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Vereinbarung zur Landes­erstaufnahmeeinrichtung Stuttgart-Weilimdorf

Das Land und die Landeshauptstadt Stuttgart haben eine gemeinsame Vereinbarung zur Errichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung in Stuttgart-Weilimdorf unterzeichnet.

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Ein Schild mit der Aufschrift „Flüchtlingserstaufnahmestelle“, im Hintergrund ein Fahrzeug an einer Einfahrt.
Symbolbild

Das Land und die Landeshauptstadt Stuttgart haben am 14. November 2025 eine gemeinsame Vereinbarung zur Errichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung in Stuttgart-Weilimdorf unterzeichnet. Die Vereinbarung beinhaltet die Zustimmung zur Nutzung einer Liegenschaft in Stuttgart-Weilimdorf durch das Land für eine Landeserstaufnahmeeinrichtung mit einer Unterbringungskapazität für bis zu 1.300 Personen im Regelbetrieb. Darüber hinaus sieht die Vereinbarung vor, dass in der Einrichtung Notkapazitäten für die Erstaufnahme von bis zu 500 Personen geschaffen werden.

Diese Vereinbarung tritt ab Unterzeichnung und einer diese Vereinbarung billigenden Beschlussfassung des Ministerrats des Landes in Kraft. Der Beschluss des Ministerrats steht noch aus.

Nach Inkrafttreten der Vereinbarung soll zügig mit der konkreten Umsetzungsplanung begonnen werden. Land und Stadt ist es dabei wichtig, mit den Menschen vor Ort über die Umsetzung ins Gespräch zu kommen und eine möglichst hohe Akzeptanz für die neue Einrichtung herzustellen. Deshalb wird im Planungsprozess von Beginn an auf Transparenz gesetzt und alle relevanten Beteiligten vor Ort werden zu Dialogen eingeladen. Dazu werden in Abstimmung mit der Stadt bewährte Formate der Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung genutzt.

Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung

Die Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung Baden-Württemberg ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die Behörden bei der Dialogischen Bürgerbeteiligung berät und unterstützt. Sie ist für die Organisation und Durchführung der einzelnen Formate verantwortlich.

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