Krankenhäuser

Wichtiger Schritt in Richtung Klinikverbund Heidelberg-Mannheim

Das Universitätsklinikum Heidelberg hat beim Sozialministerium die Genehmigung des Klinikverbundes Heidelberg-Mannheim beantragt. Das Ministerium wird prüfen, ob die neuen wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

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Ein Schild mit der Aufschrift "Universitätsklinikum" steht in Mannheim an einer Einfahrt zum Universitätsklinikum.

Das Universitätsklinikum Heidelberg hat beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg die Genehmigung des Universitätsklinikverbundes Heidelberg-Mannheim nach § 187 Absatz 10 (neue Fassung) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beantragt. „Damit ist ein wichtiger Schritt zur kartellrechtlichen Freigabe des engen Verbunds Heidelberg-Mannheim getan“, sagte Wissenschaftsministerin Petra Olschowski am 27. Januar 2025 in Stuttgart. „Der Verbund ist die Chance, die Universitätsmedizin im Land weiter zu stärken und den wichtigen Standort Mannheim in der Gemeinschaft mit der Universitätsmedizin Heidelberg zu erhalten. Das ist Voraussetzung dafür, um hier unsere internationale Spitzenstellung zu behaupten.“

Sozialministerium entscheidet über wettbewerbsrechtliche Freigabe

Das Sozialministerium wird den Antrag nun veröffentlichen und prüfen, ob das Vorhaben zur Verbesserung der Krankenhausversorgung in der Region erforderlich ist und keine anderen kartellrechtlichen Vorschriften dem Vorhaben entgegenstehen. Auch hat sich das Sozialministerium mit dem Bundeskartellamt über den Verbund ins Benehmen zu setzen. „Wir werden nun schnellstmöglich prüfen, ob die neuen wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die weiteren notwendigen Schritte in die Wege leiten“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha. „Ich bin positiv gestimmt, dass der für die Region so wichtige Verbund dann den nächsten Meilenstein nehmen kann.“ Mit einer Genehmigung des Projektes durch das Sozialministerium wäre die Wettbewerbssituation zwischen den beiden Universitätsklinika aufgehoben und das Vollzugsverbot, welches das Bundeskartellamt im Juli 2024 ausgesprochen hat, hätte keine Wirkung mehr.

Auf dieser Basis könnten die Verbundpartner sodann zügig in die Feinabstimmung des Medizinkonzepts, des Businessplans und des Vertragswerks eintreten. Ziel der Partner ist es, den Verbund zum 1. Januar 2026 starten zu lassen.

Sozialministerium: Antrag für den Zusammenschluss der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim

Quelle:

Gemeinsame Pressemitteilung des Sozialministerium Baden-Württemberg und des Wissenschaftsministeriums Baden-Württemberg

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