Bürokratieabbau

Weiterentwicklung des Normenkontrollrates Baden-Württemberg

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Das Land hat eine personelle Neubesetzung und inhaltliche Neuausrichtung des Normenkontrollrates Baden-Württemberg beschlossen. Der neue Normenkontrollrat unter Vorsitz von Dr. Dieter Salomon wird sich auch in die Entlastungsallianz mit seiner Expertise einbringen. So soll aus einem Kontrollgremium ein echtes Beratungsgremium werden.

„Ich freue mich, dass die Landesregierung wieder ein Beratungsgremium für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung hat. Die Erwartungen der Wirtschaft, der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger sind mit Recht hoch, dass wir den notwendigen Bürokratieabbau wirkungsvoll angehen. Die Weiterentwicklung des Normenkontrollrates Baden-Württemberg (NKR) soll dazu beitragen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am 26. September 2023 in Stuttgart. Mit Dr. Dieter Salomon sei heute eine Idealbesetzung für den Vorsitz vom Kabinett bestätigt worden. Salomon habe einen breiten Erfahrungsschatz aus dem Landtag, als Oberbürgermeister von Freiburg und als Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südlicher Oberrhein. „Er weiß, wo Wirtschaft, Verwaltung und Privatpersonen durch Bürokratie belastet sind“, sagte Kretschmann.

„Wir wollten ein effektives Beratungsgremium, das uns wirklich voranbringt“, so Staatsminister Florian Stegmann. „Der NKR ist ein Baustein von vielen Maßnahmen der Landesregierung zum Bürokratieabbau. Das ist eine Daueraufgabe. Im Juli haben wir die Entlastungsallianz mit unseren Kommunalen Landesverbänden und Wirtschaftsverbänden gegründet. Es braucht zudem innovative Ansätze wie Praxis-Checks; sie können dabei helfen, gute und praxistaugliche Regelungen zu entwickeln“, sagte Florian Stegmann, zugleich Koordinator der Landesregierung für Verwaltungsmodernisierung, Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung. Der Normenkontrollrat solle künftig enger in die Aktivitäten der Landesregierung eingebunden werden und nah an ihren Themen arbeiten.

Neuer Normenkontrollrat wird zu echtem Beratungsgremium

Ministerpräsident Kretschmann betonte zudem: „Wir wollen weg von einem Kontrollgremium hin zu einem echten Beratungsgremium: Der neue Normenkontrollrat wird sich auch in die Entlastungsallianz mit seiner Expertise einbringen.“

„Belastungsarme und vollzugstaugliche Regelungen sind ein hartes Stück Arbeit. Wir wollen als NKR die Landesregierung dabei unterstützen und unsere langjährige Expertise aus Verwaltung und Wirtschaft einbringen. Auch im Bestand und in der Vollzugspraxis schlummert häufig unnötige Bürokratie. Auch hier wollen wir auf das Instrument von Praxis-Checks setzen und den direkten Austausch mit Normadressaten, Praktikerinnen und Praktikern und Betroffenen aus Verwaltung und Wirtschaft suchen“, betonte der designierte Vorsitzende Salomon. Im Idealfall entstehe so erst gar keine unnötige Bürokratie oder als unnötig identifizierte Bürokratie könne abgebaut werden, so Salomon.

Als weitere ehrenamtliche Mitglieder des unabhängigen Expertengremiums wurden bestellt: Dr. Susanne Herre, Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart, Alexander Kozel, Bürgermeister der Stadt Knittlingen, Margret Mergen, Oberbürgermeisterin außer Dienst der Stadt Baden-Baden, Adrian Probst, Bürgermeister der Stadt St. Blasien und Dorothea Störr-Ritter, Landrätin des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und Mitglied des Nationalen Normenkontrollrates. „Es ist uns wichtig, dass die Expertinnen und Experten einen breiten Erfahrungsschatz abbilden und Verwaltungs- und Wirtschaftserfahrung, Digitalkompetenz sowie ein praktisches Verständnis für die Transformation des Industriestandortes Baden-Württemberg mitbringen. Die neuen Mitglieder des Normenkontrollrats decken durch ihre bisherigen beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten die ganze Breite von Wirtschaft, Verwaltung und Politik ab“, betonte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Normenkontrollrat Baden-Württemberg

Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg (NKR) hat den Auftrag, die Ministerien zu Aspekten der besseren Rechtsetzung sowie Bürokratievermeidung und -abbau zu beraten und zu unterstützen. Er wird künftig bei neuer Rechtsetzung frühzeitiger als bisher eingebunden, um noch konstruktiv beraten und etwa einen Praxis-Check vorschlagen zu können. Der NKR soll sich weiterhin mit Bestandsrecht befassen, um Vereinfachungs- und Entlastungspotentiale zu identifizieren. Die Einzelheiten regelt eine Verwaltungsvorschrift (Verwaltungsvorschrift Normenkontrollrat BW).

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