Drei Straftäter aus Baden-Württemberg sind am 26. Februar 2026 in ihr Heimatland Afghanistan abgeschoben worden. Die Abschiebungen sind mit einer durch das Bundesinnenministerium organisierten Chartermaßnahme in Zusammenarbeit mit dem im Ministerium der Justiz und für Migration angesiedelten Sonderstab Gefährliche Ausländer und dem Regierungspräsidium Karlsruhe durchgeführt worden. Bei den aus Baden-Württemberg Abgeschobenen handelt es sich um drei männliche Personen im Alter zwischen 22 und 38 Jahren.
Unter den abgeschobenen Personen befindet sich auch der 22-jährige Sexualstraftäter, der 2019 in Illerkirchberg gemeinsam mit drei weiteren Tätern eine Minderjährige vergewaltigt hatte. Insgesamt wurden durch das Landgericht Ulm damals vier Mittäter wegen der Gruppenvergewaltigung in Illerkirchberg zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Tat hatte tiefe Bestürzung in der Bevölkerung hervorgerufen.
Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: „Alle Mittäter der Gruppenvergewaltigung in Illerkirchberg sind jetzt abgeschoben. Wir haben uns seit Jahren sehr intensiv darum gekümmert. Einer der Mittäter konnte bereits 2022 in den Irak abgeschoben werden. Die Abschiebung des Haupttäters erfolgte im August 2024 nach Afghanistan. Der Dritte wurde im Juli 2025 nach Afghanistan abgeschoben.“
Bereits ab dem Jahr 2021 wandten sich Ministerin Gentges und Staatssekretär Siegfried Lorek in dieser Angelegenheit immer wieder an die damalige Ampelregierung. Sie appellierten an die damalige Bundesinnenministerin Faeser und die damalige Bundesaußenministerin Baerbock, die Rückführungen schwerer Straftäter und Gefährder nach Afghanistan wiederaufzunehmen.
Gentges: „Bei der alten Bundesregierung war kein Durchkommen. Bundesinnenminister Dobrindt macht Abschiebungen schwerer Straftäter jetzt mit einem regulären Rückführungsmechanismus nach Afghanistan möglich. Dass das vor Ort einen konkreten Unterschied macht, zeigt das Beispiel Illerkirchberg. In jedem Abschiebeflug nach Afghanistan, den die Bundesregierung bisher ermöglicht hat, saß einer der Illerkirchberg-Täter.“
Weitere abgeschobene Personen
Bei den beiden anderen aus Baden-Württemberg abgeschobenen Personen handelt es sich um einen 30-Jährigen, der wegen versuchten Mordes und versuchter Brandstiftung mit Todesfolge rechtskräftig zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war und einen 38-Jährigen, der insbesondere wegen gefährlicher Körperverletzung strafrechtlich in Erscheinung getreten war.
Sonderstab Gefährliche Ausländer
Um die Aufenthaltsbeendigung von schweren Straftätern und von Personen, die Sicherheit des Landes gefährden, kümmert sich in Baden-Württemberg der Sonderstab Gefährliche Ausländer. Ziel ist es, Abschiebungshindernisse zu beseitigen und für eine nachhaltige Beschleunigung der komplexen ausländerrechtlichen Verfahren zu sorgen. Dadurch soll auch die Kriminalitätsbelastung nachhaltig verringert und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung verbessert werden.
















