Forst

Warnung vor hoher Waldbrandgefahr

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Schild an einer Schutzhütte im Wald weist auf Waldbrandgefahr hin.

Die Landesregierung warnt vor einer hohen Waldbrandgefahr aufgrund der trockenen und heißen Luft in Baden-Württemberg. Besonders gefährlich sei der Funkenflug, Waldbesucher sollten sich unbedingt an die Verhaltensregeln halten, mahnte Forstminister Peter Hauk.  

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbaucherschutz warnt vor einer erhöhten Waldbrandgefahr in Baden-Württemberg aufgrund der derzeit trockenen und heißen Luft. „Die für die kommenden Tage angekündigten sommerlichen Temperaturen lassen die Waldbrandgefahr im Land wieder deutlich ansteigen. Alle, die den Wald mit seiner kühlenden Wirkung in diesen Tagen besuchen, sollten sich unbedingt an die gängigen Verhaltensregeln halten, die für einen Besuch im Wald gelten“, sagte Forstminister Peter Hauk.

„Eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe oder ein aus dem Ruder gelaufenes Grillfeuer kann verheerende Folgen haben. Die ausgetrocknete Bodenvegetation in den Wäldern oder herumliegendes Reisig kann schnell Feuer fangen. Besonders gefährlich ist dabei der Funkenflug, der offenes Feuer in der freien Natur zum unkalkulierbaren Risiko macht. Im Wald herrscht sowieso von Anfang März bis Ende Oktober ein generelles Rauchverbot und wenn gegrillt wird, dann nur an den ausgewiesenen Grillstellen“, betonte der Minister.

Vorsichtsregeln für Waldbesucher

Der Landesbetrieb ForstBW bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
  • Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.

Bei Brand sofort Feuerwehr benachrichtigen

Sollte ein Brand ausbrechen, ist die rasche Meldung an die Feuerwehr entscheidend. Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:

  1. Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
  2. Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
  3. Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
  4. Ort, von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, wenn möglich auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Baden-Württemberg: Wald und Naturerlebnis

Landesbetrieb Fort BW

Deutscher Wetterdienst: Waldbrandgefahrenindex

Weitere Meldungen

Kisten mit Gemüse und Obst.
Verbraucherschutz

Produkte mit Qualitätszeichen gemeinsam bekannter machen

Flurneuordnung Schefflenz-Oberschefflenz
Ländlicher Raum

Flurneuordnung in Walldürn schreitet zügig voran

BaWü zu Tisch - Drei Personen sitzen an einem Tisch
Ernährung

Start der landesweiten Ernährungstage

Ein Wolf sitzt im Erlebnispark Tripsdrill in einem Gehege. (Foto: dpa)
Wolfsmanagement

Auffälliger Wolf im Nordschwarzwald soll entnommen werden

Säue schauen durch die Absperrung eines Stalles auf einem Bauernhof. (Bild: © dpa)
Landwirtschaft

Grundstein für Schlachthof in Gärtringen gelegt

Nest der Asiatischen Hornisse
Landwirtschaft

Nestentfernung von Asiatischer Hornisse wird weiter gefördert

Spatenstich Elefantenwelt Wilhelma Visualisierung Innenbereich
Vermögen und Bau

Spatenstich für die neue Elefantenwelt in der Wilhelma

Gisela Splett mit Patenschaftsurkunde
Vermögen und Bau

Patenschaft für Kronenkranich in der Wilhelma

Traktor auf einem Feld
Ökolandbau

Land fördert überregionale Koope­rationen der Bio-Musterregionen

Ein Biber, fotografiert an einem Fluss (Quelle: dpa).
Artenschutz

Biberverordnung hilft bei Konfliktfällen

Ein Mitarbeiter einer Biogasanlage von Naturenergie Glemstal befüllt die Anlage mit Biomasse.
Bioökonomie

Grand Est und Land mobilisieren für Zukunft der Bioökonomie

Ein Wanderer geht beim Naturschutzzentrum Kaltenbronn im Schwarzwald einen Weg entlang. (Bild: © Uli Deck / dpa)
Forst

Appell zur Stärkung des Waldumbaus

Grüne Woche 2026
Landwirtschaft

Baden-Württemberg bei der Grünen Woche 2026 erleben

Legehennen im Freien (Quelle: dpa).
Vogelgrippe

Verlängerung des Aufstallungsgebots

Kisten mit Gemüse und Obst.
Ernährung

Sechster Förderaufruf für regionale Bio-Produkte