Landtagswahl

Wahlbenachrichtigung nicht erhalten?

Wer bis zum 15. Februar 2026 seine Wahlbenachrichtung noch nicht erhalten hat, kann trotzdem wählen gehen. Die Landeswahlleiterin gibt dazu wichtige Hinweise und praktische Tipps.

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Eine Frau steckt ihren Stimmzettel für die Bundestagswahl in einem Wahllokal in eine Wahlurne.
Symbolbild

Jeder im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte sollte bis vergangenen Sonntag, 15. Februar 2026, eine Wahlbenachrichtigung seiner Gemeinde erhalten haben. Da es immer wieder mal vorkommen kann, dass Wahlbenachrichtigungen nicht oder nicht rechtzeitig zugehen, gibt die Landeswahlleiterin Cornelia Nesch folgende Tipps:

Wahl im Urnenwahllokal trotzdem möglich

Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht erhalten hat, aber im Wählerverzeichnis eines Wahllokals seiner Gemeinde eingetragen ist, kann trotzdem wählen. Hierfür muss er am Wahlsonntag seinen Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal nehmen. Dann wird er auch ohne Vorlage der Wahlbenachrichtigung zur Wahl zugelassen. Wer sich unsicher ist, in welchem Wahllokal er wählen darf, kann sich hierüber bei seiner Wohnortgemeinde informieren.

Briefwahlanträge trotzdem möglich

Auch die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ohne Wahlbenachrichtigung möglich. Dies kann entweder persönlich bei der Gemeinde vor Ort unter Vorlage eines Ausweisdokuments oder schriftlich erfolgen. Bei der schriftlichen Beantragung genügt beispielsweise auch die Beantragung per E-Mail oder Telefax bei der Wohnortgemeinde.

Tipp: Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus zu beantragen hat den Vorteil, dass die Briefwahl sofort an Ort und Stelle ausgeübt und die ausgefüllten Briefwahlunterlagen im Wahlbriefumschlag direkt bei der Gemeinde abgegeben werden können. So kann man sicher sein, dass die Stimmen zählen!

Wer Briefwahlunterlagen beantragt, muss in jedem Fall in seinem Antrag seinen Familiennamen, seine Vornamen, sein Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) angeben. Sollen die Briefwahlunterlagen an einen anderen Ort als die Meldeadresse des (Haupt-)Wohnsitzes geschickt werden, wäre im Antrag auch diese Adresse anzugeben. Wer den Antrag auf Briefwahlunterlagen für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Dies gilt auch für Ehepartner, Kinder und nahe Familienangehörige.

Tipp: Schnell sein. Wer die Briefwahlunterlagen per Post übersandt haben möchte, sollte die Briefwahlunterlagen jetzt schnell beantragen. So verbleibt ausreichend Zeit für den Versand der Briefwahlunterlagen an den Wähler und dieser kann den Wahlbrief dann auch noch per Post bequem zurücksenden.

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