Strafverfahren. Gemeinsam mit Bayern setzte sich Gentges für einen Beschluss der Justizministerkonferenz zur Schaffung der strafprozessualen Rechtsgrundlagen durch den Bund ein. Dieser erhielt im Kreis der 16 Länderjustizminister keine Mehrheit.

Ministerin Marion Gentges sagte: „DNA-Untersuchungen sind aus der Strafverfolgung schon lange nicht mehr wegzudenken. Es ist wirklich an der Zeit, einen weiteren Schritt zu machen und das Potenzial moderner Analysetechnik voll auszuschöpfen. Die Erweiterung der forensischen DNA-Analyse um das Merkmal der biogeographischen Herkunft wäre für unsere Ermittler ein zentrales Puzzleteil zur Eingrenzung des Kreises möglicher Tatverdächtiger. Die Diskussion heute hat dazu unterschiedliche politische Positionen aufgezeigt. Die Ablehnung der A-Länder überzeugt angesichts der großen fachlichen Unterstützung nicht.“

Die – wissenschaftlich längst zuverlässig mögliche – Feststellung, aus welcher Weltregion der Verursacher einer DNA-Spur stammt, ist eine in Deutschland bis heute ungenutzte Möglichkeit. In europäischen Nachbarländern kommt die Technik längst erfolgreich zum Einsatz. Sie erlaubt es, insbesondere bei schweren Straftaten wie Tötungs- und Sexualdelikten den Kreis möglicher Täter einzugrenzen, Unverdächtige auszuschließen und gezielt weitere Ermittlungen durchzuführen.

Ministerin Marion Gentges ergänzte: „Wenn es um die Verfolgung schwerer Straftaten geht, müssen sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können, dass staatliche Strafverfolgungsorgane alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten nutzen, welche die moderne Wissenschaft eröffnet. Die DNA-Untersuchung auf die biogeografische Herkunft erleichtert es nicht nur Ermittlern, ihren Fokus auf wirklich zielführende Ermittlungsansätze zu lenken, sondern entlastet auch unschuldige Personen, auf die sich die strafrechtlichen Ermittlungen ansonsten erstrecken würden. Wie die Erfahrungen etwa aus den Niederlanden zeigen, führt die Methode insbesondere bei schweren Straftaten ohne vorangegangene Täter-Opfer-Beziehung zu Ermittlungserfolgen.“

Die Zukunft der Kammern für Handelssachen

Auch der Zivilprozess der Zukunft wurde im sächsischen Bad Schandau erörtert. Auf Initiative Baden-Württembergs hat die Justizministerkonferenz die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Untersuchung der Zukunft der Kammer für Handelssachen (KfH) beschlossen. Nach Umsetzung des Justizstandort-Stärkungsgesetzes in diesem Jahr stehen mit Blick auf zivilgerichtliche Wirtschaftsstreitverfahren vor allem die Commercial Courts im Zentrum der Aufmerksamkeit, gewissermaßen als moderne „Leuchtturm-Instanzen“. Daneben gilt es nun, die Kammern für Handelssachen als spezialisierte Spruchkörper bei den Landgerichten im neuen Gefüge zivilrechtlicher Streitigkeiten genau zu beleuchten und gegebenenfalls Ideen für eine Neuausrichtung zu entwickeln. Ziel der Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter gemeinsamer Federführung von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen wird es sein, ergebnisoffen gesetzgeberische Vorschläge für die Zukunft der Kammer für Handelssachen zu erarbeiten.

Weniger Bürokratie für ehrenamtliche und berufliche Betreuer

Ein weiteres Kernthema aus Baden-Württemberg – gemeinsam mit Bayern und Brandenburg – widmete sich der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen rechtlichen Betreuung durch eine Entbürokratisierung des Betreuungsrechts.

Ministerin Marion Gentges sagte: „Die Wahrnehmung eines Betreuungsamts bringt große Verantwortung mit sich und fordert dem Amtsinhaber ein ungemeines Engagement ab. Um eine hochqualitative Betreuung auch in der Zukunft sicherzustellen und Betreuung attraktiv zu halten, müssen wir unnötige bürokratische Hürden abbauen. Dies ist wichtig, um sowohl Betreuerinnen und Betreuer als auch die Betreuungsgerichte von überflüssigen Aufgaben zu entlasten und Raum zu schaffen für wirklich wichtige Tätigkeiten.“

Konkrete Ansatzpunkte liegen in einer Vereinfachung und Beschränkung von Berichts-, Rechnungslegungs- und Genehmigungspflichten auf das erforderliche Maß. Die Justizministerkonferenz hat an die Bundesministerin der Justiz per Beschluss adressiert, solcherlei Pflichten für ehrenamtliche und berufliche Betreuer auf mögliche Vereinfachungen zu überprüfen.

Beschleunigung asylgerichtlicher Verfahren

Die Ministerkonferenz hat sich auch intensiv mit der Beschleunigung asylgerichtlicher Verfahren befasst. Zuletzt gelang es in Baden-Württemberg, die Laufzeiten von Asylsachen vor den Verwaltungsgerichten dank einer deutlichen personellen Stärkung der Verwaltungsgerichte und vorausschauenden organisatorischen Maßnahmen wie der Schaffung von Spezialzuständigkeiten und der Errichtung von Spezialkammern signifikant zu verkürzen. Ergänzend kommen in Baden-Württemberg bereits intelligente Softwarelösungen zum Einsatz – was auf der Justizministerkonferenz ebenfalls ein Thema war. Die positive Erfahrung brachte Justizministerin Marion Gentges in Bad Schandau konstruktiv in den Dialog ein.

Ministerin Gentges sagte: „Wir haben in Baden-Württemberg durch verschiedene Maßnahmen eine erhebliche Verkürzung von asylgerichtlichen Verfahren erreicht. Darauf ruhen wir uns aber nicht aus. Ganz im Gegenteil müssen wir die Lage im Blick behalten und auch neue Lösungsansätze aufgreifen. Der Ausbau digitaler Instrumente und verfahrensrechtliche Ansätze können dabei helfen, gerichtliche Asylverfahren weiter zu verkürzen. Eine Ausweitung der Möglichkeit, in geeigneten Fällen ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, ist nur ein solcher Ansatz, über den wir uns ausgetauscht haben.“

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